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Kochwettbewerb der jungen Wilden

Am 04.05.2010 wird im Relais & Chateaux Hanner in Mayerling bei Wien ein neues Mitglied der „Junde Wilde“ gekürt. Vorher muß er sich in einem Wettbewerb mit fast 1000 Konkurrenten beweisen. Die Vorauscheidungen waren bereits am 30.03.2010 bei Karlheinz Hauser`s Süllberg in Hamburg und am 06.04.2010 im Restaurant Magazin in Salzburg. Der nächste Termin ist am 12.04.2010 im legendären Hotel Adlon in Berlin. Der Gewinner erhält den Titel des „jungen wilden 2010“ und bekommt eine Coverstory in der ROLLING PIN, dem Gastronomieportal für Jobs & Business.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der JUNGEN WILDEN.

Urlaubsärger mit dem Essen

(lifepr) Bottighofen, 07.04.2010 – Schlechtes Essen ist der Urlaubshorror der meisten Deutschen. Vielen Reisenden ist der Appetit im Ferienhotel vergangen und so mancher Richter musste sich bereits mit Beschwerden wegen verdorbenen Essens, leer geräumten Büffets sowie rülpsenden Tischnachbarn beschäftigen.Reise-Rechtsexpertin Christine Stegmayer von HolidayCheck.de nennt die spannendsten Gerichtsurteile und erklärt, was man im Beschwerdefall beachten muss.

Heute bleibt die Küche kalt
Häufigster Beschwerdefall: Das Essen wird nur lauwarm oder gar kalt serviert. Insbesondere in Hotels der Komfortklasse darf sich ein Gast auf warmes Essen verlassen und kann nicht darauf verwiesen werden, seine Speisen in der Mikrowelle selbst zu erwärmen (OLG Frankfurt, AZ 16 U 72/03). Bei regelmäßig kaltem Essen sprachen die Gerichte eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Bei Vollpension-Buchung können sogar bis zu zehn Prozent gerechtfertigt sein.

Salmonellen inklusive
Eine Salmonellen-Infektion bedeutet im Regelfall das Ende des Urlaubsgenusses und den Beginn von heftigem Brechdurchfall. Hat man sich mit diesen Bakterien durch das Hotelessen infiziert, gibt es eine Minderung von bis zu 100 Prozent auf die betroffenen Reisetage (LG Darmstadt, AZ 3 O 442/92).
Eine erkrankte Frau reiste mit ihrem Mann vorzeitig ab und neben ihrem Schadensersatz, den sie für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen bekam, konnte ihr Ehemann ebenfalls den Reisepreis mindern (LG Düsseldorf, AZ 22 S 443/99).
Rechtstipp:
Voraussetzung für Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ist die schlüssige Darlegung, dass die Erkrankung vom Hotelessen herrührt. Die Beweislast liegt beim Urlauber. Entscheidend ist, dass der Gast darlegt, nicht außerhalb des Hotels gegessen zu haben, von welchen Speisen oder Getränken die Infektion stammt und dass andere Infektionswege (z.B. Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Einrichtungen) ausscheiden.

Betrunkene und rülpsende Tischnachbarn
Übelriechende, saufende Restaurant-Nachbarn in Badeshorts, die lautstark mit Rülpsen auf sich aufmerksam machen: Eine bloße Unannehmlichkeit, so die Richter zum klagenden Familienvater. Dieser hatte in Tunesien ein Fünf-Sterne Hotel gebucht und war mit den Gästen „mit einfach strukturiertem Niveau“ so gar nicht einverstanden. In Zeiten des Massentourismus gebe es ein spezielles Publikum für Luxushotels und „Körpergeruch und Badekleidung beim Essen sind typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94 und AG Bad Homburg, AZ 2 C 1095/97 (12) ).
Vorsicht Kleiderordnung: In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel kann einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden (AG Hamburg, AZ 9 C 2577/95).

Schlangestehen am Büffet
Der Magen knurrt, die Laune sinkt: Lange Wartezeiten am Büffet sind ärgerlich und führen des öfteren zu rechtlichen Beschwerden. Die zumutbare Grenze sehen viele Gerichte bei 20 bis 30 Minuten. Erst ab dann könne bei Regelmäßigkeit von einem Reisemangel ausgegangen werden. Eine tägliche Wartezeit von 45 Minuten zum Erhalt eines Tisches mit anschließendem Anstehen am Büffet berechtigte zur Minderung um fünf Prozent des Gesamtpreises ( LG Kleve, AZ 6 S 299/00).

