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Zu wenig Seniorengerichte im Angebot???

„Online-Marktcheck der Verbraucherzentrale zu Portionsgrößen in Restaurants – enttäuschendes Fazit“

In einer aktuellen Pressemitteilung beschwert sich die Verbraucherzentrale darüber,  dass in Restaurants keine kleinen Portionen, wie zum Beispiel Seniorengerichte, angeboten werden. Bei einem stichprobenartig durchgeführten Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wurden die Online Speisekarten“ überprüft. Lediglich bei 4 von 63 Restaurants wurden kleinere Portionen angeboten. In einer eigenen Umfrage will die Verbraucherzentrale mit Gäste-Erfahrungen herausfinden, ob diese bei Ihrem Restaurantbesuch auch kleine Portionen bestellen konnten.

Ich habe bis jetzt noch kein Restaurant kennen gelernt, das nicht auf Nachfrage eine kleinere Portion (Kinderteller, Seniorenteller, für den kleinen Hunger) angeboten hat. Dass für diesen Marktcheck lediglich die Online-Speisekarten herangezogen wurden finde ich schon etwas eigenartig…

Was sagt Ihr? Wird bei Euch auf Nachfrage eine kleine Portion angeboten?

Bild: ©hogapr

Verbraucherminister arbeiten weiter an Hygiene-Ampel

(lifePR) (Dorfen, 21.05.2014) Christian Schmid, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, die den Behörden der Länder gestattet, die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. „Die Verbraucher haben ein Anrecht auf Transparenz, dies schafft Vertrauen. Wir erarbeiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen“, so Schmid.

Kann eine solche Hygiene-Ampel aber wirklich Vertrauen schaffen? Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) meint eindeutig „Nein“ und verweist darauf, dass es vorrangig nicht um die Hygieneampel, sondern um eine rechtssichere Gestaltung des „Internetprangers“ geht.

Landesvorsitzender Franz Bergmüller: „Über den Prüfungsumfang lässt die Ampel den Gast im Unklaren. Verstöße gegen Dokumentationspflichten interessieren keinen Gast. Es kann nicht sein, dass bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle außer der Hygiene der Speisen – denn darum soll es bei der Ampel ja gehen – auch andere Punkte herangezogen werden, die sich auf die Einstufung der Hygieneampel auswirken würden.

Mit dieser Meinung befinden wir uns im Übrigen auch in bester Gesellschaft mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen. So hatte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es im Kern beim Hygiene-Pranger „nur“ um Schmuddelbetriebe, nicht jedoch um akute Gesundheitsgefahren geht. Den Betrieben drohe jedoch der Ruin, wenn selbst umgehend bereinigte Schlampereien monatelang im Internet nachzulesen sind. Bayern hat aufgrund des Urteils deshalb zurecht die Notbremse gezogen und keine Betriebe mehr veröffentlicht.“

Schleswig Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die Pläne für die Hygieneampel ebenfalls bereits heftig kritisiert: „Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Städte und Länder ist die Vergabe und notwendige regelmäßige Nachkontrolle von grünen, gelben oder roten Punkten durch die Behörde nicht zu leisten. Wir laufen Gefahr, Gastronomiebetriebe selbst dann dauerhaft an den Pranger zu stellen, wenn die Firmen die festgestellten Mängel nach einer Kontrolle rasch wieder behoben haben.“

Genau aus diesem Grund warnt der VEBWK: „Solange all diese zentralen Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden können, lehnen wir eine Hygieneampel ab“, so Franz Bergmüller, „denn ist eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, dann ist der Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen. Deshalb lehnen wir grundsätzlich diese Veröffentlichung ab, da es auch heutzutage schon zahlreiche Bewertungsforen gibt, die sowohl die Restaurants als auch die Hotels durch Kunden bewerten lassen. Und wenn ein Betrieb hygienisch nicht in Ordnung ist, haben die Vollzugsbehörden alle Macht, um diesen Betrieb hygienisch in Ordnung zu bringen und können sogar bis zur Betriebsschließung agieren.“

Rauchverbot in NRW – Das erste Jahr

Ein Jahr ist es jetzt her, dass die rot/grüne Landesregierung in NRW beschloss, das bestehende NiSchG zu verschärfen / Zeit, ein Fazit zu ziehen.

