Wie bekommt man als Wirt eine ehrliche Antwort auf die Frage:
„Hat es Ihnen geschmeckt? „
Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de
Wie bekommt man als Wirt eine ehrliche Antwort auf die Frage:
„Hat es Ihnen geschmeckt? „
Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de
Übereicht wurde der AWARD an das Team Lanninger von Christine Braun, dem Vorstand der GASTRO AWARD Deutschland AG, im Beisein des geschäftsführenden Direktors Michael Eiser. Damit wurde das Engagement der seit zwei Jahren bestehenden Bar im ABION Hotel gewürdigt. Für Andreas Lanninger ist es die zweite Auszeichnung. Im Jahr 2000 bekam er schon einmal den Gaston, damals allerdings für seine Tätigkeit als Barchef in der Harry’s New-York Bar.
Die gelungene Symbiose aus Bar, Restaurant und Davidoff Smoker’s Lounge hat Ihre Bewährungsprobe mehr als bestanden. Ausgezeichnet speisen mit Blick auf die Spree gehört hier zum besonderen Erlebnis. Elitäres Ambiente und der aufmerksame Service lassen keine Wünsche offen. Das edle Design der Bar wird von raumhohen Panoramafenstern mit direktem Blick zur Spree geprägt, was diese Bar einfach unverwechselbar macht. Herzstück der Bar ist der 14 Meter lange Tresen mit dem beleuchteten Rückbüffet. In gemütlichen Loungeecken kann man sich zurücklehnen und sich wie in einem Séparée fühlen. Live-Musik mit wechselnden Barpianisten.
Direkt an der Spree, in unmittelbarer Nähe zum Ankerplatz der Motoryacht Aida, befindet sich eine große Openair-Terrasse. Im Sommer kann man hier völlig entspannt dem regen Schiffsverkehr auf der Spree zusehen und das bei hervor-ragenden Cocktails und Drinks aus einer Karte mit 200 Positionen.
Im Herzen von Berlins neuer Mitte und direkt an der Spree gelegen begrüßt das ABION Hotel zusammen mit der eleganten ABION Villa seine Gäste. Das Hotel sowie die Villa befinden sich auf dem historischen Gelände der ehemaligen Meierei Bolle, in unmittelbarer Nähe zum Innenministerium.
Am 04.05.2010 wird im Relais & Chateaux Hanner in Mayerling bei Wien ein neues Mitglied der „Junde Wilde“ gekürt. Vorher muß er sich in einem Wettbewerb mit fast 1000 Konkurrenten beweisen. Die Vorauscheidungen waren bereits am 30.03.2010 bei Karlheinz Hauser`s Süllberg in Hamburg und am 06.04.2010 im Restaurant Magazin in Salzburg. Der nächste Termin ist am 12.04.2010 im legendären Hotel Adlon in Berlin. Der Gewinner erhält den Titel des „jungen wilden 2010“ und bekommt eine Coverstory in der ROLLING PIN, dem Gastronomieportal für Jobs & Business.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der JUNGEN WILDEN.
Heute bleibt die Küche kalt
Häufigster Beschwerdefall: Das Essen wird nur lauwarm oder gar kalt serviert. Insbesondere in Hotels der Komfortklasse darf sich ein Gast auf warmes Essen verlassen und kann nicht darauf verwiesen werden, seine Speisen in der Mikrowelle selbst zu erwärmen (OLG Frankfurt, AZ 16 U 72/03). Bei regelmäßig kaltem Essen sprachen die Gerichte eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Bei Vollpension-Buchung können sogar bis zu zehn Prozent gerechtfertigt sein.
Salmonellen inklusive
Eine Salmonellen-Infektion bedeutet im Regelfall das Ende des Urlaubsgenusses und den Beginn von heftigem Brechdurchfall. Hat man sich mit diesen Bakterien durch das Hotelessen infiziert, gibt es eine Minderung von bis zu 100 Prozent auf die betroffenen Reisetage (LG Darmstadt, AZ 3 O 442/92).
Eine erkrankte Frau reiste mit ihrem Mann vorzeitig ab und neben ihrem Schadensersatz, den sie für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen bekam, konnte ihr Ehemann ebenfalls den Reisepreis mindern (LG Düsseldorf, AZ 22 S 443/99).
Rechtstipp:
Voraussetzung für Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ist die schlüssige Darlegung, dass die Erkrankung vom Hotelessen herrührt. Die Beweislast liegt beim Urlauber. Entscheidend ist, dass der Gast darlegt, nicht außerhalb des Hotels gegessen zu haben, von welchen Speisen oder Getränken die Infektion stammt und dass andere Infektionswege (z.B. Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Einrichtungen) ausscheiden.
Betrunkene und rülpsende Tischnachbarn
Übelriechende, saufende Restaurant-Nachbarn in Badeshorts, die lautstark mit Rülpsen auf sich aufmerksam machen: Eine bloße Unannehmlichkeit, so die Richter zum klagenden Familienvater. Dieser hatte in Tunesien ein Fünf-Sterne Hotel gebucht und war mit den Gästen „mit einfach strukturiertem Niveau“ so gar nicht einverstanden. In Zeiten des Massentourismus gebe es ein spezielles Publikum für Luxushotels und „Körpergeruch und Badekleidung beim Essen sind typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94 und AG Bad Homburg, AZ 2 C 1095/97 (12) ).
