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Rechtmäßigkeit der Bettensteuer auf dem Prüfstand

Erfurt, 10. Juli 2012 / Am Mittwoch, den 11. Juli findet die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, bei der die Rechtmäßigkeit der Bettensteuern in den Städten Bingen und Trier geprüft wird, welche das OVG Koblenz für zulässig erklärte.

Die Haushaltsituation der Kommunen soll mit einer Abgabe auf Hotelübernachtungen, der sogenannten Bettensteuer, Kultur-förderabgabe oder auch City-Tax, auf Kosten der Hoteliers und der Gäste verbessert werden. Nach wie vor tritt der DEHOGA Thüringen, als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes einer solchen Abgabe, wie auch immer diese benannt wird, entschieden entgegen.

Auch in zahlreichen Thüringer Kommunen wird eine solche Steuer bereits erhoben:

Eisenach / seit 01. Januar 2012 in Kraft. Erhebung: je nach Art des Betriebes und der Klassifizierungsstufe 1-2 Euro/Nacht

Erfurt / seit 01. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: 5 Prozent vom Übernachtungspreis

Gera / seit 18. Juni 2011 in Kraft. Erhebung: 1 Euro/Nacht, Kinder unter 12 Jahren frei

Jena / seit 21. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Suhl / seit 01. November 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Weimar
 / seit 2005 gültig. Erhebung: in Hotels mit bis zu 49 Zimmern 1 Euro/Nacht im EZ – 1,50 Euro/Nacht im DZ; ab 50 Zimmern 2 Euro/Nacht im EZ – 3,00 Euro /Nacht im DZ

Mit Spannung wird die morgige mündliche Verhandlung von den Hoteliers in Thüringen als auch deutschlandweit verfolgt, da von der Entscheidung des Gerichts eine erhebliche Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet zu erwarten ist.

Auf Grundlage mehrerer Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler steht eine Steuer, jedenfalls eine auf die Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer, in Kollision zum Grundgesetz und kann insoweit von einer Kommune jedenfalls dann nicht normiert werden, wenn geschäftlich veranlasste oder beruflich bedingte Übernachtungen getätigt werden.

Dass die Haushaltskassen der Kommunen knapp sind, wird keineswegs verkannt, jedoch kann eine solche Abgabe nicht geeignet sein den Tourismus zu fördern oder aber die Haushalte wirklich zu sanieren.

Tatsächlich schaden Bettensteuern dem lokalen Tourismus, weil Veranstaltungen und Übernachtungen in Nachbarstädte verlagert werden, die keine derartigen Abgaben erheben.

Scheinbar hat diese Erkenntnis nunmehr auch Weimar erreicht. Dies zeigt das derzeitige Bestreben des Weimarer Oberbürgermeisters, Stefan Wolf, eine Sieben-Tage-Regelung durchzusetzen, nach der Hotel- und Pensionsgäste, die länger als sieben Tage in Weimar übernachten von der Abgabe befreit werden.

Die Gerichtsentscheidungen in Thüringen vor dem hiesigen OVG stehen noch immer aus. „Nach wie vor sind wir gegen die Thüringer Satzungen vor dem Oberverwaltungsgericht und erwarten ein zügiges Urteil“, konstatiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen. „Unser Verfahren gegen die Erfurter Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer ist bereits seit 1,5 Jahren anhängig, ohne das es bisher eine mündliche Verhandlung gab. Wir blicken morgen hoffnungsvoll nach Leipzig und gehen von einer beispielhaften Wendung für die Hoteliers in ganz Deutschland aus.“

Bild: ©DEHOGA Thüringen

Unternehmensnachfolge dringend gesucht

Weil viele Patriarchen die Nachfolgeregelung entweder zu spät, halbherzig, zu emotional oder gar nicht planen, müssen Tausende von Familienbetrieben jedes Jahr aufgeben. Dabei gibt es professionelle Hilfe für Unternehmerfamilien beim Generationswechsel.

Das seit langen Jahren erfolgreich betriebene Hotel von der Familie Hemminger* sollte nun endlich von den Eltern in die Hände der beiden Söhne übergehen. Eigentlich schien alles geklärt zu sein (glaubten Vater und Mutter Hemminger): Die Geschwister würden sich die Bereiche und Zuständigkeiten aufteilen: Frank, der Ältere der beiden, sollte Gästebetreuung, Service, Verkauf, Marketing wahrnehmen. Jürgen, sein jüngerer eher introvertierter Bruder, sollte sich um Verwaltung, Controlling, Einkauf, Personalwesen kümmern. So war es der Wunsch der Eltern. Eine gute Ausbildung, der Besuch der Hotelfachschule und Erfahrung aus dem elterlichen Betrieb (schon als Kind hatten die beiden intensiv „Hotelluft“ geschnuppert) bildeten einen soliden Grundstein für die Übernahme – glaubten die Eltern.

