(Berlin, 24. Oktober 2009) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen den Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und FDP in der Nacht vom Freitag zum Samstag verständigt haben. „Insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsdienstleistungen zum 1. Januar 2010 sorgt für Zuversicht in einer von der Krise stark betroffenen Branche“, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer. Damit erhielten Hotels und Gasthöfe wichtige Spielräume vor allem für dringend notwendige Investitionen. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist ein wichtiger Impuls für den Tourismusstandort Deutschland und beseitigt die bestehende Benachteiligung unserer Betriebe innerhalb Europas“, sagt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes.
Bereits seit vielen Jahren gelten in 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotelübernachtungen. Mit Ausnahme Dänemarks wenden alle Anrainerstaaten Deutschlands ermäßigte Sätze zwischen drei und zehn Prozent an.
„Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie betrachten wir als wichtigen Teilerfolg unserer jahrelangen Bemühungen, die umsatzsteuerliche Benachteiligung für Hotellerie und Gastronomie zu beseitigen“, macht Fischer deutlich. „Keine Frage, wir haben uns eine Reduzierung für die Gesamtbranche erhofft, da FDP und CSU sich vor der Bundestagswahl klar für die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hotellerie und Gastronomie ausgesprochen haben.“Die jetzt gefundene Lösung sei „ein Kompromiss“, wobei offensichtlich das Volumen der Steuermindereinnahmen mit Blick auf die Haushaltslage eine andere Entscheidung derzeit nicht zugelassen habe. „Wir setzen nun auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Überprüfung bestehender Benachteiligungen“, so Fischer. „Hier wird sich der DEHOGA konstruktiv einbringen, damit auch die Gastronomie und ihre Gäste bald vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren können.“
Das Original finden Sie bei der DEHOGA
Ein Hotel ist ein Beherbungsbetrieb, der auch Frühstück, eine Rezeption und mindestens ein Restaurant anbietet. Hotels werden auf Grund Ihrer Ausstattung in Kategorien eingeteilt, zwischen 1 und 5 Sternen.
5 Sterne: luxuriös
4 Sterne: hervorragend
3 Sterne: sehr gut
2 Sterne: gut
1 Stern: ausreichend
Hotels, denen ein Kriterium für die nächst höhere Wertung fehlt erhalten den Zusatz „Superior“
Hausstaub, Milben, Bakterien machen keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privat genutzten Schlafstätten.
Hohe Anforderungen im Hygienebereich ( nicht nur Lebensmittel und deren Verarbeitung) erhöhen die Kosten im Beherbergungsgewerbe dramatisch.
Regelmäßiges Absaugen der Matratzen ( mindestens alle 4 Wochen nur oberflächig ) durch hoteleigenes Personal vermindert etwas das Risiko eines allergischen Anfalls eines Gastes, schließt diesen aber nicht aus. (Eventuelle Schadenersatzforderungen an den Hotelier „USA“). Abhilfe bringt hier nur die Einhaltung der Empfehlungen verschiedener Verbände wie z.B. Dehoga – Kriterien****katalog à einmal jährliche Tiefenreinigung mit Innenimprägnierung, bewertet mit 15 Punkten im Kriterien***** Katalog
MERKBKLATT DEHOGA Encasings / Matratzenschutzbezüge und vergleichbare Reinigungsverfahren
Die Deutsche Hotelklassifizierung und die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen sehen mit verschiedenen Kriterien der jeweils aktuell gültigen Kriterienkataloge die Möglichkeit vor, durch die Anschaffung bzw. Anwendung entsprechender Produkte den Schlafkomfort der Gäste zu erhöhen und die Langlebigkeit der Matratzen zu sichern. In diesem Merkblatt sind dazu die erforderlichen Hintergrundinformationen zusammengefasst dargestellt. Grundsätzlich werden beim Thema Matratzenhygiene vier Schutz- und Reinigungsvarianten unterschieden:
Einfache Baumwollauflage / Molton/ Kalmuckauflage ohne Nässesperre. Matratzenschutzbezug/ Encasing (kann Vollencasing mit Reißverschluss oder Encasing mit Lüftungsöffnung (Unterseite) sein), auch eine hochwertige Baumwollauflage mit Nässesperre entspricht den Anforderungen.
Thermische Matratzentiefenreinigung, zu der die Matratzen durch eine mobile Reinigungsanlage gereinigt werden müssen, sog. Matrix-Verfahren. Milben und Hausstaub werden wirksam entfernt; diese Tiefenreinigung sollte mind. einmal jährlich durchgeführt werden. Akzeptiert und anerkannt.
