Schlagwort-Archive: Hotelzimmer

Zimmerreservierung mit Verrechnungsscheck

Die Masche ist schon alt, doch dieser Fall ist ganz aktuell. In einem kleinen Hotel zwischen Eifel und Mosel kam per Email eine Anfrage für Januar. Der Absender aus England wollte für 20 Tage 10 Zimmer buchen. Der Hotelier hat ihm per Email ein Angebot gemacht, das dieser gerne angenommen hat. Daraufhin wollte der Hotelier als Vorauszahlung einen Pauschalbetrag von 6.000.- Euro. Der Interessent stimmte zu und hat vorgeschlagen, einen Verrechnungsscheck über 10.500.- Euro an das Hotel zu schicken, um auch die Kosten für die Verpflegung zu übernehmen.

Am 28. 10. 2011 kam der Verrechnungsscheck (Foto) per Post im Hotel an. Nach kurzer Prüfung stellte der Hotelier fest, dass das Datum auf 2013 ausgestellt ist. Daraufhin ließ er den Scheck auf seiner Bank überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei diesem Scheck um einen Schüttelscheck handelt.

Wenn sich die Betrüger nochmal melden, werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie diese Betrüger vorgehen. Solltet Ihr einen Scheck aus dem Ausland erhalten, ist größte Vorsicht geboten. In manchen Fällen kann dieser Scheck noch nach Monaten zurückgebucht werden!

Foto: ©hogapr

Turn down Service

Er wird auch „nightly turndown Service“ oder Wohlfühlservice genannt. Dabei wird die Tagesdecke entfernt, das Bett aufgedeckt, ein Betthupferl plaziert und die Vorhänge geschlossen. Dieser Service wird meist von Zimmermädchen  am Abend gemacht und damit sich der Gast besonders wohl fühlt.

Als deutsche Übersetzung kommt der Begriff „Gute-Nacht Service“ der Bedeutung am nächsten.

Hotel-Minibar für mitgebrachte Getränke

(lifepr) Bottighofen, 01.03.2011, Viele Hotels in Deutschland wollen die Minibars in den Zimmern abschaffen. Grund sind hohe Energiekosten und viele unbezahlte Entnahmen. Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die Urlauber auf seiner Website gefragt: Brauchen Sie die Minibar?

Erstaunliches Ergebnis: Die absolute Mehrheit mit 53,3 Prozent nutzt die kleinen Kühlschränke nur, um eigene Getränke hineinzustellen. Sie kaufen lieber günstig im Ort ein und kühlen ihre Flaschen im Hotelzimmer. Damit untermauern sie die Argumentation der Hoteliers. Knapp 35 Prozent der Hotelgäste nehmen das Angebot von Getränken und Snacks wahr. Die Stimmen teilen sich auf zwei Gruppen auf. 17,2 Prozent der befragten User geben an, dass sie sich regelmäßig aus der Minibar bedienen. Ab und zu nutzen das Angebot weitere 17,7 Prozent. Sie empfinden den Inhalt der Minibar aber als viel zu teuer. Eine Minderheit kommt der Meinung vieler Hoteliers entgegen: 11,7 Prozent der Hotelgäste finden das Angebot total unnötig. Die Minibars könne man nach ihrer Meinung abschaffen.

An der Umfrage nahmen 1452 User teil. HolidayCheck.de ist nach eigenen Angaben das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Foto und Text: HolidayCheck.de

Hotel in Österreich, Gericht in Deutschland?

(lifepr) Düsseldorf, 04.02.2011, Ein Urlauber aus Deutschland buchte über die Internetseite eines Hotels in Österreich mehrere Zimmer für eine Woche. Da er mit dem angebotenen Service nicht zufrieden war, reiste er ab, ohne die Rechnung zu begleichen. Der Hotelier verklagte ihn daraufhin in Österreich auf Zahlung des Rechnungspreises. Der Urlauber war jedoch der Ansicht, dass das österreichische Gericht für diese Klage nicht zuständig sei. Da sich die Richter in diesem Punkt nicht sicher waren, landete die Frage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). ARAG Experten erläutern das Urteil.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung Anhaltspunkte genannt, welches Gericht zuständig ist, wenn ein Verbraucher aus einem Mitgliedstaat über das Internet mit einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, einen Vertrag zur Erbringung einer Dienstleistung schließt. Entscheidend kann die Gestaltung der Webseiten sein, über die der Kunde den Vertrag geschlossen hat. Es muss geprüft werden, ob sich diese Seiten auch an Kunden in anderen Mitgliedstaaten richten. Ist dies der Fall, dann genießt ein Kunde, sofern er den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, das Privileg, in seinem Heimatstaat zu klagen bzw. verklagt zu werden. Nach den Ausführungen des EuGH kann man von einer internationalen Ausrichtung ausgehen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistungen in mehreren namentlich benannten Mitgliedstaaten anbietet oder die angebotenen Leistungen einen internationalen Charakter haben, wie z.B. bei bestimmten touristischen Tätigkeiten.

Es muss überprüft werden, ob der Internetauftritt Anfahrtsbeschreibungen von einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten aus zum Ort der Dienstleistung enthält. Weitere Indizien sind die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl, die Verwendung eines neutralen Domainnamens wie z.B. „.com“, „.eu“ oder gar eines anderen Länder-Domainnamens wie z.B. „.at“ (für Österreich) oder „.fr“ (für Frankreich). Auch die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung (z.B. britisches Pfund) sind deutliche Anhaltspunkte für eine grenzüberschreitende Tätigkeit (Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: C-585/08, C-144/09).

Text: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Darüber meckerten Hotelgäste 2010

(lifepr) Bottighofen, 13.01.2011, Kaltes Essen, unfreundliches Personal, Balkon ohne Meerblick – worüber haben sich Urlauber 2010 am häufigsten beschwert? Aus 590.000 Hotelbewertungen, die auf HolidayCheck.de im vergangenen Jahr abgegeben wurden, hat das größte deutschsprachige Urlaubsportal die Rangliste der Beschwerden zusammengestellt.

Am meisten störten sich die Bewerter hiernach an mangelnder Sauberkeit der Zimmer und des Hotels. Schlechtes Essen stieß den Urlaubern am zweitübelsten auf. Meckergrund Nummer Drei: Mieser Service, wie etwa notorische Unfreundlichkeit des Personals und fehlende Aufmerksamkeit.

Beschwerden über Lärm, schlechte Lage des Urlaubshotels und ein mieses Preis-Leistungs-Verhältnis folgten auf den Plätzen. Die Überraschung folgt auf Platz acht: Auch hier sind die Russen auf dem Vormarsch. Über zu viele Hotelgäste aus Russland beschwerten sich die Urlauber noch nie so oft wie in 2010.

Ein Volk von Nörglern und Meckerern ist Deutschland dennoch nicht: Von 590.000 Hotelbewertungen auf HolidayCheck im Jahre 2010 waren 85,6 Prozent voll des Lobes für ihren Gastgeber. Sie empfahlen ihr Hotel weiter. Nur 14,4 Prozent der Bewerter hatten etwas auszusetzen und rieten anderen Urlaubern von einem Besuch des selben Hotels ab. Ein schöner Erfolg für die Gastronomie: Im Vergleich zum Jahr zuvor verbesserte sich die Weiterempfehlungsrate um ein Prozent.

Text: HolidayCheck.de