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HolidayCheck wehrt sich gegen gefälschte Bewertungen

HolidayCheck hat diese Woche bekannt gegeben, Hotels mit gefälschten Bewertungen mit einem Manipulations-Stempel zu kennzeichnen.

„Achtung Manipulationsverdacht“ und „Achtung Manipulation“ sind die beiden Stufen, mit denen Hotels bei HolidayCheck gekennzeichnet werden. Damit werden die Leser darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelt. Damit möchte man Hotels verwarnen, um in Zukunft Abstand von Manipulationen zu nehmen. Zur Zeit sind es etwa eine Hand voll Hotels, die den Stempel „Achtung Manipulation“ tragen.

Wichtig für alle Hoteliers ist, dass HolidayCheck nicht ohne Vorwarnung ein Hotel markiert. Bei auffälligen Bewertungen wird sich ein Mitarbeiter von HolidayCheck mit dem Hotel in Verbindung setzten. Danach wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird.

Dies ist es ein Schritt in die richtige Richtung, um auf die Manipulationsvorwürfe der letzten Zeit zu reagieren. Damit werden die eingestellten Bewertungen zuverlässiger und aussagekräftiger.

Für Hoteliers, die sich über schlechte Bewertungen ärgern, bietet HolidayCheck die Möglichkeit, diese Bewertungen zu kommentieren und zu relativieren. Der Partner-Zugang ist kostenlos und jedem Hotelier zugänglich.

Foto: ©HolidayCheck

Zimmerreservierung mit Verrechnungsscheck

Die Masche ist schon alt, doch dieser Fall ist ganz aktuell. In einem kleinen Hotel zwischen Eifel und Mosel kam per Email eine Anfrage für Januar. Der Absender aus England wollte für 20 Tage 10 Zimmer buchen. Der Hotelier hat ihm per Email ein Angebot gemacht, das dieser gerne angenommen hat. Daraufhin wollte der Hotelier als Vorauszahlung einen Pauschalbetrag von 6.000.- Euro. Der Interessent stimmte zu und hat vorgeschlagen, einen Verrechnungsscheck über 10.500.- Euro an das Hotel zu schicken, um auch die Kosten für die Verpflegung zu übernehmen.

Am 28. 10. 2011 kam der Verrechnungsscheck (Foto) per Post im Hotel an. Nach kurzer Prüfung stellte der Hotelier fest, dass das Datum auf 2013 ausgestellt ist. Daraufhin ließ er den Scheck auf seiner Bank überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei diesem Scheck um einen Schüttelscheck handelt.

Wenn sich die Betrüger nochmal melden, werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie diese Betrüger vorgehen. Solltet Ihr einen Scheck aus dem Ausland erhalten, ist größte Vorsicht geboten. In manchen Fällen kann dieser Scheck noch nach Monaten zurückgebucht werden!

Foto: ©hogapr

DestinationCamp 2011: Ergebnisse liegen jetzt vor

Wie können Marken im Destinationstourismus geführt werden? Wer ist für Innovationen verantwortlich? Was braucht die Hotellerie in Deutschland? Was macht Destinationsmarketing erfolgreich? Welche Rolle soll die Politik im Tourismus spielen? Solchen und ähnlichen Fragen stellten sich 163 Touristiker, Hoteliers, Dienstleister, Intermediäre und Veranstalter beim „Destinationcamp 2011“ vom 13. – 15. Mai in Hamburg. Die Ergebnisse liegen jetzt als 16seitige Zusammenfassung zum pdf-Download unter www.destinationcamp.com vor.

Nach Angaben von Projektleiter Benjamin Buhl sind in die Ergebnispräsentation neben den „wichtigsten Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen“ auch die wesentlichen Ergebnisse des „Qualitätsmonitor Deutschland-Tourismus“ eingeflossen.

Das Destinationcamp wurde vom Hamburger Beratungsunternehmen „tourism consult network“ als eine Mischung aus Barcamp, Kongress und moderierten Workshops veranstaltet. Im Mittelpunkt der ergebnisoffenen Tagung standen Fragen des Marketings, der Produktgestaltung, Organisation, Finanzierung und der strategischen Positionierung deutschsprachiger Destinationen und der relevanten Leistungsträger.

Benjamin Buhl zieht ein positives Fazit: „Das erste Destinationcamp war ein voller Erfolg. Es gab viele kontroverse Diskussionen und spannende Aussagen mit einigen klaren Aufgabenstellungen an alle Beteiligten. Deutlicher denn je wurde, dass das Projekt Gast nur gemeinsam erfolgreich umgesetzt werden kann. Destinationen, die es nicht schaffen, alle handelnden Akteure professionell zu vernetzen sind früher oder später dem Untergang geweiht.“

Der Termin für das zweite Destinationcamp in Hamburg steht bereits fest: Vom 27. bis 29. April 2012 können interessierte Touristiker wieder nach Lösungen zu aktuellen Themen suchen.

