Stetig steigende Energiekosten, Frequenzrückgang und immer weniger Gäste mit kleineren Budgets verschärfen die finanzielle Situation für viele Restaurant- und Gaststättenbesitzer. Die Situation in der Gastronomie ist ernst: Erhebliche monatliche Aufwendungen für Miete, Personal und Wareneinkauf machen es vielen Restaurantbesitzern unmöglich, akzeptabel Verkaufpreise anzubieten und somit Gewinne zu erwirtschaften, um die eigenen Lebenshaltungskosten abzudecken.
«Bei einer Gastrofläche in guter Lage von 200 qm und einem Mietpreis pro qm von ca. 60,- € beläuft sich die monatliche Nettomiete bereits auf 12.000,- € zuzüglich Mehrwertsteuer. Betriebswirtschaftlich gesehen müsste man um die laufenden Kosten in den Griff zu bekommen für eine Tasse Kaffee 9,50 € berechnen. Aber wer würde das bezahlen?», erklärt Gastronom Rainer Sundmeier aus München.
«Es ist erschreckend, wie stark sich das Gastgewerbe auf Talfahrt befindet», sagte eine Sprecherin des Branchenverbands in Berlin. Die Finanz- und Wirtschaftskrise habe das Gastgewerbe voll erfasst. «Wir leiden unter der Konsumzurückhaltung der Verbraucher und der Sparneigung der Firmen.»
Im Kampf gegen sinkende Gewinne ist vor allen Dingen Ideenreichtum und Kreativität gefragt. Klassische Anzeigenkampagnen in Tageszeitungen verpuffen oft wirkungslos, da Verbraucher zunehmend werberesistenter werden. Innovatives Gastronomie-Marketing und kreative Konzepte sind die Zauberworte im Überlebenskampf vieler Restaurants und Gaststätten. Marketingexperten sind sich einig, dass erfolgreiche, kostengünstige Maßnahmen nur im Bereich PR, Empfehlungsmarketing, Kundenbetreuung und Marketing-Kommunikation liegen können.
Global Marketing Communications hat für das Restaurant-Marketing einen neuartigen Kugelschreiber mit ausrollbarer Restaurant-Präsentation realisiert. Dieser sympathische Kugelschreiber mit ausrollbarer Restaurant-Präsentation kann sowohl an Gäste (Empfehlungsmarketing und Kundenanbindung) als auch an Freiberufler, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten und Gewerbetreibende im unmittelbaren Umkreis des Restaurants (lokales Marketing) verteilt werden. Da der „Kugelschreiber mit Flyer“ unweigerlich für Gesprächsstoff sorgen wird, kann das werbende Restaurant von dieser Diskussion profitieren, den Bekanntheitsgrad steigern und somit neue Gäste gewinnen.
Original von openPR.de
Foto: Heinrich Lange/pixelio.de
(lifepr) Berlin, 23.04.2010 – Seit Freitag hat das Hotel Berlin, Berlin mit Susanne DeOcampo-Herrmann eine Vizeweltmeisterin in seinen Reihen. Die Souschefin des Hauses gewann gemeinsam mit dem Team der Nationalmannschaft der Köche Deutschlands beim Culinary Challenge in Singapur die Silbermedaille. Der Wettstreit, der nur alle vier Jahr ausgetragen wird, gilt weltweit als herausragende Leistungsschau und Treffpunkt für die Führenden der Kochkunst. Drei Tage lang hatten sich neun Teams von vier Kontinenten am Herd gemessen.
Die deutsche Nationalmannschaft, zu der zehn Köche gehören, trat in drei Kategorien an. In der warmen Küche, bei der jede Mannschaft ein Drei-Gang-Menü für 85 Personen zuzubereiten hatte, gewann das deutsche Team die Silbermedaille. Sogar Gold gab es in der Kategorie „Kalte Küche“. Für die kalte Ausstellung, gemeint ist eine warme Vorspeise, die kalt ausgestellt wird, war Susanne DeOcampo-Herrmann verantwortlich. Im Finale galt es dann ein „Black Box-Menü“ zu kochen. Die Zutaten für das Drei-Gänge Menü hatten die Teams erst eine Stunde vor Beginn erfahren. In dieser Disziplin belegten die deutschen Köche hinter dem Team aus Singapur den zweiten Platz.
Alle Speisen wurden im Team gemeinsam vor- und zubereitet. Die Souschefin des Hotel Berlin, Berlin, die in ihrem Beruf schon vielfältige internationale Erfahrungen gesammelt hat, freut sich über den Erfolg ihres Teams. Zwei Monate hatte sich die 30-Jährige intensiv auf den internationalen Kochwettbewerb vorbereitet. „Ich hatte einfach optimale Trainingsbedingungen am Arbeitsplatz. Das Hotel hat mich auf jede erdenkliche Art und Weise unterstützt.“ Denn trainiert – gekocht, recherchiert und geplant – wurde in den letzten Wochen so gut wie jeden Tag, und zwar vor, während und nach der Arbeit.
