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Neuer Direktor im Kempinski Hotel Airport München

Bild Marcus van der WalMünchen, 1. Dezember 2010 – Marcus van der Wal übernimmt ab dem 1. Dezember 2010 als neuer Geschäftsführender Direktor die Leitung des Kempinski Hotel Airport München. Seine bisherige Funktion als Regionaldirektor Zentraleuropa wird er weiterhin zusätzlich ausüben und somit für die Kempinski Objekte in Prag, Budapest, Bratislava, Istrien, Portorož und dem High Tatras Gebirge verantwortlich zeichnen. Der 46-jährige ist ein international erfahrener Hotelier und folgt auf Susanne Meinhard, die zum 31. Januar 2011 Kempinski verlässt, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen.

Während seiner Laufbahn sammelte Marcus van der Wal Erfahrungen in verschiedenen Führungspositionen bei internationalen Hotelketten wie Radisson, Sheraton und InterContinental. Er verfügt über einen Universitätsabschluss in Französisch der Universität von Nizza sowie einen MBA der Reims Management School. Seine berufliche Ausbildung ergänzte er an der Centre International Glion Hotel School in der Schweiz.

Marcus van der Wal begann seine Karriere bei Kempinski Hotels 1998 als Executive Assistant Manager im Kempinski Hotel Airport München. Im Jahr 2000 wurde er Hotel Manager des Kempinski Hotel Beijing Lufthansa Center und wechselte anschließend als General Manager und Regionaldirektor Tansania in das Kilimanjaro Hotel Kempinski Dar es Salaam. Seit 2006 war er als Geschäftsführender Direktor sowie Regionaldirektor für Zentraleuropa und Baltikum im Kempinski Hotel Corvinus Budapest tätig.

Text: kempinski-airport.com
Foto: Marcus van der Wal

Hotelsterne und Deutsche Bahn für mehr Kinderfreundlichkeit

(DEHOGA – Berlin, 19. November 2010) Mehr als 270 Sternehotels sind bereits bei der zu Beginn dieses Monats von der Deutschen Hotelklassifizierung und Deutschen Bahn gemeinsam ausgerufenen familienfreundlichen Aktion dabei: Kinder unter 15 Jahren übernachten im Zimmer ihrer Eltern oder Großeltern kostenlos. Die Anreise mit dem Zug ist für sie generell kostenfrei. Mitmachen an der bis zum 30. April 2011 befristeten Aktion können auch jetzt noch alle klassifizierten Hotelbetriebe, die bereit sind, Kindern in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern gegen Vorlage der Bahnfahrkarte kostenfreie Übernachtung und Frühstück anzubieten.

Deutschland ist ein hochattraktives Reiseziel für Familien. Darauf machen die Deutsche Hotelklassifizierung und die Deutsche Bahn durch die gemeinsame Aktion aufmerksam. Für Familien haben Sternehotels und Bahn damit eine bundesweit einmalige Möglichkeit geschaffen, attraktive Reiseangebote zu finden. Unter www.bahn.de/kinderkostenlos wird auf eine Sonderseite der Homepage der Deutschen Hotelklassifizierung (www.hotelsterne.de) verlinkt, auf der die Hotels aufgeführt sind, die Kinder im Zimmer der Eltern oder Großeltern kostenlos übernachten lassen.
Außerdem machen spezielle Freizeittipps für Familien Lust auf Urlaub und Reisen in Deutschland. Detaillierte Informationen zur freien Fahrt für Kinder unter 15 Jahren bei der Deutschen Bahn runden das Angebot ab. Für klassifizierte Hotels ist die kostenfreie Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion über einen Link auf www.bahn.de/kinderkostenlos und www.hotelsterne.de möglich.

Foto: ©DEHOGA

Gäste zum Bahnhof – Hotelservice oder Taxifahrt?