Ob beide Brüder das Gastgewerbe für sich wirklich als Berufung betrachteten – danach hatte nie jemand gefragt. Es war ganz klar, dass das Haus in den Händen der beiden Söhne bleiben sollte. Eine andere Lösung kam nie in Frage. Nachdem die Eltern sich aus dem Unternehmen zurückgezogen hatten, gab es schnell die ersten Probleme. Während Frank – der dominantere der beiden – mit Haut und Haar im elterlichen Betrieb aufging, den Verkauf vorantrieb und (oft im Alleingang) schnelle Entscheidungen fällte, ging die Übernahme für Jürgen nicht so reibungslos vonstatten. Er benötigte viel mehr Zeit, um sich in sein Aufgabenfeld einzufinden. Es schien, als sei er nicht mit ganzem Herzen dabei. Kein Wunder, dass er  sich von der energischen Art seines Bruders geradezu überrannt fühlte. Die Leistungen von Jürgen ließen rasch nach, er war frustriert, die Akzeptanz der Mitarbeiter ging verloren und schließlich eskalierte der persönliche Konflikt der beiden Brüder – die Situation kippte und Jürgen ging in die Blockade. Nichts ging mehr voran, alle Entscheidungen seines Bruders wurden negiert oder hintertrieben und der komplette Verlust der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit in dem jahrelang so erfolgreichen Betrieb drohte. Jetzt kommunizierten die beiden Brüder nur noch schriftlich miteinander. Die Fluktuation unter den Mitarbeitern stieg rasant. Selbst vor langjährigen Stammgästen war der Bruderzwist nicht mehr zu verheimlichen. Viele von ihnen wanderten zur Konkurrenz ab. Das Hotel stand kurz vor dem Aus.

Die auf den Plan gerufenen verzweifelten Eltern wussten nur noch einen Rat – ein externer Problemlöser musste her. VON BONIN führte mit beiden Söhnen eine objektive Bestandsaufnahme durch. Schnell wurde in der Potentialanalyse klar: Frank war der Vollbluthotelier, er verfügte neben exzellenter Fachkompetenz über Dynamik, Führungsqualitäten und Geschick im Umgang mit Gästen. Jürgen aber saß dagegen „auf dem falschen Pferd“. Der Beruf des Hoteliers lag ihm nicht wirklich – seine Neigungen lagen eher im kreativen Bereich. Gästekontakt war für ihn ein Gräuel. Unter vier Augen mit den Beratern gestand er sogar, dass er sich viel mehr in einem künstlerischen, gestalterischen Beruf sieht als in der Leitung eines Hotels. Aber aus Verpflichtung gegenüber den Eltern hatte er ihrem Wunsch nach gemeinsamer Führung entsprochen und seine beruflichen Neigungen hinten angestellt.

Den Eltern fiel es wie Schuppen von den Augen. Sie hatten ihre Kinder all die Jahre vollkommen falsch eingeschätzt. Jetzt galt es, unter der neutralen Begleitung der VON BONIN Berater eine Strategie zu entwickeln, die einerseits den Betrieb rettet und den Vorstellungen der Familienmitglieder gerecht wird. So war der erste Schritt das operative und juristische Herauslösen des jüngeren Sohnes Jürgen aus dem Betrieb (ohne Gesichtsverlust). Das Ergebnis: Frank, der ältere Bruder, übernahm die alleinige Führung des Hotels. Jürgen blieb als stiller Gesellschafter (mit einem Minderanteil) im Boot und konnte seinem Wunsch nach Berufswechsel als Grafikdesigner in eine Werbeagentur folgen. Heute berät er zahlreiche First Class Hotels (unter anderem auch seinen Bruder) bei allen Marketing – und Werbefragen. In der gemeinsam erarbeiteten Family Governance legte die Familie mit ihren Beratern eigene Werte und Spielregeln fest. Das umfasste den Umgang miteinander, das Konfliktmanagement und Aktivitäten, die den familiären Zusammenhalt stärkten.