Weitere Infos und Anmeldung unter www.destinationcamp.com.

Bild und Text: ©Benjamin Buhl

Hotel-Minibar für mitgebrachte Getränke

(lifepr) Bottighofen, 01.03.2011, Viele Hotels in Deutschland wollen die Minibars in den Zimmern abschaffen. Grund sind hohe Energiekosten und viele unbezahlte Entnahmen. Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die Urlauber auf seiner Website gefragt: Brauchen Sie die Minibar?

Erstaunliches Ergebnis: Die absolute Mehrheit mit 53,3 Prozent nutzt die kleinen Kühlschränke nur, um eigene Getränke hineinzustellen. Sie kaufen lieber günstig im Ort ein und kühlen ihre Flaschen im Hotelzimmer. Damit untermauern sie die Argumentation der Hoteliers. Knapp 35 Prozent der Hotelgäste nehmen das Angebot von Getränken und Snacks wahr. Die Stimmen teilen sich auf zwei Gruppen auf. 17,2 Prozent der befragten User geben an, dass sie sich regelmäßig aus der Minibar bedienen. Ab und zu nutzen das Angebot weitere 17,7 Prozent. Sie empfinden den Inhalt der Minibar aber als viel zu teuer. Eine Minderheit kommt der Meinung vieler Hoteliers entgegen: 11,7 Prozent der Hotelgäste finden das Angebot total unnötig. Die Minibars könne man nach ihrer Meinung abschaffen.

An der Umfrage nahmen 1452 User teil. HolidayCheck.de ist nach eigenen Angaben das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Foto und Text: HolidayCheck.de

Hotel in Österreich, Gericht in Deutschland?

(lifepr) Düsseldorf, 04.02.2011, Ein Urlauber aus Deutschland buchte über die Internetseite eines Hotels in Österreich mehrere Zimmer für eine Woche. Da er mit dem angebotenen Service nicht zufrieden war, reiste er ab, ohne die Rechnung zu begleichen. Der Hotelier verklagte ihn daraufhin in Österreich auf Zahlung des Rechnungspreises. Der Urlauber war jedoch der Ansicht, dass das österreichische Gericht für diese Klage nicht zuständig sei. Da sich die Richter in diesem Punkt nicht sicher waren, landete die Frage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). ARAG Experten erläutern das Urteil.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung Anhaltspunkte genannt, welches Gericht zuständig ist, wenn ein Verbraucher aus einem Mitgliedstaat über das Internet mit einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, einen Vertrag zur Erbringung einer Dienstleistung schließt. Entscheidend kann die Gestaltung der Webseiten sein, über die der Kunde den Vertrag geschlossen hat. Es muss geprüft werden, ob sich diese Seiten auch an Kunden in anderen Mitgliedstaaten richten. Ist dies der Fall, dann genießt ein Kunde, sofern er den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, das Privileg, in seinem Heimatstaat zu klagen bzw. verklagt zu werden. Nach den Ausführungen des EuGH kann man von einer internationalen Ausrichtung ausgehen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistungen in mehreren namentlich benannten Mitgliedstaaten anbietet oder die angebotenen Leistungen einen internationalen Charakter haben, wie z.B. bei bestimmten touristischen Tätigkeiten.

Es muss überprüft werden, ob der Internetauftritt Anfahrtsbeschreibungen von einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten aus zum Ort der Dienstleistung enthält. Weitere Indizien sind die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl, die Verwendung eines neutralen Domainnamens wie z.B. „.com“, „.eu“ oder gar eines anderen Länder-Domainnamens wie z.B. „.at“ (für Österreich) oder „.fr“ (für Frankreich). Auch die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung (z.B. britisches Pfund) sind deutliche Anhaltspunkte für eine grenzüberschreitende Tätigkeit (Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: C-585/08, C-144/09).

Text: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Die Hausmesse „Gast und Küche“ für die Gastronomie

In Zell an der Mosel findet bereits seit 1978 die Hausmesse „Gast und Küche“ der Firma Wirtz statt. Jedes Jahr im Januar erhält man viele interessante Informationen rund um Kücheneinrichtung und moderne Garverfahren.

Hoteliers und Gastronomen sollten vom 17. bis 20. Januar etwas Zeit für diese Messe einplanen, um sich über aktuelle Trends in der Gastronomie zu informieren.
Schauen Sie vorbei, es lohnt sich …