Viele Hoteliers bieten für Ihre Gäste einen Shuttleservice zum Bahnhof oder zum Flughafen an. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich dabei um einen genehmigungspflichtigen Service handelt. In Deutschland gibt es das Personenbeförderungsgesetz, wonach es nur mit einer Genehmigung erlaubt ist, Personen zu befördern. Dazu habe ich beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt. Diese haben mir erklärt, dass es sich dabei um Ländersache handelt. Als Anhaltspunkt habe ich die zuständigen Behörden in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg angeschreiben und um eine Stellungnahme/Information gebeten.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium teilte mir mit:
In erster Linie hängt das, was Hotelbetriebe beachten müssen, wenn Sie Gäste z. B. vom Bahnhof abholen und hinbringen, vom eingesetzten Fahrzeug ab. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz in Form der Mietwagenkonzession (PBefG) ist nicht erforderlich (§ 1 Nr. 3 der Freistellungsverordnung), wenn:
a) die Beförderung in Fahrzeugen erfolgt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschl. Führer) geeignet und bestimmt sind (= Pkw, keine Kleinbusse).
b) und kein unmittelbares Entgelt für diese Beförderung zu entrichten ist, der Transport also nicht zusätzlich zu sonstigen Hotelleistungen berechnet wird. Da es sich in der Regel um einen kostenlosen Service handelt, ist diese Voraussetzung meist unproblematisch.
Die Notwendigkeit eines Personenbeförderungsscheins knüpft an die PBefG-Einstufung an (§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Das heißt, wenn wegen § 1 Nr. 3 FreiStVO keine PBefG-Konzession erforderlich ist, muss der Fahrer – über den „normalen Führerschein hinaus – auch keine zusätzliche Fahrerlaubnis für Personenbeförderung vorweisen.
Mietwagenkonzession und Personenbeförderungsschein sind also erforderlich, wenn der Hoteltransfer mit einem Kleinbus erfolgen soll oder für ihn ein Entgelt gefordert wird.

Vom LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) erhielt ich folgende Information:
Nach § 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz -PBefG- unterliegt jede entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.
Davon abweichend sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG Beförderungen mit Personenkraftwagen (§ 4 PBefG) von den Vorschriften dieses Gesetzes freigestellt, sofern das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Als Entgelt in diesem Sinne gilt jede Gegenleistung, die mit einer Beförderung erstrebt wird, also auch wirtschaftliche Vorteile, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit – hier: Hotel- oder Pensionsbetrieb – erstrebt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG).
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG kommt somit nicht zum Zuge, da generell davon auszugehen ist, dass die hier erstrebten wirtschaftlichen Vorteile – die als Entgelt anzusehen sind – die Betriebskosten der Fahrt immer übersteigen. Demgegenüber greift hier aber § 1 Nr. 3 Freistellungsverordnung -FreistVO-.
Danach unterliegen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen bis (zwar nur) 6 Sitzen einschließlich Fahrer nicht den Vorschriften des PBefG, wenn ein Entgelt hierfür nicht zu entrichten ist. Einer Befreiung nach § 1 Nr. 3 FreistVO steht jedoch nur die Leistung eines unmittelbaren Entgelts, nicht aber die Erzielung eines mittelbaren Entgelts i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG entgegen. Dies folgt aus der Formulierung „entrichten“ in § 1 Nr. 3 FreistVO. Dabei gilt ein Entgelt auch dann als unmittelbar geleistet, wenn es sich in irgendeiner Weise im Beherbergungs- oder Pensionspreis des Fahrgastes niederschlägt. Im Unterschied zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG hemmt also nach dieser Vorschrift die Erzielung eines mittelbaren Entgelts nicht die beförderungsrechtliche Freistellung.
Unter diesen Voraussetzungen unterliegen Zubringer- und Abholdienste nicht den Vorschriften des PBefG. Es gehört schließlich zur gesetzgeberischen Zielsetzung der FreistVO, solche Beförderungsfälle auszunehmen, die nicht besonders ins Gewicht fallen.
Wir geben allerdings zu bedenken, dass Zubringer- und Abholdienste, die mit mit sog. Kleinbussen (mehr als 6-sitzig) erfolgen,  nicht nicht unter die FreistVO fallen, da sich diese Vorschrift nur auf Personenkraftwagen mit nicht mehr als 6 Sitzen bezieht.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag die Stellungnahme von Baden-Württemberg noch nicht vor. Diese wird nachgereicht.

Um sicher zu gehen, wie es in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung.

Foto: ©Joujou/pixelio.de

Kaum ein Hotelgast interessiert sich für die Sicherheit

(lifepr) Bottighofen, 22.11.2010, Brände in Hotels tauchen immer wieder in den Schlagzeilen auf. Doch die Gäste interessiert am allerwenigsten, wo sie im Notfall den nächsten Feuerlöscher finden. Das ergibt eine Umfrage des Reiseportals HolidayCheck.de unter seinen deutschen Usern.