Eintöniges Essen
Jeden Tag die gleiche Sorte Fleisch und Spaghetti zur Auswahl. In einem Vier-Sterne-Hotel kann man Anderes erwarten und so durften die Kläger ihren Reisepreis um zehn Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 3155/02).
Anders der Fall einer Kalabrien-Urlauberin, die das Frühstücksbüffet und die „sehr einfache Abendtafel“ bemängelte. Die Richter wiesen die Klage ab, da man bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büffet weder Reichhaltigkeit, noch besondere Vielfalt erwarten dürfe (AG München, AZ 172 C 3946/01).

Kein A-la-Carte Restaurant
Schlangestehen statt sich am Tisch bedienen lassen – anstelle des im Reisekatalog angepriesenen Service-Restaurants gibt es vor Ort tatsächlich nur ein Selbstbedienungs-Büffet. Lag eine Zusicherung durch den Reiseprospekt vor, können Urlaubsgäste ihren Reisepreis um mindestens fünf Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2154/03).

Abendessen auf Befehl
Gibt es im Hotel zwei verschiedene Essensschichten, kann der Gast den Reisepreis um zehn Prozent mindern, wenn er von der Hotelleitung zu einer bestimmten Schicht verdonnert wurde. Mit einer Schicht-Einteilung zu fixen Zeiten müsse kein Pauschalurlauber rechnen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung (AG Düsseldorf, AZ 52 C 2500/01).

Leeres Büffet
Ist das Essens-Büffet nach dem ersten Ansturm der Gäste stets leer geräumt und wird nicht ordentlich nachgelegt, so kann eine Reisepreisminderung von zehn Prozent gerechtfertigt sein (OLG Köln, AZ 16 U 42/99).

Rechtstipp:
Für alle Mängel während des Urlaubs gilt: Unverzügliches Reklamieren vor Ort bei der Reiseleitung mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels! Am besten ein Reklamationsprotokoll unterschreiben lassen und Beweise in Form von Bildern und Zeugen sichern. Zuhause müssen innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Mängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Viele Ärgernisse lassen sich bereits im Voraus vermeiden, indem man sich Gästemeinungen zum betreffenden Hotel durchliest. In Hotelbewertungen wird oftmals von solch negativen Erfahrungen berichtet und so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.

Wieviel Spargel muß auf den Teller?

Frischer Spargel

Der Frühling ist da und die Spargelsaison hat begonnen.

Grund genug mal wieder auf die Teller zu schauen, wie viel Spargel man bekommt, wenn man ein Pfund bestellt. In manchen Restaurants wird das Bruttogewicht als Ausgangsgewicht genommen und so landen nur ca. 380 g beim Gast.

Doch wie sieht das Ganze rein rechtlich aus?

Zu diesem Thema habe ich mich mit dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt. Beide haben mir erklärt, sie sind dafür nicht zuständig, doch ich wurde an das Eichamt weiter empfohlen.

Das Eichamt München erklärte mir dazu: „Wenn auf der Speisekarte ein Pfund Spargel steht, dann muss auch ein Pfund geschälter, gekochter Spargel auf dem Teller liegen. Der Schälverlust kann nur preislich umgelegt werden, nicht durch Reduzierung der Portion. Anders bei der Angabe „Eine Portion Spargel“, da ist die Gewichtung nicht vorgeschrieben.“

In diesem Sinne wünsche ich allen eine erfolgreiche Spargelsaison!

Foto: hogapr

 

Hier ist noch ein Video zum Thema Spargel schälen:

Der neue Kollege kommt -> Die Einarbeitung

Sie haben einen neuen Mitarbeiter gefunden? Glückwunsch! Für einen guten Start zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist es wichtig, ein paar Punkte zu beachten. In den meisten Betrieben wird „Der Neue“ erstmal ins kalte Wasser geschmissen, und wenn er es nicht schafft, kann er ja wieder gehen. Doch mit der richtigen Planung gibt es besser Möglichkeiten.