(lifePR) (Bonn, ) Schon die Abstimmung im Düsseldorfer Landtag war mit Peinlichkeiten behaftet, denn achtzehn Abgeordnete der SPD stimmten gegen ihre Überzeugung, dem Fraktionszwang gehorchend, für die Annahme des Gesetzes.Gesundheitsministerin Barbara Steffens trat immer wieder mit vollkommen unglaubwürdigen Äußerungen an die Öffentlichkeit. Mal wurde eine Umfrage präsentiert, die erstaunliche 82% Zustimmung für Rauchverbote ergab. Mal gab sie in verschiedenen Interviews bekannt, dass die Zahl von Herzinfarkten und Erkrankungen des Bronchialsystems seit Einführung des Rauchverbots signifikant gesunken seien.
Wie sieht aber die Realität abseits politischer Versprechungen aus?
Schon eine Umfrage des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels ergab im März d.J., dass es seit Einführung des sogenannten NiSchG zu dramatischen Umsatzrückgängen bis über 30 % in der Getränke-orientierten Gastronomie gekommen sei. 98 % aller Getränke-orientierten Gaststätten litten seit Inkraftreten des Gesetzes unter Umsatzrückgängen, fast 6 % gaben bereits auf. 49 % berichteten von Rückgängen bis zu 10 % und weitere 49 % erlitten Einbußen bis 30 %. 57 % der Restaurants berichteten ebenfalls über rückläufige Umsätze. 78 % der Getränkegroßhändler rechnen damit, dass in den nächsten 12 Monaten weitere Getränke-orientierte Betriebe werden aufgeben müssen. Beim Getränkefachgroßhandel führte die Entwicklung zu erheblich rückläufigen Umsätzen.Laut einer Umfrage der DEHOGA im April d.J. mussten seit dem 1.5.2013 mehr als 700 Kneipen ihren Betrieb aufgeben. Als Ursache wurde ein Umsatzrückgang von teilweise über 70% seit Einführung des Rauchverbots angegeben. Weitere 2000 sind unmittelbar von Schließung bedroht.Diese Umfragen werden von unseren Politikern zynisch ignoriert. Statt dessen wird auf einen demographischen Wandel verwiesen. Schon seit Jahren sei der Umsatz von Eckkneipen rückläufig und dort würden sich sowieso nur noch ältere Menschen aufhalten. Die Jüngeren würden schon seit Jahren Bars, Bistros oder Erlebnis-Gastronomie bevorzugen.

Seltsam, dass die Kneipenbesitzer diesen sogenannten demographischen Wandel erst seit dem 1.5.2013 zu spüren bekommen. Sollten die Kneipen wirklich nur noch von älteren Menschen besucht werden, nämlich von denen, die dort schon seit vielen Jahren verkehren, dort ihre soziale Heimat haben, die sie vor Vereinsamung schützt, dann würde sich die Frage stellen, wo die denn nun bleiben sollen? Da bietet sich entweder das sozialverträgliche Ableben oder die Einweisung in ein – selbstverständlich rauchfreies – Altersheim an. Aber auch bei den Jüngeren dürfte hier nur von einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht ausgegangen worden sein. Im Gegenteil war es bis zur Einführung des totalen Rauchverbotes auch bei Jüngeren z.B. Mode geworden gemeinsam in der Kneipe Fußball zu gucken.

Keine Rede ist auch davon, daß pünktlich zur Einführung des NiSchG die Terrassengebühren angehoben wurden und daß das Vertreiben der Raucher auf die Strasse zu massiven Lärmbelästigungen von Anwohnern geführt hat. Eine Tatsache, vor der schon viele Kneipen kapitulieren mußten.

Weiter wird von unseren Politikern gerne das Beispiel Bayern genannt, wo angeblich nach Einführung des Rauchverbotes der Umsatz in der Gastronomie sogar gestiegen sei. Verschwiegen wird die Tatsache, dass just genau mit Einführung des Rauchverbotes beschlossen wurde, dass in der Umsatzstatisik der Gastronomie nur noch Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 150.000 € berücksichtigt werden. Ein Umsatz, von dem eine kleine Kneipe nur träumen kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Beim gesundheitlichen Aspekt sieht es nicht viel anders aus. Entgegen der Aussage von Frau Steffens ist nicht das Rauchverbot Ursache für den Rückgang von Herzinfarkten, denn dieser Effekt ist schon seit zehn Jahren zu beobachten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung sind dafür hauptsächlich Verbesserungen in der Vorsorge, der Diagnostik und Therapie verantwortlich. Die Aussage von Steffens zum Rückgang der Erkrankungen des Bronchialsystems steht im Gegensatz zur Einschätzung der WHO, dass diese Erkrankungen durch zunehmende Feinstaubbelastungen kontinuierlich zunähmen.

Ganz offensichtlich werden von den rot/grünen Politikern nur solche Umfragen als wahr und Ausdruck des Willens der Bevölkerung anerkannt, die ins eigene Weltbild passen. Andere werden zynisch und überheblich in das Reich der Fabel verwiesen. Die kürzlich veröffentlichte Umfrage des DEHOGA, die eine 63%ige Ablehnung des Rauchverbotes durch die Bevölkerung NRWs ergab, wird kurzerhand als billiger Lobbyismus dargestellt.

Gleichzeitig wird die schon erwähnte Umfrage des Kollaborationszentrums der Tabakkontrolle der WHO, die eine angebliche Zustimmung von 82% Zustimmung ergab, als der Weisheit letzter Schluss angesehen. Der Öffentlichkeit wohlweislich verschwiegen wird dabei, dass diese Umfrage von der Dieter-Mennekes-Umweltstiftung finanziert wurde, die ihrerseits wieder von den großen Pharmaunternehmen gesponsert wird.

Die Verschärfung des bestehenden Rauchverbots hat nicht zur Verbesserung der Gesundheit beigetragen, aber Hunderte von Existenzen und Tausende Arbeitsplätze vernichtet. Das ist der Erfolg der rot/grünen Verbotspolitik.

Gleichzeitig wird eine Verschärfung von gesellschaftlichen Spannungen zwischen Rauchern und Nichtrauchern bewusst in Kauf genommen. Anstatt versöhnend zu wirken, verschärft diese Landesregierung die bestehenden Spannungen.

Für den Presserat des Komitees zur Wahrung der Bürgerrechte
Dr. Monika Müller-Klar
Nicolai Kosirog

Bild: hogapr

Wissenswertes: Public Viewing zur Fußball-WM

Fußball WM(lifePR) (Krefeld, 25.04.2014) Auch abseits des Spielfelds gelten für die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien zahlreiche Regeln. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Kontext der WM vermarkten möchte, muss einiges beachten. Ansonsten kann es teuer werden. „Deshalb raten wir allen Unternehmen, die Aktionen zur WM planen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen“, erklärt Christin Worbs, Rechtsreferentin der IHK Mittlerer Niederrhein.

Zu beachten ist zum Beispiel, dass Marketingrechte ausschließlich in den Händen der FIFA liegen. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft verwendet werden, wie das Emblem, Maskottchen, der Pokal und der offizielle Slogan. Hinzu kommen noch Einzelbegriffe oder Wortkombinationen. „Das hat zur Folge, dass Unternehmen eine Erlaubnis der FIFA benötigen beziehungsweise eine Lizenz erwerben müssen“, sagt Worbs. „Firmen sollten vor der Verwendung des Logos, Emblems oder der Begriffe die Zulässigkeit der geplanten Werbung juristisch überprüfen lassen.“ Andernfalls drohen seitens der FIFA Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein können.

Vorbereiten müssen sich vor allem auch Veranstalter oder Gastronomen, die Public Viewing planen. Wird nämlich für die Übertragung ein Eintrittsgeld oder Mindestverzehr gefordert oder wird das Event mit Sponsoringaktionen verbunden, liegt ein gewerblicher Zweck vor, für den eine gebührenpflichtige Lizenz bei der FIFA einzuholen ist. Diese muss spätestens bis zum 9. Mai beantragt werden. Ein Online-System wurde dafür eingerichtet.

Wenn Pubs und Bars kein Eintrittsgeld für die Public-Viewing-Veranstaltung erheben und nicht mehr als 5.000 Besucher erwarten, muss zwar keine Lizenz beantragt werden. „Der Veranstalter ist aber dennoch verpflichtet, das FIFA-Reglement einzuhalten – zeitversetzte Übertragungen sowie Änderungen der Live-Sendung sind verboten“, warnt die IHK-Referentin. Einzelheiten zum Thema sind auf der Internetseite der FIFA zu finden.

Außerdem müssen sich Veranstalter und Gastronomen an die Behörden vor Ort wenden, sofern sie Public Viewing anbieten wollen. Hintergrund ist die zu erwartende Lärmbelastung. In einem Erlass hat die Landesregierung klargestellt, dass Übertragungen nach 22 Uhr, unter Umständen auch nach Mitternacht, an „geeigneten Orten“ möglich sind. Eine Sonderverordnung der Bundesregierung soll dafür Ausnahmeregelungen zu den nächtlichen Lärmschutzanforderungen schaffen. Für sämtliche Genehmigungen bleiben aber die jeweiligen Behörden der Städte und Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über eventuelle Auflagen, um so einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Fußballfans zu schaffen. Allerdings weist das NRW-Umweltministerium darauf hin, dass laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas bei diesen Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollen. „Gastronomen, die Public-Viewing-Veranstaltungen planen, sollten sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in ihrer Stadt in Verbindung setzen“, so Worbs.

Unter dem Titel „Was ist bei Werbeaussagen zur Fußball-WM zu beachten“ hat die IHK ein Merkblatt mit zahlreichen Hinweisen erarbeitet. Es ist zu finden unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de, im Fenster „Dokumentsuche“ die Nr. 268 eingeben. Dort steht es unter der Rubrik „Merkblätter Recht und Steuern“. Ansprechpartnerin bei der IHK ist
Christin Worbs,
Tel. 02161 241-137
E-Mail: worbs@moenchengladbach.ihk.de.

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Für die Zukunft der Gastronomie – Macht mit!

In letzte Zeit nehmen die negativen Schlagzeilen über die Ausbildung der Köche und über den Fachkräftemangel zu. Zuletzt hat sich Andreas Becker, Präsident des Verbands der Köche Deutschlands (VKD), öffentlich über den Mangel an Nachwuchskräften beschwert. Doch anstatt sich Gedanken zu machen, wie man den Beruf wieder attraktiv für den Nachwuchs machen kann, wird im Internet ein sehr schlechtes Bild nach außen getragen, indem nur über die Nachteile der Gastronomie berichtet wird.

Jeder interessierte Jugendliche, der sich 10 Minuten bei Google über das Berufsbild des Koch´s oder einem anderen gastronomischen Beruf´s informiert, macht danach den Computer aus und schaut sich nach einer anderen Ausbildungstelle um. Wenn selbst die Verbände es nicht schaffen, die Gastronomie wieder für den Nachwuchs attraktiv zu machen, dann müssen wir eben selbst etwas tun.

Hiermit möchte ich eine Blogparade starten, zu der alle Blogger, Redakteure, Gastronomen, Hoteliers und natürlich auch die Köche herzlich eingeladen sind. Ich möchte, dass wir das Internet mit positiven Beispielen aus der Gastronomie überschütten. Lasst Euch etwas einfallen.

Was machte den Beruf für Euch so interessant?
Warum arbeitet Ihr in der Gastronomie?
Warum ist Gastronomie der Geilste Job der Welt?

Bitte berichtet darüber in Eurem Blog oder auf Euren Internetseiten und verlinkt den Beitrag hier in Kommentaren.
Verbreitet den Aufruf zur Blogparade in Eurem Netzwerk!

#GastroistZukunft

Ich freue mich auf Eure Artikel!

Ich mache schon mal den Anfang: http://gastrojobtalk.de/wissenswertes/kochen-ist-geil-gastroistzukunft-423.html/

Das Bild darf im Rahmen der Blogparade #GastroistZukunft lizenzfrei verwendet werden.

Essen bekommen, bevor man bestellt hat

Essen geliefert bekommen, ohne bestellt zu haben. Bei der Essensbestellplattform Lieferservice.de ist das bald Wirklichkeit. Inspiriert von Amazon, das einen ähnlichen Dienst angekündigt hat, führt Lieferservice.de schon morgen die „vorausschauende Lieferung“ ein.