Nur 3,7 Prozent aller Befragten interessiert beim Thema Sicherheit im Hotel der Standort des nächsten Feuerlöschers. Dagegen werfen 10,9 Prozent einen schnellen Blick an ihre Zimmerdecke, ob dort tatsächlich ein Rauchmelder hängt. Noch mehr – nämlich 16,1 Prozent – denken zuerst an das Motto: Rette sich, wer kann. Sie vergewissern sich als erstes, wo sie den Zugang zum rettenden Treppenhaus finden. Weitere 28,3 Prozent denken zwar ähnlich, doch reicht ihnen die Theorie. Sie studieren den Fluchtwegeplan und stellen sich nur vor, wie sie am schnellsten das brennende Hotel verlassen könnten. Die größte Gruppe allerdings bilden die 40,9 Prozent aller Befragten, die schlicht davon ausgehen, dass in ihrem Hotel immer alles in Ordnung ist.

An der Umfrage nahmen 2289 User teil. HolidayCheck.de ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Quelle: holidaycheck.de

WMF Kaffeemaschinen-Wartung endet nach 10 Jahren?

Von einem Servicetechniker habe ich erfahren, daß WMF die Wartung von Kaffeemaschinen, die älter als 10 Jahre sind, ablehnt. Dazu habe ich bei WMF nachgefragt.

Hier ist die Klarstellung von WMF:

Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Aussage.
Wir sehen es als unsere Pflicht den Gesamtzustand der Maschinen zu beurteilen, bevor wir Reparaturen oder Wartungen vornehmen und unserem Kunden eine geeignete Massnahme vorzuschlagen, bevor wir kostenpflichtige Leistungen erbringen.
Dabei ist ein Akspekt die elektrotechnische Sicherheit gemäß DIN VDE Normen, Kesseldruckverordnungen etc.
Befindet sich die Maschine (abhängig von Alter, Brühleistung etc) in einem Zustand, der nur durch eine umfangreiche Reparatur/Wartung wieder den Vorgaben entspricht, und die dafür entstehenden Kosten in Relation zum Restwert der Maschine unwirtschaftlich sind, weißen wir die Kunden darauf hin, bevor diese Kosten entstehen.
Ein anderer Grund besteht, wenn z.B. nicht mehr alle benötigten Ersatzteile vorhanden sind. Unsere Ersatzteilhaltung endet 8 Jahre nach Produktionsende des jeweiligen Kaffeemaschinen-Modells. In der Regel bevorraten wir Ersatzteile länger. Aber nach 10 Jahren ist dies je nach Ersatzteil nicht mehr gesichert. Wir reden offen mit unseren Kunden, und beraten, bevor Kosten entstehen. Wir möchten nicht Wartungen durchführen und riskieren, dass einige Wochen später ein ganz anderes Ersatzteil ausfällt, das wir dann nicht mehr beschaffen können.

Dieser Dialog mit unseren Kunden ist uns wichtig, da wir langfristige Kundenbeziehungen anstreben und auf vertrauensvoller Basis miteinander arbeiten.

Ich danke Frau Walter für die schnelle und freundliche Antwort.

Zweiter Michelin-Stern für Kevin Fehling – „La Belle Epoque“

Hamburg, 10. November 2010. Im letzten Jahr noch zum Hoffnungsträger auf einen zweiten Michelin-Stern ernannt, nun zweifach dekorierter Sternekoch: Kevin Fehling, Chef de Cuisine des Gourmetrestaurants „La Belle Epoque“ im COLUMBIA Hotel Casino Travemünde. Als einer von fünf neuen Köchen in Deutschland wurde Fehling vom Guide Michelin 2011 heute in die Riege der Zwei-Sterne-Köche aufgenommen. Auch im regionalen Vergleich mit anderen hoch eingeschätzten Gourmetrestaurants an der Ostseeküste hängt das „La Belle Epoque“ die kulinarische Messlatte hoch. 

