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Neuer Direktor im Kempinski Hotel Airport München

Bild Marcus van der WalMünchen, 1. Dezember 2010 – Marcus van der Wal übernimmt ab dem 1. Dezember 2010 als neuer Geschäftsführender Direktor die Leitung des Kempinski Hotel Airport München. Seine bisherige Funktion als Regionaldirektor Zentraleuropa wird er weiterhin zusätzlich ausüben und somit für die Kempinski Objekte in Prag, Budapest, Bratislava, Istrien, Portorož und dem High Tatras Gebirge verantwortlich zeichnen. Der 46-jährige ist ein international erfahrener Hotelier und folgt auf Susanne Meinhard, die zum 31. Januar 2011 Kempinski verlässt, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen.

Während seiner Laufbahn sammelte Marcus van der Wal Erfahrungen in verschiedenen Führungspositionen bei internationalen Hotelketten wie Radisson, Sheraton und InterContinental. Er verfügt über einen Universitätsabschluss in Französisch der Universität von Nizza sowie einen MBA der Reims Management School. Seine berufliche Ausbildung ergänzte er an der Centre International Glion Hotel School in der Schweiz.

Marcus van der Wal begann seine Karriere bei Kempinski Hotels 1998 als Executive Assistant Manager im Kempinski Hotel Airport München. Im Jahr 2000 wurde er Hotel Manager des Kempinski Hotel Beijing Lufthansa Center und wechselte anschließend als General Manager und Regionaldirektor Tansania in das Kilimanjaro Hotel Kempinski Dar es Salaam. Seit 2006 war er als Geschäftsführender Direktor sowie Regionaldirektor für Zentraleuropa und Baltikum im Kempinski Hotel Corvinus Budapest tätig.

Text: kempinski-airport.com
Foto: Marcus van der Wal

Hotelsterne und Deutsche Bahn für mehr Kinderfreundlichkeit

(DEHOGA – Berlin, 19. November 2010) Mehr als 270 Sternehotels sind bereits bei der zu Beginn dieses Monats von der Deutschen Hotelklassifizierung und Deutschen Bahn gemeinsam ausgerufenen familienfreundlichen Aktion dabei: Kinder unter 15 Jahren übernachten im Zimmer ihrer Eltern oder Großeltern kostenlos. Die Anreise mit dem Zug ist für sie generell kostenfrei. Mitmachen an der bis zum 30. April 2011 befristeten Aktion können auch jetzt noch alle klassifizierten Hotelbetriebe, die bereit sind, Kindern in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern gegen Vorlage der Bahnfahrkarte kostenfreie Übernachtung und Frühstück anzubieten.

Deutschland ist ein hochattraktives Reiseziel für Familien. Darauf machen die Deutsche Hotelklassifizierung und die Deutsche Bahn durch die gemeinsame Aktion aufmerksam. Für Familien haben Sternehotels und Bahn damit eine bundesweit einmalige Möglichkeit geschaffen, attraktive Reiseangebote zu finden. Unter www.bahn.de/kinderkostenlos wird auf eine Sonderseite der Homepage der Deutschen Hotelklassifizierung (www.hotelsterne.de) verlinkt, auf der die Hotels aufgeführt sind, die Kinder im Zimmer der Eltern oder Großeltern kostenlos übernachten lassen.
Außerdem machen spezielle Freizeittipps für Familien Lust auf Urlaub und Reisen in Deutschland. Detaillierte Informationen zur freien Fahrt für Kinder unter 15 Jahren bei der Deutschen Bahn runden das Angebot ab. Für klassifizierte Hotels ist die kostenfreie Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion über einen Link auf www.bahn.de/kinderkostenlos und www.hotelsterne.de möglich.

Foto: ©DEHOGA

Gäste zum Bahnhof – Hotelservice oder Taxifahrt?

Viele Hoteliers bieten für Ihre Gäste einen Shuttleservice zum Bahnhof oder zum Flughafen an. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich dabei um einen genehmigungspflichtigen Service handelt. In Deutschland gibt es das Personenbeförderungsgesetz, wonach es nur mit einer Genehmigung erlaubt ist, Personen zu befördern. Dazu habe ich beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt. Diese haben mir erklärt, dass es sich dabei um Ländersache handelt. Als Anhaltspunkt habe ich die zuständigen Behörden in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg angeschreiben und um eine Stellungnahme/Information gebeten.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium teilte mir mit:
In erster Linie hängt das, was Hotelbetriebe beachten müssen, wenn Sie Gäste z. B. vom Bahnhof abholen und hinbringen, vom eingesetzten Fahrzeug ab. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz in Form der Mietwagenkonzession (PBefG) ist nicht erforderlich (§ 1 Nr. 3 der Freistellungsverordnung), wenn:
a) die Beförderung in Fahrzeugen erfolgt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschl. Führer) geeignet und bestimmt sind (= Pkw, keine Kleinbusse).
b) und kein unmittelbares Entgelt für diese Beförderung zu entrichten ist, der Transport also nicht zusätzlich zu sonstigen Hotelleistungen berechnet wird. Da es sich in der Regel um einen kostenlosen Service handelt, ist diese Voraussetzung meist unproblematisch.
Die Notwendigkeit eines Personenbeförderungsscheins knüpft an die PBefG-Einstufung an (§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Das heißt, wenn wegen § 1 Nr. 3 FreiStVO keine PBefG-Konzession erforderlich ist, muss der Fahrer – über den „normalen Führerschein hinaus – auch keine zusätzliche Fahrerlaubnis für Personenbeförderung vorweisen.
Mietwagenkonzession und Personenbeförderungsschein sind also erforderlich, wenn der Hoteltransfer mit einem Kleinbus erfolgen soll oder für ihn ein Entgelt gefordert wird.

Vom LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) erhielt ich folgende Information:
Nach § 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz -PBefG- unterliegt jede entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.
Davon abweichend sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG Beförderungen mit Personenkraftwagen (§ 4 PBefG) von den Vorschriften dieses Gesetzes freigestellt, sofern das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Als Entgelt in diesem Sinne gilt jede Gegenleistung, die mit einer Beförderung erstrebt wird, also auch wirtschaftliche Vorteile, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit – hier: Hotel- oder Pensionsbetrieb – erstrebt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG).
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG kommt somit nicht zum Zuge, da generell davon auszugehen ist, dass die hier erstrebten wirtschaftlichen Vorteile – die als Entgelt anzusehen sind – die Betriebskosten der Fahrt immer übersteigen. Demgegenüber greift hier aber § 1 Nr. 3 Freistellungsverordnung -FreistVO-.
Danach unterliegen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen bis (zwar nur) 6 Sitzen einschließlich Fahrer nicht den Vorschriften des PBefG, wenn ein Entgelt hierfür nicht zu entrichten ist. Einer Befreiung nach § 1 Nr. 3 FreistVO steht jedoch nur die Leistung eines unmittelbaren Entgelts, nicht aber die Erzielung eines mittelbaren Entgelts i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG entgegen. Dies folgt aus der Formulierung „entrichten“ in § 1 Nr. 3 FreistVO. Dabei gilt ein Entgelt auch dann als unmittelbar geleistet, wenn es sich in irgendeiner Weise im Beherbergungs- oder Pensionspreis des Fahrgastes niederschlägt. Im Unterschied zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG hemmt also nach dieser Vorschrift die Erzielung eines mittelbaren Entgelts nicht die beförderungsrechtliche Freistellung.
Unter diesen Voraussetzungen unterliegen Zubringer- und Abholdienste nicht den Vorschriften des PBefG. Es gehört schließlich zur gesetzgeberischen Zielsetzung der FreistVO, solche Beförderungsfälle auszunehmen, die nicht besonders ins Gewicht fallen.
Wir geben allerdings zu bedenken, dass Zubringer- und Abholdienste, die mit mit sog. Kleinbussen (mehr als 6-sitzig) erfolgen,  nicht nicht unter die FreistVO fallen, da sich diese Vorschrift nur auf Personenkraftwagen mit nicht mehr als 6 Sitzen bezieht.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag die Stellungnahme von Baden-Württemberg noch nicht vor. Diese wird nachgereicht.

Um sicher zu gehen, wie es in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung.

Foto: ©Joujou/pixelio.de

Kaum ein Hotelgast interessiert sich für die Sicherheit

(lifepr) Bottighofen, 22.11.2010, Brände in Hotels tauchen immer wieder in den Schlagzeilen auf. Doch die Gäste interessiert am allerwenigsten, wo sie im Notfall den nächsten Feuerlöscher finden. Das ergibt eine Umfrage des Reiseportals HolidayCheck.de unter seinen deutschen Usern.

Nur 3,7 Prozent aller Befragten interessiert beim Thema Sicherheit im Hotel der Standort des nächsten Feuerlöschers. Dagegen werfen 10,9 Prozent einen schnellen Blick an ihre Zimmerdecke, ob dort tatsächlich ein Rauchmelder hängt. Noch mehr – nämlich 16,1 Prozent – denken zuerst an das Motto: Rette sich, wer kann. Sie vergewissern sich als erstes, wo sie den Zugang zum rettenden Treppenhaus finden. Weitere 28,3 Prozent denken zwar ähnlich, doch reicht ihnen die Theorie. Sie studieren den Fluchtwegeplan und stellen sich nur vor, wie sie am schnellsten das brennende Hotel verlassen könnten. Die größte Gruppe allerdings bilden die 40,9 Prozent aller Befragten, die schlicht davon ausgehen, dass in ihrem Hotel immer alles in Ordnung ist.

An der Umfrage nahmen 2289 User teil. HolidayCheck.de ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Quelle: holidaycheck.de

Ein Versicherungspaket für Hotels und Restaurants

Seit etlichen Jahren ist es in der Versicherungswirtschaft üblich, für bestimmte Branchen den Versicherungsbedarf mit maßgeschneiderten Produkten abzudecken. Diese Vorgehensweise bringt erhebliche Vorteile mit sich. Früher musste über jede Grunddeckung – Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl – nachgedacht werden. Zusätzlich war es erforderlich, dass Erweiterungen separat angeboten werden mussten. (z. B. Betriebsunterbrechung, Betriebsschließung usw.).
Wie schon erwähnt, bedient man sich heute so genannter „Paketlösungen“. Wenn man z. B. den Hotel- und Gaststättenbereich beleuchtet gibt es durchaus einige Besonderheiten, die hier berücksichtigt werden müssen.
Für das Außer-Haus-Geschäft (Catering) heißt das, dass die fertiggestellten Waren zum Kunden geliefert werden. Auf dem Weg dorthin kann es durchaus vorkommen, dass das Buffet bei einer Vollbremsung zerstört wird. Dadurch entsteht nicht nur der Transportschaden für das Buffet, sondern auch der Kunde könnte das geforderte Buffet und den entstandenen Schaden (Hochzeitsgäste ohne Essen) geltend machen.
Dann ist es heute so, dass ein moderner Gastronomiebetrieb in der Küche nicht mehr mit „einem Herd“ auskommt. Für moderne Küchen sind nicht selten einige Hunderttausend Euro aufzuwenden. Dies hat zu Folge, dass Küchen mit Elektronik und hochwertigen Maschinen bestückt werden, die enorme Geldmittel binden. Es macht Sinn, diese Werte über den „normalen Rahmen“ hinaus abzusichern. Dies geschieht in der Regel durch technische Versicherungen (Elektronik- Maschinenbruchversicherung). Die technischen Versicherungszweige werden in der Regel als Allgefahr-Deckungen angeboten. Hier gilt: Im Gegensatz zu „normalen Sachversicherung“ ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
Aus dem bisher Ausgeführtem hier eine zusammenstellung der Wichtigsten Versicherungen für das Hotel- und Gastronomiegewerbe:

Sachversicherung Gebäude:      Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden, evtl.Mietverlust.
Sachversicherung Inhalt:           Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden, Betriebsunterbrechung.
Technische Versicherungen:    Elektronik, Maschinenbruch, Transport.
Haftpflichtversicherung:           Betriebshaftpflicht, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht, Betriebsschließungsversicherung.

Um all diese Positionen zusammenzufassen, haben wir das Pro-Firm+ Paket entwickelt.

Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben ist Ihr Ansprechpartner:
Peter Morguet
Versicherungsfachwirt
Vertriebsspezialist Gewerbe
Tel: 0651/9791-251
Fax: 0651/9791-211
E-Mail: peter.morguet(a)provinzial.com

WMF Kaffeemaschinen-Wartung endet nach 10 Jahren?

Von einem Servicetechniker habe ich erfahren, daß WMF die Wartung von Kaffeemaschinen, die älter als 10 Jahre sind, ablehnt. Dazu habe ich bei WMF nachgefragt.

Hier ist die Klarstellung von WMF:

Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Aussage.
Wir sehen es als unsere Pflicht den Gesamtzustand der Maschinen zu beurteilen, bevor wir Reparaturen oder Wartungen vornehmen und unserem Kunden eine geeignete Massnahme vorzuschlagen, bevor wir kostenpflichtige Leistungen erbringen.
Dabei ist ein Akspekt die elektrotechnische Sicherheit gemäß DIN VDE Normen, Kesseldruckverordnungen etc.
Befindet sich die Maschine (abhängig von Alter, Brühleistung etc) in einem Zustand, der nur durch eine umfangreiche Reparatur/Wartung wieder den Vorgaben entspricht, und die dafür entstehenden Kosten in Relation zum Restwert der Maschine unwirtschaftlich sind, weißen wir die Kunden darauf hin, bevor diese Kosten entstehen.
Ein anderer Grund besteht, wenn z.B. nicht mehr alle benötigten Ersatzteile vorhanden sind. Unsere Ersatzteilhaltung endet 8 Jahre nach Produktionsende des jeweiligen Kaffeemaschinen-Modells. In der Regel bevorraten wir Ersatzteile länger. Aber nach 10 Jahren ist dies je nach Ersatzteil nicht mehr gesichert. Wir reden offen mit unseren Kunden, und beraten, bevor Kosten entstehen. Wir möchten nicht Wartungen durchführen und riskieren, dass einige Wochen später ein ganz anderes Ersatzteil ausfällt, das wir dann nicht mehr beschaffen können.

Dieser Dialog mit unseren Kunden ist uns wichtig, da wir langfristige Kundenbeziehungen anstreben und auf vertrauensvoller Basis miteinander arbeiten.

Ich danke Frau Walter für die schnelle und freundliche Antwort.

Zweiter Michelin-Stern für Kevin Fehling – „La Belle Epoque“

Hamburg, 10. November 2010. Im letzten Jahr noch zum Hoffnungsträger auf einen zweiten Michelin-Stern ernannt, nun zweifach dekorierter Sternekoch: Kevin Fehling, Chef de Cuisine des Gourmetrestaurants „La Belle Epoque“ im COLUMBIA Hotel Casino Travemünde. Als einer von fünf neuen Köchen in Deutschland wurde Fehling vom Guide Michelin 2011 heute in die Riege der Zwei-Sterne-Köche aufgenommen. Auch im regionalen Vergleich mit anderen hoch eingeschätzten Gourmetrestaurants an der Ostseeküste hängt das „La Belle Epoque“ die kulinarische Messlatte hoch. 

Gourmetbereich als klares Identifikationsmerkmal
„Kevin ist ein Perfektionist mit höchsten Ansprüchen an sich selbst und an seine kulinarischen Kreationen. Der zweite Michelin-Stern ist eine Honorierung seines Ideenreichtums und bestätigt unser Ziel, das ‚La Belle Epoque’ in die Riege der ersten Gourmetadressen in Norddeutschland zu entwickeln“, so Katrin Hosbein, Direktorin im COLUMBIA Hotel Casino Travemünde. „Das Gourmetrestaurant ist ein elementarer Bestandteil unserer Philosophie, mit dem wir in den letzten Jahren ein klares Identifikationsmerkmal geschaffen haben.“ Hosbeins Dank galt auch der Hotelmuttergesellschaft: „Die Auszeichnung ist auch ein Erfolg der COLUMBIA Deutschland GmbH, die mit ihrer strategischen Ausrichtung auf den Kulinarikbereich die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Pläne unseres Hauses kontinuierlich unterstützt hat.“

Die hohe Kunst des Travemünder Chef de Cuisine
Fehlings individuelle und unverkennbare Handschrift überzeugt erneut die Juroren aller wichtigen Gourmetbewertungsorgane. So verleiht „Der Feinschmecker“ Fehling erstmals drei FFF – im Vorjahr waren es zweieinhalb. Der Varta-Führer vergibt an das „La Belle Epoque“ drei Diamanten und den Varta-Tipp für Küche und Service. Drei Kochlöffel im Aral Schlemmeratlas, außerordentliche neun Pfannen im „gusto“ sowie drei Kochmützen mit Tendenz zur nächst höheren Bewertung in „Der große Hotel & Restaurant Guide“ von Bertelsmann ergänzen die Gesamtheit der erstklassigen Urteile. Zudem wird vom Gault Millau in Kürze eine weitere herausragende Bewertung erwartet.

Klassische Nouvelle Cuisine neu akzentuiert
Die Kreationen des 33-Jährigen beruhen auf den Grundtechniken der klassischen Nouvelle Cuisine, die Fehling perfektioniert und auf kreative Art neu interpretiert. Dabei werden seine Kompositionen maßgeblich von internationalen Einflüssen geprägt. Bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung seiner eigenen „Aromatischen Weltreise nouvelle“ setzt Fehling auf vier Eckpfeiler: Modernität, Perfektion, Balance und Authentizität. „Mein Anspruch ist, permanent neue und damit überraschende Geschmackserlebnisse zu kreieren“, so Fehling. Der scheinbare Widerspruch bei der Komposition eines Gangs sei das Reizvolle, der anspruchsvollen Genießern unerwartete kulinarische Erfahrungen beschert.
Seit sechs Jahren überzeugt der gebürtige Delmenhorster als Küchenchef des „La Belle Epoque“. Im Herbst 2007 erkochte er sich seinen ersten Stern im Guide Michelin. Meisterköche wie Harald Wohlfahrt und Wahabi Nouri zählen zu seinen wichtigsten Mentoren. Von Wohlfahrt hat er das Streben nach Perfektion übernommen, von Nouri das individuelle Jonglieren mit verschiedenen Aromen und die Freude an der Integration exotischer – auch orientalischer – Produkte. Heute zeichnen genau diese internationalen Akzente Fehlings Kreationen aus.

Bild: Roastbeef vom Zwergzebu mit Kartoffel-Texturen, schwarzem Knoblauch und Kräuterbutter
Text und Bild: ©COLUMBIA Hotel Casino Travemünde