„Diese Probleme hätten mit frühzeitiger und sorgfältiger Vorbereitung vermieden werden können“, meint Albrecht v. Bonin, Geschäftsführender Gesellschafter der VON BONIN Personalberatung in Gelnhausen. Sein Unternehmen ist seit über 30 Jahren nicht nur auf die Suche und Auswahl von Führungskräften spezialisiert. Häufig berät sein Expertenteam Mittelstandsbetriebe in der Nachfolgeregelung. Das Schicksal der Familie Hemminger ist nach seiner Erfahrung kein Einzelfall.

Experten schätzen, dass bis zum Jahr 2015 etwa 75.000 familiengeführte Produktionsbetriebe einen Nachfolger suchen. Dadurch stehen jährlich etwa 200 bis 300 Tausend Arbeitsplätze auf dem Spiel, wenn die Nachfolgeregelung scheitert. Das Hauptproblem vieler Familienunternehmen besteht darin, dass sie die Nachfolge nicht oder viel zu spät planen. Nur selten wird externer Expertenrat eingeholt. „Das regeln wir schon alleine“ oder „Das hat Zeit, darum kümmern wir uns irgendwann noch“, sind häufig die Aussagen. Viele Familien schieben die Entscheidung vor sich her, weil sie nicht den Mut haben, das Thema proaktiv anzugehen. Für v. Bonin ist klar: Wenn die Seniorgeneration nicht die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang schafft, ist das Risiko des Scheiterns groß. Er schätzt, dass in Deutschland fast jede zweite Nachfolgeregelung in Familienunternehmen scheitert.

“Spätestens mit 50 sollten Familienunternehmer die Nachfolgeplanung in Angriff nehmen“ empfiehlt Albrecht v. Bonin „Dann können alle Optionen in Ruhe geprüft und alle kritischen Hürden reibungslos genommen werden. Ein Unternehmer, der sich bereits in diesem Alter seiner eigenen Endlichkeit bewusst wird, geht entspannter an das Thema Übergabe und Loslassen heran“.

Wie die Unternehmernachfolge positiv gestaltet werden kann, zeigt das Beispiel eines mittelständischen Hotelzulieferers. In der dritten Familiengeneration stand bei dem Textilhersteller aus Bayern der Stabwechsel auf den Junior an. „Gottlob war ich klug genug, mir in dieser schwierigen Phase externe Hilfe zu holen, denn ich wusste, wie schwer es mir fallen würde, das Geschäft los zu lassen“, so der Senior und Unternehmensgründer. Die VON BONIN Consultants begleiteten den Ausstieg des Seniors und waren gleichzeitig Steigbügelhalter des Juniors. Aus über 30-jähriger Beratungspraxis kennen sie die möglichen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Fallstricke beim Generationswechsel. Sie wissen aber auch, dass der emotionale bzw. psychologische Aspekt beim „Stabwechsel“ häufig unterschätzt wird. Ohne professionelles Coaching ist dann oft das Scheitern der Übergabeverhandlungen vorprogrammiert.

Ihre Beratung ist modular aufgebaut und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Auftraggeber. Im konkreten Fall wurden zunächst die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens, das familiäre Umfeld, die Marktpositionierung als Partner der Hotellerie und Zukunftsperspektiven beleuchtet. Eine umfangreiche Potentialanalyse gab Aufschluss über Talente, Persönlichkeit, Qualifikationsstand, Lernbedarf und grundsätzliche Übernahmenbereitschaft des Familiennachwuchses. Der 25 jährige Sohn hatte ein Studium als Textil-Ingenieur absolviert und erste Sporen im Vertrieb an die Hotellerie außerhalb des elterlichen Betriebes erworben. Entwicklungsbedarf bestand jetzt noch im Bereich Mitarbeiterführung und Betriebswirtschaft. Gemeinsam mit dem Junior entwickelten die Berater einen Maßnahmenplan zur Weiterqualifizierung des Nachwuchses vor dem Einstieg ins Unternehmen. Zwei Jahre später konnte der „Thronfolger“ in die Geschäftsleitung des Familienunternehmens einsteigen und ein Jahr neben seinem Vater den Betrieb führen. So gelang es ihm mit dem Coaching der Berater, schnell die Akzeptanz der Hotelkunden sowie der Führungskräfte und Mitarbeiter im Hause zu gewinnen. Mit klaren Spielregeln und Zuständigkeiten, konstruktiver Streitkultur zwischen den Generationen und einem festgeschriebenen Zeitplan regelten die Consultants die Kommunikation zwischen Vater und Sohn. So konnte sich der Senior zum vereinbarten Zeitpunkt beruhigt aus dem Unternehmen zurückziehen. Heute führt sein Sohn das Unternehmen mit Erfolg als alleiniger Geschäftsführer.