Gourmetbereich als klares Identifikationsmerkmal
„Kevin ist ein Perfektionist mit höchsten Ansprüchen an sich selbst und an seine kulinarischen Kreationen. Der zweite Michelin-Stern ist eine Honorierung seines Ideenreichtums und bestätigt unser Ziel, das ‚La Belle Epoque’ in die Riege der ersten Gourmetadressen in Norddeutschland zu entwickeln“, so Katrin Hosbein, Direktorin im COLUMBIA Hotel Casino Travemünde. „Das Gourmetrestaurant ist ein elementarer Bestandteil unserer Philosophie, mit dem wir in den letzten Jahren ein klares Identifikationsmerkmal geschaffen haben.“ Hosbeins Dank galt auch der Hotelmuttergesellschaft: „Die Auszeichnung ist auch ein Erfolg der COLUMBIA Deutschland GmbH, die mit ihrer strategischen Ausrichtung auf den Kulinarikbereich die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Pläne unseres Hauses kontinuierlich unterstützt hat.“

Die hohe Kunst des Travemünder Chef de Cuisine
Fehlings individuelle und unverkennbare Handschrift überzeugt erneut die Juroren aller wichtigen Gourmetbewertungsorgane. So verleiht „Der Feinschmecker“ Fehling erstmals drei FFF – im Vorjahr waren es zweieinhalb. Der Varta-Führer vergibt an das „La Belle Epoque“ drei Diamanten und den Varta-Tipp für Küche und Service. Drei Kochlöffel im Aral Schlemmeratlas, außerordentliche neun Pfannen im „gusto“ sowie drei Kochmützen mit Tendenz zur nächst höheren Bewertung in „Der große Hotel & Restaurant Guide“ von Bertelsmann ergänzen die Gesamtheit der erstklassigen Urteile. Zudem wird vom Gault Millau in Kürze eine weitere herausragende Bewertung erwartet.

Klassische Nouvelle Cuisine neu akzentuiert
Die Kreationen des 33-Jährigen beruhen auf den Grundtechniken der klassischen Nouvelle Cuisine, die Fehling perfektioniert und auf kreative Art neu interpretiert. Dabei werden seine Kompositionen maßgeblich von internationalen Einflüssen geprägt. Bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung seiner eigenen „Aromatischen Weltreise nouvelle“ setzt Fehling auf vier Eckpfeiler: Modernität, Perfektion, Balance und Authentizität. „Mein Anspruch ist, permanent neue und damit überraschende Geschmackserlebnisse zu kreieren“, so Fehling. Der scheinbare Widerspruch bei der Komposition eines Gangs sei das Reizvolle, der anspruchsvollen Genießern unerwartete kulinarische Erfahrungen beschert.
Seit sechs Jahren überzeugt der gebürtige Delmenhorster als Küchenchef des „La Belle Epoque“. Im Herbst 2007 erkochte er sich seinen ersten Stern im Guide Michelin. Meisterköche wie Harald Wohlfahrt und Wahabi Nouri zählen zu seinen wichtigsten Mentoren. Von Wohlfahrt hat er das Streben nach Perfektion übernommen, von Nouri das individuelle Jonglieren mit verschiedenen Aromen und die Freude an der Integration exotischer – auch orientalischer – Produkte. Heute zeichnen genau diese internationalen Akzente Fehlings Kreationen aus.

Bild: Roastbeef vom Zwergzebu mit Kartoffel-Texturen, schwarzem Knoblauch und Kräuterbutter
Text und Bild: ©COLUMBIA Hotel Casino Travemünde

Michelin zeichnet fünf neue 2-Sterne-Häuser aus

(lifepr) Karlsruhe, 10.11.2010, Die deutsche Spitzengastronomie ist um fünf 2-Sterne-Adressen reicher: Die unabhängigen Tester des MICHELIN-Führers zeichneten in der deutschen Ausgabe, deren Auflage für 2011 am 12. November erscheint, so viele Häuser neu mit zwei Sternen aus wie seit 37 Jahren nicht mehr. Kräftig zugelegt haben auch die mit einem „Bib Gourmand“ ausgezeichneten Restaurants, deren Zahl um 66 auf 386 stark gestiegen ist.

Zu den Aufsteigern zählen das Restaurant „Sterneck“ in Cuxhaven, das „Belle Epoque“ in Lübeck-Travemünde und das „Fährhaus“ in Munkmarsch auf Sylt. Den Sprung in die 2-Sterne-Liga schafften außerdem die „Villa Rothschild“ in Königstein und das „Park Restaurant“ in „Brenner’s Park Hotel“ (Baden-Baden).