Vor dem Arbeitsbeginn:
Bevor Ihr Mitarbeiter seinen ersten Arbeitstag hat, kann man Ihm schon ein paar Informationen (Hausprospekt, Speisekarte, Getränkekarte, usw.) mit nach Hause geben, damit er sich schon mit Ihrem Betrieb vertraut machen kann. Ein Probearbeiten gibt ihm und Ihnen schon mal einen ersten Eindruck von der zukünftigen Zusammenarbeit. Ebenso muss er wissen, was er zum Dienstbeginn mitbringen soll (Kleidung, Messer, usw.). Informieren Sie auch Ihr Team, wann der „Neue“ kommt, welche Position er hat und wie er heißt. Das macht es für alle einfacher, sich kennenzulernen.

Am ersten Tag:
Nehmen Sie sich Zeit für Ihren neuen Mitarbeiter und erklären sie in einem Einführungsgespräch die Regeln und Grenzen in Ihrem Betrieb. Eine Hausführung ist wichtig, dass er die Zusammenhänge erkennt. Stellen Sie ihm einen Notizblock zur Verfügung, um sich ein paar Notizen zu machen, da am ersten Tag meist viele Informationen auf ihn einprasseln. Ein namentliches Vorstellen bei den zukünftigen Kollegen baut erste Hemmungen ab. In der Eingewöhnungsphase sollten Sie dem Neuen einen Paten/Mentor zur Seite stellen, der Ihm bei den ersten Schritten mit Antworten zur Verfügung steht. Auch die Regelung zum Personalessen und Trinken müssen besprochen werden, eventuell auch die Raucherordnung (wo, wann, wie oft). Bitte denken Sie auch daran, ihn nicht gleich zu überfordern, denn jeder wächst mit seinen Aufgaben.

Nach ein paar Tagen:
Mit dem Abteilungsleiter oder dem Vorgesetzten sollte ein Gespräch über die Eingewöhnung stattfinden, um zu sehen, ob er mit seinen Aufgaben zurechtkommt. Eventuelle Fragen, die erst im Lauf der Zeit entstehen, können geklärt werden.

Ein guter Start ist nicht nur für Ihren Mitarbeiter wichtig, sondern auch für Ihr ganzes Team. So belastet ein häufiger Wechsel nicht nur das Betriebsklima, sondern auch das Image Ihres Hauses auf dem Bewerbermarkt. Mit einem positiven Start wird Ihr neuer Mitarbeiter bald ein vollständiges Mitglied in Ihrem Team.

Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

speisekarte.de vernetzt sich mit Facebook

speisekarte.de vernetzt sich als erster Restaurantführer in Deutschland mit dem weltweit größten sozialen Netzwerk Facebook. Mit dem Anspruch einen Restaurantführer anzubieten, der sowohl dem modernen Onlinenutzerverhalten entspricht und gleichzeitig hohen Mehrwert für die deutsche Gastronomie bietet, geht launcht auf seiner Seite den Online Service Facebook Connect. Die acht Millionen Mitglieder von und einfach mit Ihren Facebook-Zugangsdaten auf speisekarte.de anmelden, um Bewertungen zu schreiben oder Restaurants zu favorisieren und dies gleichzeitig mit Ihren Freunden auf Facebook zu teilen. Der Restaurantführer speisekarte.de ermöglicht somit die viralste und interaktionsstärkste Art der Restaurant- und Speisenempfehlung im Netz.
Zum Start der Verknüpfung mit Facebook können folgende speisekarte.de-Aktionen auf der Pinnwand bei Facebook veröffentlicht werden: Bewertungen, hochgeladene Speisebilder, Lieblingsrestaurants (Favoriten), Lieblingsspeisen („Schmeckt mir“).
In der neuen Facebook- speisekarte.de Realität bildet sich dies beispielsweise wie folgt ab:
Gaumenfreund Peter war lecker essen und möchte das Restaurant „Zum Karpfenteich“ in Fischersbrunn und vor allem das leckere Karpfen-Gericht empfehlen. Hierzu loggt er sich mit seinem Facebook Login auf speisekarte.de ein, geht auf die Speisekarte des Restaurants und klickt bei dem entsprechenden Eintrag auf der Speisekarte auf „Schmeckt mir“. Automatisch erscheint nun auf der Facebook Pinnwand von Peter folgende Nachricht: Peter schmeckt Karpfen paniert mit Kartoffelsalat im Restaurant „Zum Karpfenteich“ in Fischersbrunn“. Peters Facebook- Freunde können nun diese Nachricht kommentieren oder sich gleich über den Link „Speisekarte ansehen“ die Speisekarte des Restaurants Zum Karpfenteich im Ganze anschauen. Für Gastronomen ist speisekarte.de und insbesondere die Veröffentlichung der Speisekarte auf speisekarte.de nun umso mehr ein wertvolles Online Marketinginstrument. speisekarte.de ermöglicht den Restaurantbesitzern durch die Integration mit Facebook eine simple und effektive Möglichkeit des Empfehlungsmarketings auf dem weltweit größten sozialen Netzwerk: Durch speisekarte.de empfehlen sich Freunde und Bekannte gegenseitig die besten Restaurants und die leckersten Speisen Ihrer Stadt.