„Nicht immer lässt sich in den Reihen der Familie ein Nachfolger finden“, weiß v. Bonin. Wenn dann zu lange mit der Nachfolgeregelung gewartet wurde, müssen viele Betriebe oft in letzter Minute unter Wert verkauft oder gar geschlossen werden. Um das zu verhindern, erarbeiten die Berater zusammen mit der Unternehmerfamilie ein Konzept für die Suche nach einem externen „Übernehmer“. Dies reicht von der vertraulichen Käufer– bzw. Pächtersuche jenseits der bekannten „Unternehmerbörsen“ bis zu klassischen Methoden der Suche nach dem sogenannten „versteckten Unternehmerpotential“ in Führungskräften, die den Schritt in die Selbständigkeit planen.

Die Suche und Auswahl eines externen Nachfolgers wird auf Wunsch durch organisatorische, formelle, rechtliche und finanzielle Beratung unterstützt. Hier steht ein Experten-Team aus Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Verfügung. Wo erforderlich, begleiten die Berater auch die sensible Übergangsphase. Dabei berücksichtigen sie einerseits die emotionalen Faktoren beider Seiten und geben andererseits Tipps für die geeignete Form der Betriebsübergabe unter Einbeziehung der familiären und persönlichen Voraussetzungen.

Besonders vorteilhaft für die Unternehmerfamilie: Im Sinne ganzheitlicher Beratung stehen die Consultants Senior und Junior bzw. externen Nachfolger bei der Umsetzung der einzelnen Schritte in die Praxis mit regelmäßigen Feedbackgesprächen und Korrekturempfehlungen zur Verfügung. Dieses Coaching reicht von der Fortschrittsanalyse über konstruktive Kritikgespräche bis zur Mediation zwischen Senior und Nachfolger.

Fragen zum Thema Unternehmernachfolge beantwortet
Albrecht v. Bonin, VON BONIN Personalberatung,
63571 Gelnhausen, Tel. 06051/48 28 0
oder per e-mail info@von-bonin.de
Internet: www.von-bonin.de

Foto: ©Albrecht v. Bonin, VON BONIN Personalberatung

Sieben Schritte, auf schlechte Bewertungen zu reagieren

Bregenz (TP/OTS) – Hotelbewertungen sind ein hervorragendes Instrument zur Gewinnung neuer Gäste. Deshalb motivieren findige Hoteliers aktiv ihre zufriedenen Gäste, ein Feedback auf einem der großen Online-Portale zu hinterlassen. Doch wie reagiert man richtig, wenn einmal Kritik mit dabei ist?

Der Ton macht die Musik

Nur ein Bruchteil der Hotels reagiert auf eine negative Online-Hotelbewertung. Dabei sagen 80% der Nutzer, dass sie ein Hotelier-Kommentar „beruhigt“. Das Vorhandensein einer Reaktion auf Kritik ist ein starkes Zeichen für Gästeorientierung und Professionalität. Im Internet ist der Schreibstil allgemein informeller und kürzer als in der Offline-Kommunikation. Gleichwohl sollte auf guten Stil, perfekte Rechtschreibung und Grammatik sowie eine höfliche Formulierung achtgegeben werden. Ein Hotelier-Kommentar ist eine öffentliche Visitenkarte des Hotels für die vielen potenziellen Gäste, die eine Hotelbewertung und die Reaktion darauf lesen.

7 Schritte zum Umgang mit negativen Bewertungen 

 1. Danken Sie dem Schreiber für die Bewertung und den Zeitaufwand dafür

 2. Signalisieren Sie dem Schreiber, dass Sie ihn verstehen und seine Gefühle ernst nehmen

 3. Entschuldigen Sie sich, wenn die geschilderten negativen Aspekte der Wahrheit entsprechen (ohne verteidigend zu argumentieren)

 4. Bieten Sie eine einfache, kurze Erklärung, warum die kritisierten Aspekte bestehen oder bestanden (sofern möglich)

 5. Versichern Sie dem Schreiber (und damit allen Lesern der Bewertung), dass alle Schritte unternommen wurden, um das Problem zu beheben

 6. Bieten Sie einen direkten Kontakt zwischen Gast und dem Hotel an, um die Situation zu klären

 7. Schließen Sie Ihren Kommentar ab, indem Sie einen der konstruktiven/positiven Aspekte der Bewertung thematisieren, damit Ihr Kommentar positiv endet.