5.885 Adressen in allen Preisklassen

Insgesamt empfiehlt der umfangreich aktualisierte MICHELIN-Führer Deutschland 2011 auf 1.440 Seiten 1.598 Restaurants und 4.287 Hotels in allen Komfort- und Preiskategorien. Die Auswahl der anonym arbeitenden Tester belegt das hohe Niveau der deutschen Spitzengastronomie in Europa: Der MICHELIN-Führer Deutschland 2011 nennt insgesamt 237 Sterne-Restaurants – so viele wie nie zuvor.

Die Anzahl der 3-Sterne-Restaurants bleibt mit neun Häusern auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Damit ist Deutschland nach Frankreich europaweit das Land mit den meisten Adressen der höchsten gastronomischen Auszeichnung. Das 2-Sterne-Haus „La Vie“ in Osnabrück ist zudem im zweiten Jahr als „Hoffnungsträger“ für einen dritten Stern eingestuft.

Die Zahl der 2-Sterne-Restaurants beträgt zusammen mit den Neuzugängen jetzt 23 Adressen. Die 1-Stern-Restaurants „Haerlin“ in Hamburg und „Zum Hirschen – avui“ in Fellbach bei Stuttgart werden zusätzlich als Hoffnungsträger für einen zweiten Stern ausgewiesen. Dies gilt auch für das Mannheimer Restaurant „Amesa“. Ein weiterer Anwärter auf einen zweiten Stern ist das Restaurant „Tim Raue“ in Berlin.

Die Zahl der 1-Stern-Restaurants stieg von 198 auf 205. Insgesamt 26-mal vergaben die Michelin Inspektoren den begehrten Stern neu. Drei bislang sternlose Häuser sind als Hoffnungsträger Anwärter für einen Michelin Stern.

Mit 66 Restaurants zeichneten die Michelin Inspektoren viele Restaurants neu mit einem Bib Gourmand, dem Prädikat für sorgfältig zubereitete Mahlzeiten zu einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis, aus. Insgesamt steigt im MICHELIN-Führer Deutschland 2011 die Zahl der Bib-Gourmand-Adressen auf 386 Häuser.

Bei den von den Michelin Inspektoren empfohlenen Häusern handelt es sich nicht nur um Betriebe der Spitzengastronomie, sondern gleichermaßen um Hotels und Restaurants, die auf den kleineren Geldbeutel zugeschnitten sind. Das Spektrum reicht von der einfachen und gut geführten Familienpension über das Sport- und Wellness-Haus bis hin zum traditionsreichen Grand Hotel sowie vom Landgasthof bis zum renommierten Gourmetlokal. Diese Vielfalt macht den MICHELIN-Führer zum idealen Nachschlagewerk für Ferien- und Geschäftsreisende.

Der MICHELIN-Führer für das iPhone®

Das Jahr 2010 war für Michelin ein Jubiläumsjahr: Vor 100 Jahren erschien die erste Ausgabe des MICHELIN-Führers Deutschland. Seitdem passte Michelin den Band immer wieder an den Wandel von Reise- und Lesegewohnheiten sowie Mobilität, Hotellerie und Gastronomie an. Als jüngstes Beispiel hierfür offeriert das Unternehmen die Empfehlungen des MICHELIN-Führers Deutschland auch als iPhone®-Applikation für das Apple iPhone® und den Apple iPod Touch®.

Änderungen nach Redaktionsschluss

Zu folgenden Häusern, die im MICHELIN-Führer Deutschland 2011 mit einem Stern ausgezeichnet sind, wurden nach Redaktionsschluss noch Änderungen bekannt: Das Restaurant „L’étable“ in Bad Hersfeld ist zurzeit geschlossen, wird aber am 9. März 2011 unter der Leitung von Patrick Spies, aktuell noch Küchenchef im 1-Stern-Haus „Villa Hammerschmiede“ in Pfinztal, wiedereröffnet. Ein Wechsel des Küchenchefs ist auch in der „Osteria Enoteca“ in Frankfurt am Main zu verzeichnen: Hier hat Carmelo Greco das Haus verlassen. Die ebenfalls in Frankfurt am Main ansässige „Kameha Suite – Next Level“ hat zum 1. Oktober 2010 ihr Konzept geändert.

Alle Sterne-Restaurants in Deutschland
Restaurants mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis
Hotels mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis

Foto, Text und PDF: © 2010 Michelin Reiseverlag – Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA