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Channel Manager (Hotel)

Ein Channel Manager ist ein Programm mit dem man seine Online-Buchungskanäle über ein Tool bearbeiten kann. Damit ist es nicht mehr nötig, Zimmerkontingente und Preise in jedem Buchungsportal manuell zu überprüfen, sondern alle Kanäle zentral aus einem Programm heraus zu bearbeiten. Dies bringt eine Zeitersparnis und eine bessere Auslastung der verfügbaren Zimmer.

HolidayCheck wehrt sich gegen gefälschte Bewertungen

HolidayCheck hat diese Woche bekannt gegeben, Hotels mit gefälschten Bewertungen mit einem Manipulations-Stempel zu kennzeichnen.

„Achtung Manipulationsverdacht“ und „Achtung Manipulation“ sind die beiden Stufen, mit denen Hotels bei HolidayCheck gekennzeichnet werden. Damit werden die Leser darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelt. Damit möchte man Hotels verwarnen, um in Zukunft Abstand von Manipulationen zu nehmen. Zur Zeit sind es etwa eine Hand voll Hotels, die den Stempel „Achtung Manipulation“ tragen.

Wichtig für alle Hoteliers ist, dass HolidayCheck nicht ohne Vorwarnung ein Hotel markiert. Bei auffälligen Bewertungen wird sich ein Mitarbeiter von HolidayCheck mit dem Hotel in Verbindung setzten. Danach wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird.

Dies ist es ein Schritt in die richtige Richtung, um auf die Manipulationsvorwürfe der letzten Zeit zu reagieren. Damit werden die eingestellten Bewertungen zuverlässiger und aussagekräftiger.

Für Hoteliers, die sich über schlechte Bewertungen ärgern, bietet HolidayCheck die Möglichkeit, diese Bewertungen zu kommentieren und zu relativieren. Der Partner-Zugang ist kostenlos und jedem Hotelier zugänglich.

Foto: ©HolidayCheck

Entstandenen Schaden vom Gast selbst reparieren lassen?

In einem Hotel kommt es vor, dass Gäste während ihrem Aufenthalt etwas beschädigen. Das Bild an der Wand, an dem man im Vorbeigehen hängen bleibt, das Schild auf dem Parkplatz, das beim Ausparken verbogen wird oder ein Kind, das die Wand mit einer Tafel verwechselt. In diesen Fällen muß der Gast den entstandenen Schaden ersetzen. Dies geschieht meist durch eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden dann reguliert.

Doch was ist, wenn der Gast den entstandenen Schaden selbst reparieren möchte? Den Bilderrahmen kleben, das Schild auf dem Parkplatz wieder gerade biegen oder die Wand selbst neu streichen?

In diesen Fällen Rät der DEHOGA-Rechtsexperte Jürgen Benad:
„Zusammengefasst lässt sich sagen, dass, sollte etwas von einem Gast beschädigt werden, natürlich Ersatz geleistet werden muss. Ob der Gastronom oder Hotelier es akzeptiert, dass der Gast, der den Schaden herbeigeführt hat, den Schaden selbst repariert, hängt sicherlich von der Art und dem Umfang des Schadens ab. Aus rein rechtlichen Gründen bestehen jedoch keine Ansprüche des schädigenden Gastes, den Schaden selbst beheben zu dürfen.“

Des weiteren muss der Gastronom und der Hotelier auch auf die Sicherheit der anderen Gäste achten. Nur eine Fachfirma kann eine Garantie abgeben, dass etwas auch den allgemeinen Sicherheitsvorschriften entspricht.

Wesentlich schwieriger liegt der Fall, wenn das Hotel auf Grund des Schadens für einen längeren Zeitraum das Zimmer nicht vermieten kann. Hier sollte man den Schaden auf jeden Fall über die Haftpflichtversicherung des Gastes regulieren lassen, da diese meist auch für den Ausfall aufkommt.

Bild: dextüra/Newspress.de

Zimmerreservierung mit Verrechnungsscheck

Die Masche ist schon alt, doch dieser Fall ist ganz aktuell. In einem kleinen Hotel zwischen Eifel und Mosel kam per Email eine Anfrage für Januar. Der Absender aus England wollte für 20 Tage 10 Zimmer buchen. Der Hotelier hat ihm per Email ein Angebot gemacht, das dieser gerne angenommen hat. Daraufhin wollte der Hotelier als Vorauszahlung einen Pauschalbetrag von 6.000.- Euro. Der Interessent stimmte zu und hat vorgeschlagen, einen Verrechnungsscheck über 10.500.- Euro an das Hotel zu schicken, um auch die Kosten für die Verpflegung zu übernehmen.

Am 28. 10. 2011 kam der Verrechnungsscheck (Foto) per Post im Hotel an. Nach kurzer Prüfung stellte der Hotelier fest, dass das Datum auf 2013 ausgestellt ist. Daraufhin ließ er den Scheck auf seiner Bank überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei diesem Scheck um einen Schüttelscheck handelt.

Wenn sich die Betrüger nochmal melden, werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie diese Betrüger vorgehen. Solltet Ihr einen Scheck aus dem Ausland erhalten, ist größte Vorsicht geboten. In manchen Fällen kann dieser Scheck noch nach Monaten zurückgebucht werden!

Foto: ©hogapr

HRS kauft 61,6% von hotel.de

(lifepr) Nürnberg, 14.10.2011, Die Gründungsaktionäre der hotel.de AG haben ihre Anteile an der hotel.de AG in Höhe von 61,6% an die HRS Hotel Reservation Service GmbH, Köln, verkauft. 

Durch den Zusammenschluss sollen in einem zunehmend kompetitiven Wettbewerbsumfeld die Marktstellung beider Unternehmen gefestigt und signifikante Synergien erzielt werden. Dr. Heinz Raufer, Vorstandsvorsitzender der hotel.de AG: „Diese Verbindung kommt genau zur richtigen Zeit, stärkt die Position von hotel.de im weltweiten Hotelportal-Geschäft und gibt uns eine hervorragende Basis für unsere weitere Entwicklung.“ 

Diese Partnerschaft kommt auch den Buchungskunden zugute, die mit einem stark wachsenden Reservierungsvolumen künftig noch bessere Preise und Verfügbarkeiten erhalten, sowie ihr jeweiliges Wunsch-Hotel aus einem noch größeren weltweiten Hotel-Angebot selektieren können. Zum anderen profitieren die Vertragshotels durch ein weiter steigendes Buchungsvolumen von Firmen- und Privatkunden.

Die hotel.de AG wird weiter unverändert vom bestehenden Management-Team als eigenständiges Unternehmen an den bisherigen Standorten geführt und expandiert wie geplant mit seinen beiden Marken hotel.de in Deutschland und hotel.info im Ausland.

Dr. Stefan Morschheuser, Aufsichtsratsvorsitzender hotel.de AG: „Der Aufsichtsrat von hotel.de begrüßt den strategischen Zusammenschluss von hotel.de mit HRS, der die Marktstellung von hotel.de weiter verbessern und den Hotel- und Buchungs­kunden viele Vorteile bringen wird.“

HRS hat am heutigen Morgen nach § 35 WpÜG die Kontrolle über die hotel.de AG bekannt gegeben.