HolidayCheck Trainings: Tipps von Profis
Wer die richtige Reaktion auf Hotelbewertungen lernen möchte, ist in den HolidayCheck Trainings gut aufgehoben. Die Seminare werden von der Servus Tourismuspartner GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz flächendeckend angeboten. Hinzu kommen Termine in Südtirol, Ägypten, Mallorca und der Türkei. Hotelgruppen, Verbände und Tourismusorganisationen nutzen darüber hinaus die Kompetenz der unabhängigen Bewertungs-Profis in individuellen Inhouse-Trainings, um ihren Mitgliedsbetrieben einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Informieren Sie sich auf der ITB Berlin beim Stand von HolidayCheck oder kontaktieren Sie info@holidaycheck-training.com für weitere Informationen.

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***

Bundeskartellamt untersucht HRS-Best-Preis-Klausel

Bonn, 10. Februar 2012: Das Bundeskartellamt hat die HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) u.a. wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt.

HRS hat mit ihren Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, die ihr für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren sollen. Ab März dieses Jahres soll die Meistbegünstigungsklausel verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „HRS ist das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland. Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“ Die Abmahnung des Bundeskartellamtes erfasst die von HRS angewandte Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die von HRS kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen.
Die Abmahnung des Bundeskartellamtes stellt noch keine abschließende Entscheidung dar. HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:
Kay Weidner (Pressesprecher)
Tel.: 0228/9499-215
kay.weidner@bundeskartellamt.bund.de

Gefunden bei IHA

Bewertungsportale fallen in ZDF/WISO-Stichprobe durch

(Berlin, 30. Januar 2012) Bei einer aktuellen Stichprobe der ZDF Verbrauchersendung WISO unter acht Online-Portalen entdeckte kein Anbieter alle der offenkundig falschen Test-Bewertungen. Mehr als die Hälfte der mitunter absurden Fälschungen landete im Netz, wie der Sender bereits im Vorfeld der Ausstrahlung am heutigen Abend mitteilte.

„Die Anbieter solcher Portale müssen eindeutig noch wirksamere Kontrollen vorsehen, damit nur tatsächliche Übernachtungsgäste auf solchen Portalen Bewertungen hinterlassen können“, fordert daher Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Da Hotelbewertungen im Internet längst ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Qualitätsmanagements sind, setzt der Hotelverband nun auf eine eigene Branchenlösung für die Hotel-Homepages. Gemeinsam mit dem Anbieter Customer Alliance sichert der Hotelverband die Integrität und Aussagekraft der Hotelbewertungen u.a. dadurch, dass nur wirkliche Übernachtungsgäste Zugang zum Bewertungssystem erhalten. Die manipulationssichere Branchenlösung soll zugleich der zunehmenden Abhängigkeit der Hotels von Buchungs- und Bewertungsportalen vorbeugen und Direktbuchungen stärken.

Verbandsmitglieder erhalten von Customer Alliance für 30 Tage einen kostenlosen Testzugang und bei Vertragsabschluss nach der Testphase den 13. Monat als Kunde von Customer Alliance ohne Berechnung. Zusätzlich wird Verbandsmitgliedern die einmalige Einrichtungsgebühr erlassen, die normalerweise 99,- EUR beträgt. Und wer bis zum 31. Januar 2012 seine Testphase startet, erhält den 13. und den 14. Monat ohne Berechnung.

Unter folgender Adresse können interessierte Hoteliers Kontakt aufnehmen:
CA Customer Alliance GmbH
Leipziger Straße 26
10117 Berlin
Telefon: 030 / 521 07 02 00
Fax: 030 / 521 07 02 30
E-Mail: info@customer-alliance.com
Internet: www.customer-alliance.com

Foto: Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Hoteliers suchen Alternativen zu HRS und Co.

Seit HRS angekündigt hat, ab März die Provision von 13 % auf 15 % zu erhöhen, gibt es auch schon Versuche, sich dagegen zu wehren. Bei Facebook ist die neue Fan-Seite „HRS-freie Woche“ gegründet worden und hat am zweiten Tag schon 165 Fans/Gefällt mir.
Auch Hoteliers suchen nach alternativen zu HRS und haben bereits eigene Sonderprogramme geschnürt, um Gästen die Provision direkt zu geben, wenn sie über die hoteleigene Webseite buchen.

Habt Ihr sonst noch Ideen, um mehr Buchungen über die hoteleigene Homepage zu generieren?

Hier ist zum Beispiel das Angebot vom Hotel Villa im Park Wangerooge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verheerende Brände in vier Hotels

(lifepr) Titisee/Minden/Bad Griesbach/Berlin, 30.12.2011, Eine Serie von Hotelbränden hat in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr Feriengebiete in Deutschland und Österreich erschüttert. Technische Defekte waren Hauptursache für die Brandkatastrophen, die zahlreichen Verletzte und einen hohen Sachschaden verursachten. Das Schadensbild wird meist verstärkt durch Mängel im organisatorischen Brandschutz, die wichtige Sicherheitseinrichtungen unwirksam machen.

Mit Titisee-Neustadt (Hotel Bären), Minden (Hotel Bad Minden), Bad Griesbach (Hotelgarage) und Saalbach-Hinterglemm (Ferienhotel Glemmtaler Hof) wurden binnen zwei Tagen vier beliebte Urlaubsorte von Bränden in Hotels heimgesucht. Die meisten Gäste kamen mit dem Schrecken davon. Eine Reihe von Personen, meist Hotelmitarbeiter oder Rettungskräfte; wurde – überwiegend mit Rauchgasvergiftung – in Krankenhäuser eingeliefert. Der Sachschaden reicht von mehreren hunderttausend Euro bis in Millionenhöhe.

Technische Ursachen wie ein defekter Wäschetrockner im Hotel Bad Minden oder ein Kurzschluss im Saunabereich des Glemmtaler Hofs mit 140 Betten in Saalbach-Hinterglemm führten vermutlich zu den ausgedehnten Bränden in den Hotels mit Personen- und Sachschäden.

Wie können Hotels solchen Bränden vorbeugen?
Oft sind es besonders die Mängel in der Organisation und im Management des Hotels, die diesen Bränden aus nichtigen Ursachen so große Wirkung gestatten. Aufgekeilte Rauchschutztüren, mangelhafte Rettungswegpläne, verdeckte Notausgangsschilder, versteckte Feuerlöscher und fehlende Brandschutzordnungen machen effektive Brandschutzeinrichtungen wie Rauchabschlüsse oder Brandmeldeanlagen unwirksam. Nur wer im täglichen Gebrauch und im Notfall über alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden, zur Verhinderung der Brandausbreitung und zur Gebäudeevakuierung informiert ist, kann solchen Schäden wirksam vorbeugen.

Ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb eines Hotels ist deshalb nur möglich durch die Aufklärung und Ausbildung von Management und Personal, die Information der Gäste und ganz besonders die Sensibilisierung aller Beteiligten für die Notwendigkeit Brandschutzeinrichtungen wirksam und effektiv zu erhalten. Es ist fahrlässig und strafbar Brandschutzeinrichtungen wie Rauchschutztüren durch Keile oder Feststelleinrichtungen außer Betrieb zu setzen, nur weil sie z. B. bei der täglichen Arbeit im Weg sind.

Frühzeitige und zweckmäßige Planung
Oft ist jedoch auch eine falsche oder unzweckmäßige Planung ursächlich für solche Dauerkonflikte zwischen Betrieb und Brandschutz in einem Hotel. Eine sorgfältige Analyse und ggf. Umorganisation durch einen Brandschutzplaners oder -sachverständigen kann solche Behinderungen im Arbeitsablauf eines Hotelbetriebs abbauen oder vermeiden. Von einfachen und kostengünstigen Zusatzeinrichtungen wie durch Rauchmelder gesteuerte Offenhaltungsmagneten für Rauchschutztüren bis zu sorgfältigen Überlegungen zum reibungslosen Zusammenspiel verschiedener Funktionen im Hotel – Beherbergung, Reinigung, Küche, Wellness usw. – reichen die Maßnahmen die auf verhältnismäßig einfache Weise ein Hotel sicherer für Gäste, Mitarbeiter und Manager machen.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema Brandschutz in der Hotellerie finden Sie unter www.eberl-pacan.de.