Matratzenoberflächenreinigung mittels Spezialstaubsauger, sog. Potemaverfahren.Flecken können nur unzureichend entfernt werden, es besteht keine Nässesperre. Flecken und Milben werden nur in unzureichender Tiefe entfernt. Nicht akzeptiert.
Grundsätzlich gilt: Ein Encasing/ Matratzenschonbezug gemäß der Klassifizierungkriterien
muss kochbar bzw. chemothermisch zu reinigen bzw. desinfizierbar,
muss atmungsaktiv (Wasserdampfdurchgangswiderstand < 20qmPa/W),
muss mit einer Nässesperre ausgestattet und darf an der Unterseite geöffnet sein.
Wissenswertes:
Moltons bestehen aus Baumwolle, Encasings aus synthetischen Stoffen.
Die oben erwähnte Nässe- und Milbensperre kann aus folgenden Materialien bestehen: Polyurethan (PU)/ Polyester/ Polypropylen/ ePTFE, aber PVC ist nicht zulässig.
Milben- und Milbenkotdichte wird erreicht, wenn eine Nässesperre eingebaut ist.
Unten geöffnete Encasings sind nicht allergensicher, d. h. zur Ausstattung eines Allergikerzimmers müssen Vollencasings genutzt werden.
Wissenschaftliche Beratung: Hohenstein Institute, www.hohenstein.de
Bitte vergewissern Sie sich bei der Abnahme auf die Einhaltung dieser Bedingungen. Achten Sie bitte darauf, dass die Anzahl der Encasings auch mindestens mit der Anzahl der Betten des Betriebes übereinstimmt.
Berlin, 15.10.08
VDR – Certified Hotel – MUSS Kriterien à halbjährliche Reinigung mit Nachweis ( Matratzenreinigungsheft ).
In verschiedenen Staaten Europas wird gesetzlich vorgeschrieben, Matratzen im Beherbergungsgewerbe einmal jährlich zu reinigen. Zum Wohle des Gastes und für die eigene Zufriedenheit, sollte eigentlich jeder Betreiber einer „Herberge“ diesen Empfehlungen folgen. Im Vergleich zum Werbeerfolg und Image für das Unternehmen, ist der Kostenfaktor für eine Reinigung gering ( ca. 0,10 € pro Matratze und Tag ) , zumal dies keinen Zimmerausfall mehr bedeuten muss ( Reinigung mobil vor Ort ). Tiefenreinigung mit Innenimprägnierung bedeutet aber nicht nur, für 1 Jahr wieder eine hygienisch neue Matratze zu haben, sondern verlängert auch die Lebensdauer und Liegequalität. Neue Innovative Matratzenhygiene bedeutet, Neu – Matratzen mit abnehmbarem und austauschbarem Oberdeckel , 90° waschbar, sowie tiefenimprägniert und eine kostenlose Reinigung im Folgejahr. Keine Flecken mehr und austauschbaren Bezugsdeckel z. B bei Beschädigung.
Jede Nacht, wenn wir auf Matratzen liegen, geben wir bis zu einem Liter Flüsssigkeit in die Matratze ab und zudem noch Unmengen von Hautschuppen. Eine optimale Grundlage für Milben, Bakterien und Schimmelbildung. Würden Sie in einem Hotel wohnen wollen, in dem Schimmel an den Wänden ist, wo Bakterien und Milben zu den ständigen Mitbewohnern gehören?
Bestimmt nicht!
Aber genau dieser Zustand herrscht in Matratzen, die nicht mit einem Anti- Milben-Mittel imprägniert sind. Das Vorkommen von Hausstaubmilben in Betten hat nichts mit Unsauberkeit zu tun. Die kleinen Spinnentiere sind nahezu überall: In Betten, Polstermöbel, Teppichen, Kissen und sogar in Plüschtieren!
DIE FOLGEN UND ANZEICHEN VON MILBEN
Nicht nur rote Augen, triefende Nasen, Niesen, Juckreiz, trockener Mund und Rachen sind Anzeichen von Milben. Wie die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie ( DGA ) bekannt gab, sind Hausstaubmilben eine ernst zu nehmende Gefahr für die Gesundheit. Die Folgen von ca. 4.000 Milben in einem Gramm Bettstaub und deren Kotablagerungen in Betten sind unter anderem:
ATEMNOT , ASTHMA , CHRONISCHE MIGRÄNE UND VERSCHLIMMERTE NEURODERMITIS
EMPFEHLUNG : Jährlich Reinigung mit Tiefenimprägnierung, bei Allergikern halbjährlich z.Bsp. MATRIX – VERFAHREN
MATRIX – NORD / Matratzenhygiene
Empfohlen und anerkannt von der Dehoga, bewertet mit 15 Punkten im Kriterien*****katalog, zertifiziert von den Forschungsinstituten Hohenstein und Fresenius.