Kurzporträt: speisekarte.de
Der interaktive Restaurantführer speisekarte.de ist ein Projekt der DIALO GmbH & Co. KG. Über das Portal www.speisekarte.de können derzeit alle Restaurants aus den Städten München, Regensburg, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Celle und Peine sowie 1.500 weitere Restaurants aus ganz Deutschland gesucht und gefunden werden. Das Besondere daran: die Speisen- und Zutatensuche. Nutzer von speisekarte.de finden das Restaurant ihrer Wahl über eine neuartige Suche nach Gericht bzw. Zutat oder über die klassischen Suchmöglichkeiten Restaurantname, Küchenrichtung und Ort. So finden nicht nur Feinschmecker genau das Restaurant, das Speisen Ihres Geschmacks anbietet. Auf den Restaurantdetailseiten präsentieren angemeldete Gastronomen neben der aktuellen Speisekarte alle weiteren Informationen zum Restaurant, wie zum Beispiel Öffnungszeiten, Bilder von Räumlichkeiten und Team oder auch eine Möglichkeit zur Tischreservierung über speisekarte.de. Neben dem klassischen Onlineportal bietet speisekarte.de die Restaurantsuche auch auf einer mobilen Webseite für das Handy an, so dass Nutzer auch unterwegs ein Restaurant nach ihrem Geschmack finden. Unter mobil.speisekarte.de kann mit jedem internetfähigen Handy auf die speziell angepasste Seite des Restaurantführers zugegriffen werden.
Die im November 2008 gestartete Plattform hat Ihren Sitz in Nürnberg und firmiert als DIALO GmbH & Co. KG.

Arbeitskosten in der Gastronomie

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die aktuellen Zahlen zum Thema Arbeitskosten in Deutschland bekannt gegeben. Die Gastronomie belegt im Vergleich den letzten Platz. Im Durchschnitt verdient ein Mitarbeiter rund 16,10 Euro.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den beiden Hauptbestandteilen Bruttolöhne und -gehälter sowie Lohnnebenkosten zusammen. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Jahr 2009 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 36 Euro und nahm mit Rang 13 innerhalb der Europäischen Union einen Mittelplatz ein. In Frankreich entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur 9 Euro. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.

Kochwettbewerb „Koch des Jahres“ kommt nach Deutschland

Barcelona, 24. März 2010. – Dreimal wurde der vor sechs Jahren ins Leben gerufene Wettbewerb Koch des Jahres bereits in Spanien durchgeführt; ab Oktober wird ein entsprechender Wettbewerb in Deutschland realisiert. Das spanische Unternehmen „Grupo Caterdata“ präsentiert zeitgleich mit dem Finale des in Spanien zum dritten Mal stattfindenden Wettbewerbs Koch des Jahres diesen Event erstmals in Deutschland und unternimmt damit einen entscheidenden ersten Schritt auf dem Weg zudessen Internationalisierung.
Nach sechs Jahren können wir nun eine äußerst erfolgreiche Bilanz ziehen: Der Wettbewerb Koch des Jahres ist zu einem viel beachteten und fest etablierten Event geworden, der unter Insidern dank seiner Seriosität und Transparenz großes Ansehen genießt. Diese Veranstaltung hat sich in einem solch beachtlichen Umfang weiterentwickelt, dass sie dem gesamten Sektor offen steht. Das Medienecho wirkt sich unmittelbar positiv für sämtliche Küchenchefs aus, die an einem der Semifinals teilgenommen haben. Schönste Belohnung für sechs Jahre Arbeit ist die Auszeichnung mit jeweils einem  Michelin-Stern für die Köche Jordi Cruz und Beatriz Sotelo, die aus der ersten bzw. zweiten Veranstaltung als Sieger hervorgegangen waren.

Das erste Halbfinale des Wettbewerbs Koch des Jahres wird im Oktober 2010 in Köln stattfinden und auch die Abschlussveranstaltung soll in Köln im Rahmen der Anuga ein Jahr später organisiert werden. Grundsätzlich entspricht die Struktur des Events der des spanischen Wettbewerbs und auch gastronomisch orientiert sie sich an dessen Regeln. Analog zur Veranstaltung in Spanien ist auch hier
Präsident der Jury und Imageträger der Drei-Sterne-Koch (Michelin) Martín Berasategui, und in Deutschland der bekannte Spitzenkoch Dieter Müller, dem nachgesagt wird, er habe die traditionelle deutsche Küche zu neuem Leben erweckt, ihr zu neuem Glanz verholfen und ihre gastronomische Attraktivität hervorgehoben. Seit 1992 leitete Dieter Müller das Gourmet-Restaurant Schlosshotel Lerbach (3 Sterne im „Guide Michelin“). In letzter Zeit findet man ihn jedoch nicht mehr am Herd seines Restaurants – vielmehr widmet er sich kulinarischen Kreationen, ist beratend tätig, leitet Kochkurse und gibt Bücher heraus.

VIER SEMIFINALS
Der Wettbewerb Koch des Jahres wird in Deutschland erstmals und in Gestalt von vier Semifinals stattfinden. Die erste Halbfinal-Veranstaltung startet im Oktober 2010 in Köln. Teilnehmen können Köche, die ihren Beruf in Restaurants in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen ausüben. Beim zweiten Halbfinale im Februar 2011 in Stuttgart können Küchenchefs aus Baden- Württemberg und Bayern antreten. Zum dritten Halbfinale im April 2011 in Berlin sind Küchenchefs aus Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin aufgerufen, und am vierten und letzten Semifinale im Juli in Hamburg nehmen Köche aus Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern und Hamburg teil. Wie in Spanien müssen auch hier die an dem Wettbewerb teilnehmenden Köche ein Menü kreieren, das aus einer Vorspeise, einem Hauptgang und Nachtisch besteht, wobei die Kosten für die Zutaten pro Person 16 Euro nicht übersteigen dürfen. Die Fachjury wählt aus allen vorgeschlagenen Menüs die zehn besten aus, die dann bei den jeweiligen Semifinals direkt miteinander konkurrieren sollen.

ANUGA ALS GASTGEBER DES FINALES
Das Finale der ersten Koch des Jahres-Veranstaltung wird zwischen dem 8. und 12. Oktober 2011 im Rahmen der Anuga in Köln durchgeführt. Die zweijährlich stattfindende Anuga ist die weltweit
wichtigste Food & Beverage-Messe; sie steht nur Fachbesuchern offen. Mit ihrem Konzept „10 Fachmessen unter einem Dach“ bietet die Anuga einen umfassenden und gut strukturierten Überblick
über den Weltmarkt der Ernährung. Zur letzten Anuga 2009 stellten 6.532 Unternehmen aus 98 Ländern aus; die Auslandsbeteiligung betrug 85 Prozent. Belegt war eine Bruttoausstellungsfläche von 287.000 m². Knapp 150.000 Fachbesucher aus 180 Ländern, unter ihnen die Top-Einläufer des Handels und des Food Service, sorgten für gute Stimmung und gute Geschäftsabschlüsse. Ihre herausragende Rolle als zentrale Handelsdrehscheibe und Informationsplattform für die internationale Ernährungswirtschaft unterstreicht die Anuga auch mit ihrem hochkarätigen Rahmenprogramm, das in Kongressen und Sonderschauen regelmäßig die Zukunftsthemen der Branche aufgreift. Mit dem Wettbewerb „Koch des Jahres“ erweitert die Messe ihr Angebotsspektrum für Kunden und Entscheider aus dem dynamisch wachsenden Außer-Haus-Markt und bietet gleichzeitig der internationalen Kochelite ein attraktives und effektives Informations- und Networking-Umfeld.

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen und die Beschreibung