Schlagwort-Archive: Hotelzimmer

Im Interview – HRS.de zum Thema „Exklusivpreis-Garantie“

HRS wirbt seit Anfang des Jahres mit der „Exklusivpreis-Garantie“. Zu diesem Thema habe ich folgende Fragen an HRS per E-Mail geschickt und heute die Antworten erhalten.

1. Wie haben Sie es den Hoteliers vermittelt, dass diese auf Grund des Exklusivpreis-Angebots Ihren Gästen 10% Rabatt gewähren müssen?
2. Wie war die Reaktion auf die Einführung Ihres Angebotes von Seiten der Hoteliers?
3. Kann der Hotelier dieses Angebot verweigern oder ist er vertraglich verpflichtet daran teilzunehmen?
4. Gibt es die Möglichkeit, das Exklusivpreis-Angebot zeitlich- oder volumenbeschränkt anzubieten (Nur Mo.-Mi. 3 Zimmer)?
5. Andere Buchungsportale verlangen in Ihren Vertragsbedingungen Preisparität. Durch Ihr Exklusivpreis-Angebot ist diese allerdings nicht mehr gegeben, was den Hotelier in eine Zwickmühle bringt. Ist das von Ihnen so gewollt bzw. beabsichtigt?
6. Auf Online-Plattformen häufen sich die Beschwerden von Gästen die über Ihr Angebot ein Hotel gebucht haben, doch die 10% Rabatt vor Ort nicht gewährt wurden. Wie reagieren Sie auf diese Beschwerden?

Hier die Antwort von HRS:

Beantwortung Frage 1-5: 
Hintergrundinformation:
Das HRS-System funktioniert für alle Hotelpartner nach dem gleichen Prinzip: Grundsätzlich ist die Nutzung der HRS-Hotelplattform kostenlos. HRS erhält von den angebundenen Hotels eine rein leistungsbezogene Kommission auf den realisierten Buchungsumsatz. Diese beträgt beispielsweise in Deutschland 13 Prozent. Darüber hinaus fallen für den Hotelier keinerlei weitere Kosten an. Die Reihenfolge der Angebote in der Hotel-Liste wird ausschließlich durch den Preis bestimmt, das tagesaktuell günstigste Hotelangebot steht somit immer am Anfang der Liste. Damit garantiert HRS sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber dem Hotelpartner Neutralität und Transparenz. Ausschließlich der Nutzer kann die Reihenfolge der Hotels nach seinen Wünschen und Suchkriterien verändern.

Umsatzbringer Exklusivpreis
HRS entwickelt ständig Innovationen, um die Plattform und damit die Hotels noch erfolgreicher zu machen: So z. B. die Exklusivpreis-Garantie. Dabei verpflichten sich die  daran teilnehmenden     Hotelpartner, ihre Zimmer bei HRS immer um mindestens zehn Prozent günstiger anzubieten als auf allen vergleichbaren internetbasierten Buchungsplattformen mit identischen Buchungskonditionen. Dies erspart potenziellen Gästen weitere Preisvergleiche und animiert sie zur schnellen Buchung. Entsprechend sind diese Angebote mit dem Exklusivpreis-Button versehen und bescheren den teilnehmenden Hotelpartnern eine höhere Sichtbarkeit auf der Hotelliste, was ihnen nachweislich zu höheren Umsätzen verhilft. Inzwischen zählen rund 6.500 Hotels zu den Exklusivpreis-Partnern.
Der Tagespreis bei HRS kann jederzeit über die Hotel-Selbstverwaltung der aktuellen Belegungssituation und dem Marktumfeld angepasst werden. Der Hotelier hat und behält die Preishoheit, bleibt unabhängig und flexibel. Das heißt, die Hotelpartner bestimmen alleine, wie viele Zimmer zu welchem Preis über HRS angeboten werden. Dies gilt natürlich auch für die Teilnahme am Exklusivpreis, die ebenfalls jederzeit frei der aktuellen Belegungssituation im Einzelnen angepasst werden. Es gibt keine Volumenbeschränkung.
Die Teilnahme am  HRS Exklusivpreis ist keine Pflicht, es ist zusätzliche Möglichkeit, die HRS den Hoteliers bietet, um sich in der Hotelliste besonders auszuweisen und um mehr Umsätze zu generieren. Der Exklusivpreis ist nicht zu verwechseln mit der HRS-Bestpreis-Garantie – dieser sieht jedoch keinen Rabatt vor, sondern bezieht sich auf Ratenparität. D. h. das Hotel garantiert, dass HRS immer die mindestens gleich günstigen Preise erhält, die das Hotel auf anderen Buchungs- und Reiseplattformen im Internet oder auf der hoteleigenen Homepage anbietet. 

Zu Frage 6:
Wir nehmen natürlich jede Beschwerde ernst. Zunächst wird geprüft, ob es sich um ein Exklusivpreishotel handelt – nur die als Exklusivpreis gekennzeichneten Raten beinhalten einen Rabatt von 10 Prozent gegenüber z. B. anderen Portalen und Buchungsplattformen. Dieser Rabatt ist allerdings schon im Preis auf der Website einkalkuliert und wird vom Hotel nicht zusätzlich gewährt. Da sich am HRS Exklusivpreis teilnehmende Hotel vertraglich dazu verpflichtet haben, wird Kunden bei korrektem Sachverhalt der Exklusivpreis auch gewährt.  

Auch dieser Fakt ist nicht zu verwechseln mit der Bestpreis-Garantie. Diese besagt:
Sollten Kunden für ein bei HRS gebuchtes Zimmer ein günstigeres Internet-Angebot innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung  bei gleichen Buchungskonditionen finden und melden, erhalten sie bei HRS ebenfalls den günstigeren Zimmerpreis. Hierzu bitten wir Kunden, sich per E-Mail an bestpreis@hrs.de zu wenden. Die Geltungsbestimmungen zur HRS Bestpreis-Garantie sind unter www.HRS.de einzusehen.

Hotelzimmer bei eBay und die Gefahren

451096_R_by_Thorben-Wengert_pixelio.deEs ist nichts Neues, das manche Hotels Ihre Zimmer über eBay anbieten und ersteigern lassen. Hier gibt es aber auch Nachteile, die nichts mit den Gefahren des Internets zu tun haben. Manche Hotels bieten Ihre Zimmer weit unter Preis an, um auch in ruhigen Zeiten eine gewisse Auslastung zu bekommen. Hier ist auch schon das erste Problem, denn wenn bei dem Besuch des Gastes noch nicht mal die Unkosten gedeckt sind, zahlt der Hotelier bei jedem Gast drauf. Selbst wenn der Gast einen Preis bezahlt, bei dem die Unkosten gedeckt sind, gibt es ein weiteres Problem.

Eine wahre Geschichte: Auf dem Parkplatz eines Hotels unterhielten sich zwei Gäste, die für drei Tage ein Hotelzimmer mit Frühstück gebucht hatten. Beide waren mit Ihrem Aufenthalt und dem Service zufrieden und sie kamen auf den Preis, den sie für diesen Urlaub bezahlt hatten. Das eine Paar hatte den regulären Preis von fast 300.- Euro bezahlt, das andere Paar nur 59.- Euro (für drei Tage inkl. Frühstück) über eBay.

Das Endergebnis war, das die Gäste, die den Urlaub über eBay gebucht hatten, auch nur zu diesem günstigen Preis wieder kommen und die anderen Gäste, die der Hotelier braucht, kommen wahrscheinlich nie wieder, da Sie sich bestimmt über den Tisch gezogen fühlen …

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Neues Hotel- Buchungsportal kommt

openPR.de – MÜNCHEN, 27. August 2010 – In nur wenigen Tagen wird das neue Buchungsportal Hotelsnapper online gehen. Und für alle, die sich noch nicht viel darunter vorstellen können, sei so viel gesagt: Der Name ist Programm. Hotelsnapper schnappt sich dank individueller und flexibler Verhandlungen im Namen seiner reisefreudigen Kunden die besten Zimmerpreise und sorgt gleichzeitig dafür, dass sich Hoteliers auch an weniger beliebten Reisetagen über ausgebuchte Betten freuen dürfen.

Auf hotelsnapper.de geben Reisende ihre Anforderungen in Bezug auf Kategorie und Lage des Hotels sowie ihre Preisvorstellungen in die Suchmaske ein. Diese verbindliche Anfrage leitet Hotelsnapper an diejenigen seiner Partner-Hotels weiter, die grundsätzlich mit den Suchkriterien der potenziellen Hotelgäste übereinstimmen. Sobald das erste Hotel das Angebot akzeptiert, gilt der Deal als bindend, das Hotel kann dem Gast die Buchungsbestätigung senden. Das Hotel hat neben der Annahme des Angebots auch einmalig die Möglichkeit, ein Gegenangebot zu platzieren. Dies teilt er dem Gast per Internet entsprechend mit. Der Gast kann nun wiederum seinerseits das erhöhte Angebot des noch anonymen Hoteliers annehmen und damit die Buchung für beide Seiten fixieren.

Erst jetzt erfährt der Gast, wo er tatsächlich wohnen wird. Da für Hotelsnapper ausschließlich Hotels in Frage kommen, die in den Gästebewertungen auf den einschlägigen Bewertungsportalen (zum Beispiel HolidayCheck) top-Bewertungen aufweisen, reduziert sich das Risiko einer bösen Überraschung auf ein Minimum. Der Kunde kann vielmehr das kleine Abenteuer genießen, das die Ungewissheit über die Art der Unterkunft mit sich bringt. Was für den Kunden eine ungewohnte, aber prickelnde Erfahrung ist, schützt die Hoteliers wiederum vor Verwässerung ihrer Marktpreise und motiviert sie, dem Kunden einen deutlichen Preisnachlass zu geben. Individuelle, flexible und anonyme Verhandlungen machen so jeden Deal einmalig.
Die Beta-Version des Online-Portals befindet sich in der Testphase. Hoteliers haben auch jetzt schon die Möglichkeit, ihr Hotel zu registrieren und somit bis zur geplanten Markteinführung Ende September mit vielen bereits teilnehmenden Hotels an den Start zu gehen und eine neue Art der Zimmervermittlung für sich zu entdecken.

Manuel Apitzsch, Gründer und Geschäftsführer von Hotelsnapper: „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Idee nicht nur unseren reisefreudigen Kunden gefällt, sondern auch auf Hoteliers eine große Anziehungskraft ausübt. Neben vielen individuellen Hotels stehen wir zurzeit auch in Verhandlung mit großen Hotelketten, die von unserem Angebot profitieren möchten. Das gibt uns die Gewissheit, mit unserer Entwicklung auf dem richtigen Weg zu sein und mit unserer Idee den Nerv der Zeit getroffen zu haben.“

BZ.COMM GmbH
Matthias Burkard
Blütenstraße 2
80799 München
Telefon: 089 – 3303 7489 10
Email: info@hotelsnapper.de

Die Übersetzung der Katalogsprache

Hotels versuchen nach wie vor das Angebot ihres Hauses durch eine gekonnte Katalogsprache so attraktiv wie möglich zu gestalten. Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die Geheimsprache der Reiseprospekte entschlüsselt und deckt die häufigsten Kataloglügen auf.

Lage
Beschrieben als Hotel in „zentraler Lage“, wird es sich um eine Herberge mitten in der Stadt handeln. Geschäfte und Bars sind zwar schnell zu Fuß zu erreichen, der Lärmpegel ist aber entsprechend hoch. Eine gar „verkehrsgünstige Lage“ bedeutet die Autobahnen hinter dem Haus.
„Ruhige Lage“ hingegen bedeutet, dass das Hotel eher in einer abgeschiedenen Gegend liegt. Am Abend ist die Langeweile außerhalb des Hotels vorprogrammiert.

