Ich habe auf Grund von Nachfragen versucht, genaue Informationen über die Schweinegrippe zu bekommen. Doch leider fand ich nur Panikmache oder endlose Internetseiten mit unzähligen Informationen und Links. Deshalb habe ich die wichtigsten Informationen zu dem Thema zusammen gesucht und in diesem Artikel aufgeführt. Die Informationen habe ich vom
Robert Koch-Institut und vom
Bundesministerium für Gesundheit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der
Telefonnummer: 030 – 346 465 100
Die Grippe hat verschiedene Namen:
Schweinegrippe, Neue Grippe, Neue Influenza, A/H1N1- Virus, Mexikogrippe.
Die Symptome:
Hat man sich mit der Schweinegrippe infiziert, so treten ähnliche Krankheitsmerkmale auf wie bei der humanen Influenza. Man leidet an Müdigkeit, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Husten und Appetitlosigkeit. Berichten zufolge können auch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, aber auch Schnupfen und Halsschmerzen dazu kommen. Die Zeit zwischen der Infizierung mit dem H1N1 (A/H1N1) Virus und dem Ausbruch der Krankheit liegen meistens nur ein paar Stunden, es kann aber auch zu einer Zeitspanne von drei Tagen kommen. Der Virus überlebt im menschlichen Körper bei gesunden Personen 7 Tage, an der Luft ist er nur sehr kurz lebensfähig.
Der Schutz vor dem Virus (Hygieneregeln):
- das Vermeiden von Hände geben, Anhusten, Anniesen,
- das Vermeiden von Berührungen der Augen, Nase oder Mund,
- die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern,
- Empfehlungen zu einer intensiven Raumbelüftung,
- das gründliche Händewaschen nach Personenkontakten, der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme sowie bei Kontakt mit Gegenständen oder Materialien, die mit respiratorischen Sekreten von Erkrankten kontaminiert sein können (zum Beispiel bei der Pflege von Angehörigen – Bett- oder Leibwäsche, Essgeschirr, Patienten-nahe Flächen),
- die getrennte Behandlung von an Influenza erkrankten Personen, insbesondere von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen,
- die Empfehlung für fieberhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern, die Vermeidung von direkten Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
- Ein Mundschutz schütz nicht vor einer Ansteckung und ist daher nicht zu Empfehlen.
Impfempfehlung:
Personen ab einem Alter von 6 Monaten und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion und Schwangere. Personen zwischen 20 und 30 Jahren sind am häufigsten erkrankt, der Grund dafür ist aber unbekannt.
Nebenwirkungen der Impfung:
Wie bei jeder Impfung kann der Körper mit leichten Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen oder leichtem Fieber auf die Impfung reagieren. Diese zeigen, dass das Immunsystem anfängt zu arbeiten. Durch die Verstärkersubstanzen im Impfstoff können die Symptome bei manchen Menschen stärker ausgeprägt sein. Seltene Nebenwirkungen oder ein resultierender Impfschaden sind nie hundertprozentig auszuschließen.
Wirkt der Impfstoff auch bei einem mutierten Virus:
Wenn der Virus stark mutiert muß der Wirkstoff des Impfstoffs angepasst werden. Den gesamten Text finden sie hier.
Anzahl der Infizierten:
In Deutschland sind bis zur Veröffentlichung (12.11.2009) dieses Artikels ca. 40.000 Menschen erkrankt. Hier der aktuelle Bericht.
Todesfälle sind bis jetzt eine seltene Ausnahme (ca.13). Die meisten waren bereits vorher durch eine Vorerkrankung geschwächt.
Kann man als Arbeitnehmer vorsorglich zu Hause bleiben, wenn Kollegen erkrankt sind?
Nein. Da ist das Arbeitsrecht eindeutig: Wer gesund ist, muss zur Arbeit gehen. Auch wenn einzelne Beschäftigte in einem Betrieb an der Neuen Grippe („Schweinegrippe“) erkrankt sind.
Für die Gastronomie:
Servicepersonal ist durch den Kontakt mit Gästen gefährdet, doch durch die Beachtung der oben genannten Hygienemaßnahmen ausreichen geschützt. Die Angst vor einer Schließung des Hotels/ Restaurants ist unbegründet, bestätigte erkrankte Personen sollten allerdings zu Hause bleiben (bei schwerem Verlauf auch stationär im Krankenhaus).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Artikel die Informationen an die Hand geben, um mit dem Thema vernünftig umgehen zu können.Ω