Berlin, 31.03.2014 – Es mag wie Science-Fiction klingen. Die Grundlage für den neuen Dienst ist aber das Erkennen von Mustern. Jitse Groen, CEO von Lieferservice.de: „Viele Kunden bestellen immer freitags die gleiche Pizza. An diesen Kunden kann man ein Muster erkennen und das Bestellverhalten bis zu einem gewissen Grad voraussagen. Der Kunde bekommt sein Essen praktisch schon geliefert, bevor er überhaupt Hunger hat.“

Für alle Kunden, die im letzten Monat mehr als zwei Mal zu ähnlichen Uhrzeiten bestellt haben, tritt diese neue Funktion in Kraft. Sie bekommen ihr Essen automatisch am gleichen Tag, zur gleichen Uhrzeit, zugestellt. Falls der Kunde die gelieferte Pizza nicht annehmen möchte, kann er die Bestellung jederzeit abweisen. Lieferservice.de übernimmt dann die entstandenen Kosten.

Das Restaurant wird vorab von Lieferservice.de bezahlt und der Kunde begleicht die Kosten direkt bei Lieferung oder zahlt online, mittels Link in der automatisch gesendeten E-Mail.

Der neue Dienst wird schon morgen eingeführt. Innovation ist für Lieferservice.de sehr wichtig. In 2009 wurde bereits das GPS-Bestellfolgesystem Food Tracker ® eingeführt, mit dem man seine Bestellung von der Küche bis zur Haustür verfolgen kann. Zuletzt war das Unternehmen in den internationalen Medien, da es Bitcoins als Zahlmethode einführte.

Weitere Informationen: http://www.lieferservice.de

Bild: ©Logo / Lieferservice.de

Gebraucht statt neu – Geschäftsauflösungen


Möchten Sie Ihre Einrichtung wechseln, das Geschirr austauschen oder vielleicht ein paar Teile in der Küche ersetzen? Statt alles neu zu kaufen gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Geschäftsauflösungen umzuschauen. Hier gibt es teilweise gut erhaltene gebrauchte Artikel und Geräte, die wesentlich günstiger sind als Neue.
In manchen Fällen helfen Sie damit auch einem Kollegen, der ganz froh ist, wenn er nicht alles entsorgen muss.

Im Internet gibt es einige Seiten, auf denen Geräte von Betriebsauflösungen verkauft werden. Da gibt es fast alles, vom GN-Einsatz über Buffetwagen, verschiedene Konvektomaten bis hin zu einem komplett eingerichteten Eis-Verkaufswagen.

Hier ist eine kleine Auswahl, wo Sie günstige Gastronomieartikel kaufen können:

• Allen voran ist das Online-Auktionshaus Ebay zu nennen. Hier gibt es eine eigene Seite, die hauptsächlich Teile aus Geschäftsauflösungen der Gastronomie anbietet. Gerade bei Elektrogeräten ist jedoch Vorsicht geboten, da meist keine Garantie besteht.

• Ähnlich wie Ebay gibt es auch das Portal Quoka.de, die ebenfalls gebrauchte Artikel aus der Gastronomie im Angebot haben. Auch hier gilt das Prinzip „Gekauft wie gesehen“. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist bei Privatverkäufen meist ausgeschlossen.

• Neben den bekannten Auktionshäusern gibt es noch weitere Anbieter. Hier ist mir zum Beispiel der Gastronomie Anzeiger aufgefallen, der ebenfalls eine Rubrik mit Geschäftsauflösungen hat.

• In Regionalzeitungen gibt es ebenfalls eine Rubrik, die über Insolvenzverkäufe in Ihrer Umgebung  informiert. Bedenken Sie, dass hier gerade bei großen Geräten noch der Transport dazu kommt, den sie meist selbst organisieren müssen.

• Zu guter Letzt sein doch noch der Großhändler in Ihrer Nähe genannt. In einigen Geschäften gibt es nicht nur neue Geräte, manche bieten auch gebrauchte, generalüberholte Geräte an. Gerade bei Elektroartikel sind Sie hier eher auf der sicheren Seite, da diese meist noch eine Garantie bekommen. Wenn nicht, haben Sie den Händler trotzdem vor Ort und er wir Ihnen im Schadensfall bestimmt weiter helfen.

Ich selbst habe noch keine Erfahrungen mit dem Kauf von Waren aus Insolvenzverkäufen oder gebrauchten Gastronomie-Artikeln gemacht. Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir von Euren Erfahrungen erzählt…

Bild: ©hogapr