Vorsicht Kleiderordnung: In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel kann einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden (AG Hamburg, AZ 9 C 2577/95).
Schlangestehen am Büffet
Der Magen knurrt, die Laune sinkt: Lange Wartezeiten am Büffet sind ärgerlich und führen des öfteren zu rechtlichen Beschwerden. Die zumutbare Grenze sehen viele Gerichte bei 20 bis 30 Minuten. Erst ab dann könne bei Regelmäßigkeit von einem Reisemangel ausgegangen werden. Eine tägliche Wartezeit von 45 Minuten zum Erhalt eines Tisches mit anschließendem Anstehen am Büffet berechtigte zur Minderung um fünf Prozent des Gesamtpreises ( LG Kleve, AZ 6 S 299/00).
Eintöniges Essen
Jeden Tag die gleiche Sorte Fleisch und Spaghetti zur Auswahl. In einem Vier-Sterne-Hotel kann man Anderes erwarten und so durften die Kläger ihren Reisepreis um zehn Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 3155/02).
Anders der Fall einer Kalabrien-Urlauberin, die das Frühstücksbüffet und die „sehr einfache Abendtafel“ bemängelte. Die Richter wiesen die Klage ab, da man bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büffet weder Reichhaltigkeit, noch besondere Vielfalt erwarten dürfe (AG München, AZ 172 C 3946/01).
Kein A-la-Carte Restaurant
Schlangestehen statt sich am Tisch bedienen lassen – anstelle des im Reisekatalog angepriesenen Service-Restaurants gibt es vor Ort tatsächlich nur ein Selbstbedienungs-Büffet. Lag eine Zusicherung durch den Reiseprospekt vor, können Urlaubsgäste ihren Reisepreis um mindestens fünf Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2154/03).
Abendessen auf Befehl
Gibt es im Hotel zwei verschiedene Essensschichten, kann der Gast den Reisepreis um zehn Prozent mindern, wenn er von der Hotelleitung zu einer bestimmten Schicht verdonnert wurde. Mit einer Schicht-Einteilung zu fixen Zeiten müsse kein Pauschalurlauber rechnen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung (AG Düsseldorf, AZ 52 C 2500/01).
Leeres Büffet
Ist das Essens-Büffet nach dem ersten Ansturm der Gäste stets leer geräumt und wird nicht ordentlich nachgelegt, so kann eine Reisepreisminderung von zehn Prozent gerechtfertigt sein (OLG Köln, AZ 16 U 42/99).
Rechtstipp:
Für alle Mängel während des Urlaubs gilt: Unverzügliches Reklamieren vor Ort bei der Reiseleitung mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels! Am besten ein Reklamationsprotokoll unterschreiben lassen und Beweise in Form von Bildern und Zeugen sichern. Zuhause müssen innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Mängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Viele Ärgernisse lassen sich bereits im Voraus vermeiden, indem man sich Gästemeinungen zum betreffenden Hotel durchliest. In Hotelbewertungen wird oftmals von solch negativen Erfahrungen berichtet und so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.
Grund genug mal wieder auf die Teller zu schauen, wie viel Spargel man bekommt, wenn man ein Pfund bestellt. In manchen Restaurants wird das Bruttogewicht als Ausgangsgewicht genommen und so landen nur ca. 380 g beim Gast.
Zu diesem Thema habe ich mich mit dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt. Beide haben mir erklärt, sie sind dafür nicht zuständig, doch ich wurde an das Eichamt weiter empfohlen.
Das Eichamt München erklärte mir dazu: „Wenn auf der Speisekarte ein Pfund Spargel steht, dann muss auch ein Pfund geschälter, gekochter Spargel auf dem Teller liegen. Der Schälverlust kann nur preislich umgelegt werden, nicht durch Reduzierung der Portion. Anders bei der Angabe „Eine Portion Spargel“, da ist die Gewichtung nicht vorgeschrieben.“
In diesem Sinne wünsche ich allen eine erfolgreiche Spargelsaison!
Foto: hogapr
Vor dem Arbeitsbeginn:
Bevor Ihr Mitarbeiter seinen ersten Arbeitstag hat, kann man Ihm schon ein paar Informationen (Hausprospekt, Speisekarte, Getränkekarte, usw.) mit nach Hause geben, damit er sich schon mit Ihrem Betrieb vertraut machen kann. Ein Probearbeiten gibt ihm und Ihnen schon mal einen ersten Eindruck von der zukünftigen Zusammenarbeit. Ebenso muss er wissen, was er zum Dienstbeginn mitbringen soll (Kleidung, Messer, usw.). Informieren Sie auch Ihr Team, wann der „Neue“ kommt, welche Position er hat und wie er heißt. Das macht es für alle einfacher, sich kennenzulernen.
Am ersten Tag:
Nehmen Sie sich Zeit für Ihren neuen Mitarbeiter und erklären sie in einem Einführungsgespräch die Regeln und Grenzen in Ihrem Betrieb. Eine Hausführung ist wichtig, dass er die Zusammenhänge erkennt. Stellen Sie ihm einen Notizblock zur Verfügung, um sich ein paar Notizen zu machen, da am ersten Tag meist viele Informationen auf ihn einprasseln. Ein namentliches Vorstellen bei den zukünftigen Kollegen baut erste Hemmungen ab. In der Eingewöhnungsphase sollten Sie dem Neuen einen Paten/Mentor zur Seite stellen, der Ihm bei den ersten Schritten mit Antworten zur Verfügung steht. Auch die Regelung zum Personalessen und Trinken müssen besprochen werden, eventuell auch die Raucherordnung (wo, wann, wie oft). Bitte denken Sie auch daran, ihn nicht gleich zu überfordern, denn jeder wächst mit seinen Aufgaben.
Nach ein paar Tagen:
Mit dem Abteilungsleiter oder dem Vorgesetzten sollte ein Gespräch über die Eingewöhnung stattfinden, um zu sehen, ob er mit seinen Aufgaben zurechtkommt. Eventuelle Fragen, die erst im Lauf der Zeit entstehen, können geklärt werden.
Ein guter Start ist nicht nur für Ihren Mitarbeiter wichtig, sondern auch für Ihr ganzes Team. So belastet ein häufiger Wechsel nicht nur das Betriebsklima, sondern auch das Image Ihres Hauses auf dem Bewerbermarkt. Mit einem positiven Start wird Ihr neuer Mitarbeiter bald ein vollständiges Mitglied in Ihrem Team.
Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de
Zum Start der Verknüpfung mit Facebook können folgende speisekarte.de-Aktionen auf der Pinnwand bei Facebook veröffentlicht werden: Bewertungen, hochgeladene Speisebilder, Lieblingsrestaurants (Favoriten), Lieblingsspeisen („Schmeckt mir“).
In der neuen Facebook- speisekarte.de Realität bildet sich dies beispielsweise wie folgt ab:
Gaumenfreund Peter war lecker essen und möchte das Restaurant „Zum Karpfenteich“ in Fischersbrunn und vor allem das leckere Karpfen-Gericht empfehlen. Hierzu loggt er sich mit seinem Facebook Login auf speisekarte.de ein, geht auf die Speisekarte des Restaurants und klickt bei dem entsprechenden Eintrag auf der Speisekarte auf „Schmeckt mir“. Automatisch erscheint nun auf der Facebook Pinnwand von Peter folgende Nachricht: „Peter schmeckt Karpfen paniert mit Kartoffelsalat im Restaurant „Zum Karpfenteich“ in Fischersbrunn“. Peters Facebook- Freunde können nun diese Nachricht kommentieren oder sich gleich über den Link „Speisekarte ansehen“ die Speisekarte des Restaurants Zum Karpfenteich im Ganze anschauen. Für Gastronomen ist speisekarte.de und insbesondere die Veröffentlichung der Speisekarte auf speisekarte.de nun umso mehr ein wertvolles Online Marketinginstrument. speisekarte.de ermöglicht den Restaurantbesitzern durch die Integration mit Facebook eine simple und effektive Möglichkeit des Empfehlungsmarketings auf dem weltweit größten sozialen Netzwerk: Durch speisekarte.de empfehlen sich Freunde und Bekannte gegenseitig die besten Restaurants und die leckersten Speisen Ihrer Stadt.
Kurzporträt: speisekarte.de
Der interaktive Restaurantführer speisekarte.de ist ein Projekt der DIALO GmbH & Co. KG. Über das Portal www.speisekarte.de können derzeit alle Restaurants aus den Städten München, Regensburg, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Celle und Peine sowie 1.500 weitere Restaurants aus ganz Deutschland gesucht und gefunden werden. Das Besondere daran: die Speisen- und Zutatensuche. Nutzer von speisekarte.de finden das Restaurant ihrer Wahl über eine neuartige Suche nach Gericht bzw. Zutat oder über die klassischen Suchmöglichkeiten Restaurantname, Küchenrichtung und Ort. So finden nicht nur Feinschmecker genau das Restaurant, das Speisen Ihres Geschmacks anbietet. Auf den Restaurantdetailseiten präsentieren angemeldete Gastronomen neben der aktuellen Speisekarte alle weiteren Informationen zum Restaurant, wie zum Beispiel Öffnungszeiten, Bilder von Räumlichkeiten und Team oder auch eine Möglichkeit zur Tischreservierung über speisekarte.de. Neben dem klassischen Onlineportal bietet speisekarte.de die Restaurantsuche auch auf einer mobilen Webseite für das Handy an, so dass Nutzer auch unterwegs ein Restaurant nach ihrem Geschmack finden. Unter mobil.speisekarte.de kann mit jedem internetfähigen Handy auf die speziell angepasste Seite des Restaurantführers zugegriffen werden.
Die im November 2008 gestartete Plattform hat Ihren Sitz in Nürnberg und firmiert als DIALO GmbH & Co. KG.