Im Hotel Berlin, Berlin, das für die Zubereitung exquisiter Speisen bekannt ist, begeistert Susanne DeOcampo- Herrmann die Gäste des Hauses nun schon seit einem halben Jahr mit ihren Kreationen.
Die Köche des deutschen Spitzenteams werden nach ihrer herausragenden Leistung in Singapur schon bald wieder versammelt sein. Und zwar im Hotel Berlin, Berlin – allerdings nicht in der Küche. „Für die herausragende Leistung in Singapur wollen wir die komplette Nationalmannschaft zu einem außergewöhnlichen Verwöhn-Wochenende ins Hotel einladen“, sagt Managing Director Cornelia Kausch. Eines scheint dabei jetzt schon sicher: An jenem Wochenende dürften die Köche des drittgrößten Hotels der Hauptstadt besonders kritische Gäste haben.
Berlin, 16. April 2010) Chaos im europäischen Reiseverkehr: Zehntausende Fluggäste sind gestrandet und können ihre reservierten Hotelzimmer nicht in Anspruch nehmen. Die massiven Flugausfälle sind aber kein Grund für eine kostreie Stornierung. Dies berichtet die Fach-Illustrierte „Top hotel“ in ihrer Onlineausgabe (www.tophotel.de).
Durch eine verbindliche Buchung oder Bestellung eines Hotelzimmers sei ein gegenseitiger Vertrag zustande gekommen. Darauf weist der Dehoga-Bundesverband hin. Dieser Vertrag bestünde weiter. Betroffene Hotelgäste sollten daher genau die vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen und gegebenenfalls die Konditionen ihrer Reiserücktrittsversicherung prüfen. Im Falle eines Rücktrittes bzw. einer Stornierung sollte schnellstmöglich mit dem Hotel Kontakt aufgenommen werden, rät der Branchenverband.
„Wir hoffen, dass die massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Europa durch Vulkanausbruch bald vorüber sind“, so Dehoga-Sprecherin Stefanie Heckel „Denn eines ist klar: Sollte das Risiko weiter bestehen und sollten damit weitere Flugstreichungen notwendig werden, hätte das sehr nachteilige Auswirkungen für den Reiseverkehr und damit auch für unsere Hotels in Deutschland.“
(lifepr) Bottighofen, 07.04.2010 – Schlechtes Essen ist der Urlaubshorror der meisten Deutschen. Vielen Reisenden ist der Appetit im Ferienhotel vergangen und so mancher Richter musste sich bereits mit Beschwerden wegen verdorbenen Essens, leer geräumten Büffets sowie rülpsenden Tischnachbarn beschäftigen.Reise-Rechtsexpertin Christine Stegmayer von HolidayCheck.de nennt die spannendsten Gerichtsurteile und erklärt, was man im Beschwerdefall beachten muss.
Heute bleibt die Küche kalt
Häufigster Beschwerdefall: Das Essen wird nur lauwarm oder gar kalt serviert. Insbesondere in Hotels der Komfortklasse darf sich ein Gast auf warmes Essen verlassen und kann nicht darauf verwiesen werden, seine Speisen in der Mikrowelle selbst zu erwärmen (OLG Frankfurt, AZ 16 U 72/03). Bei regelmäßig kaltem Essen sprachen die Gerichte eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Bei Vollpension-Buchung können sogar bis zu zehn Prozent gerechtfertigt sein.
Salmonellen inklusive
Eine Salmonellen-Infektion bedeutet im Regelfall das Ende des Urlaubsgenusses und den Beginn von heftigem Brechdurchfall. Hat man sich mit diesen Bakterien durch das Hotelessen infiziert, gibt es eine Minderung von bis zu 100 Prozent auf die betroffenen Reisetage (LG Darmstadt, AZ 3 O 442/92).
Eine erkrankte Frau reiste mit ihrem Mann vorzeitig ab und neben ihrem Schadensersatz, den sie für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen bekam, konnte ihr Ehemann ebenfalls den Reisepreis mindern (LG Düsseldorf, AZ 22 S 443/99).
Rechtstipp:
Voraussetzung für Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ist die schlüssige Darlegung, dass die Erkrankung vom Hotelessen herrührt. Die Beweislast liegt beim Urlauber. Entscheidend ist, dass der Gast darlegt, nicht außerhalb des Hotels gegessen zu haben, von welchen Speisen oder Getränken die Infektion stammt und dass andere Infektionswege (z.B. Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Einrichtungen) ausscheiden.
Betrunkene und rülpsende Tischnachbarn
Übelriechende, saufende Restaurant-Nachbarn in Badeshorts, die lautstark mit Rülpsen auf sich aufmerksam machen: Eine bloße Unannehmlichkeit, so die Richter zum klagenden Familienvater. Dieser hatte in Tunesien ein Fünf-Sterne Hotel gebucht und war mit den Gästen „mit einfach strukturiertem Niveau“ so gar nicht einverstanden. In Zeiten des Massentourismus gebe es ein spezielles Publikum für Luxushotels und „Körpergeruch und Badekleidung beim Essen sind typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94 und AG Bad Homburg, AZ 2 C 1095/97 (12) ).
Vorsicht Kleiderordnung: In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel kann einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden (AG Hamburg, AZ 9 C 2577/95).
Schlangestehen am Büffet
Der Magen knurrt, die Laune sinkt: Lange Wartezeiten am Büffet sind ärgerlich und führen des öfteren zu rechtlichen Beschwerden. Die zumutbare Grenze sehen viele Gerichte bei 20 bis 30 Minuten. Erst ab dann könne bei Regelmäßigkeit von einem Reisemangel ausgegangen werden. Eine tägliche Wartezeit von 45 Minuten zum Erhalt eines Tisches mit anschließendem Anstehen am Büffet berechtigte zur Minderung um fünf Prozent des Gesamtpreises ( LG Kleve, AZ 6 S 299/00).
Eintöniges Essen
Jeden Tag die gleiche Sorte Fleisch und Spaghetti zur Auswahl. In einem Vier-Sterne-Hotel kann man Anderes erwarten und so durften die Kläger ihren Reisepreis um zehn Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 3155/02).
Anders der Fall einer Kalabrien-Urlauberin, die das Frühstücksbüffet und die „sehr einfache Abendtafel“ bemängelte. Die Richter wiesen die Klage ab, da man bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büffet weder Reichhaltigkeit, noch besondere Vielfalt erwarten dürfe (AG München, AZ 172 C 3946/01).
Kein A-la-Carte Restaurant
Schlangestehen statt sich am Tisch bedienen lassen – anstelle des im Reisekatalog angepriesenen Service-Restaurants gibt es vor Ort tatsächlich nur ein Selbstbedienungs-Büffet. Lag eine Zusicherung durch den Reiseprospekt vor, können Urlaubsgäste ihren Reisepreis um mindestens fünf Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2154/03).
Abendessen auf Befehl
Gibt es im Hotel zwei verschiedene Essensschichten, kann der Gast den Reisepreis um zehn Prozent mindern, wenn er von der Hotelleitung zu einer bestimmten Schicht verdonnert wurde. Mit einer Schicht-Einteilung zu fixen Zeiten müsse kein Pauschalurlauber rechnen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung (AG Düsseldorf, AZ 52 C 2500/01).
Leeres Büffet
Ist das Essens-Büffet nach dem ersten Ansturm der Gäste stets leer geräumt und wird nicht ordentlich nachgelegt, so kann eine Reisepreisminderung von zehn Prozent gerechtfertigt sein (OLG Köln, AZ 16 U 42/99).
Rechtstipp:
Für alle Mängel während des Urlaubs gilt: Unverzügliches Reklamieren vor Ort bei der Reiseleitung mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels! Am besten ein Reklamationsprotokoll unterschreiben lassen und Beweise in Form von Bildern und Zeugen sichern. Zuhause müssen innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Mängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Viele Ärgernisse lassen sich bereits im Voraus vermeiden, indem man sich Gästemeinungen zum betreffenden Hotel durchliest. In Hotelbewertungen wird oftmals von solch negativen Erfahrungen berichtet und so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die aktuellen Zahlen zum Thema Arbeitskosten in Deutschland bekannt gegeben. Die Gastronomie belegt im Vergleich den letzten Platz. Im Durchschnitt verdient ein Mitarbeiter rund 16,10 Euro.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den beiden Hauptbestandteilen Bruttolöhne und -gehälter sowie Lohnnebenkosten zusammen. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Jahr 2009 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 36 Euro und nahm mit Rang 13 innerhalb der Europäischen Union einen Mittelplatz ein. In Frankreich entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur 9 Euro. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
Am Dienstagabend wurde in Köln die Bettensteuer beschlossen und viele weitere Gemeinden haben sich bereits erkundigt, um diese in Ihrer Kommune ebenfalls einzuführen. Die Hoteliers sollen damit die leeren Kassen der Städte und Gemeinden auffüllen, die durch die Steuersenkung auf 7% entstanden sind. Der Stadtkämmerer der Stadt Köln sagte dazu: „Unsere Abgabe ist keine zusätzliche Belastung für die Hotellerie, sondern wir verringern lediglich den Vorteil, den die Hotels aus der Mehrwertsteuersenkung ziehen“.
In Bayern haben sich Vereine und Gastronomen, sowie Brauereien und die Tabakindustrie zusammen geschlossen, um das bestehende Nichtrauchergesetz zu erhalten. Bei einem Volksentscheid am 4. Juli wird darüber entschieden, ob eine Verschärfung des Gesetzes nötig ist. Die Vereinigung plant mit diversen Aktionen einen erhalt der bisherigen Regelung.