Zimmer
Bei „Zimmern im landestypischen Stil“ ist Vorsicht geboten. Je nach Reiseland können die Zimmer durchaus ansprechend sein. In Reiseländern mit geringem Qualitätsstandard können neben einer zweckmäßigen Einrichtung auch Kakerlaken im Zimmerpreis inklusive sein.
Bitte keine Badehosen beim Essen heißt im Katalog „ein gepflegtes Haus mit einer geschmackvollen Einrichtung“. Dieses Hotel legt großen Wert auf Manieren und erwartet die hohe Benimmschule beim Abendessen.

Meer & Strand
Hotels in „Strandnähe“ liegen zwar am Strand. Urlauber erreichen das kühle Nass oft erst über eine steile Treppe oder eine vierspurige Straße. Möglicherweise ist sogar ein Auto nötig, um den Weg zum Wasser zurückzulegen.
Mit einem Naturwunder kann man bei „Naturbelassenem Strand“ nicht rechnen. Der Strandabschnitt ist oft felsig. Ohne Badeschuhe sind Schritte im Wasser unmöglich. Naturbelassen kann unter Umständen auch Müll und fehlende Toiletten bedeuten.

Flug & Transfer
Ein „Direktflug“ garantiert lediglich, dass man nicht umsteigen muss. Zwischenlandungen sind aber durchaus möglich. Da hilft ein Blick auf die Gesamtflugzeit.
Ist das Hotel „nur wenige Minuten vom Flughafen entfernt“, liegt es wahrscheinlich in der Einflugsschneise eines Flughafens. Starker Lärm ist nicht ausgeschlossen.

Publikum
Nichts für Ruheliebende ist ein Hotel, das „bei Familien sehr beliebt“ ist. Hier ist mit vielen Kindern zu rechnen, die einen gewissen Lärmpegel verursachen.

Foto: Kurt Michel/pixelio.de

Doppelbett mit zwei Zustellbetten ist zulässig

(lifepr) Düsseldorf, 28.04.2010 – Im Juli 2008 buchten drei Erwachsene und ein Kind eine vierzehntägige Urlaubsreise. Als sie am Urlaubsort ankamen, fanden sie in dem Schlafzimmer ein Doppelbett vor. Darüber hinaus wurden ihnen zwei Einzelbetten hinzugestellt. Nach ihrer Rückkehr verlangten sie eine Reisepreisminderung von 50 Prozent sowie Schadenersatz wegen entgangener Urlaubszeit in Höhe von 1.500 Euro. Sie hätten durch die zwei zusätzlichen Einzelbetten wie in einer Sardinenbüchse gelegen. Das aufgerufene Gericht wies die Klage ab. Ein Minderungsanspruch wegen des angeblich zu engen Bungalows stand den Reisenden nicht zu. Ausweislich der Reisebestätigung schuldete das Reiseunternehmen einen Bungalow mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite, in dem vier Personen übernachten können. ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht erwartet werden kann, ein Schlafzimmer mit zwei Doppelbetten zu erhalten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten war daher als vertragsgerecht anzusehen (AG München, Az.: 113 C 11690/09).

Die Texte zu ARAG Recht schnell finden Sie im Internet unter http://www.arag.de/…

Foto: Dieter Schütz /pixelio.de

Aschewolke: Hotelgäste können nur auf Kulanz hoffen

Berlin, 16. April 2010) Chaos im europäischen Reiseverkehr: Zehntausende Fluggäste sind gestrandet und können ihre reservierten Hotelzimmer nicht in Anspruch nehmen. Die massiven Flugausfälle sind aber kein Grund für eine kostreie Stornierung. Dies berichtet die Fach-Illustrierte „Top hotel“ in ihrer Onlineausgabe (www.tophotel.de).

Durch eine verbindliche Buchung oder Bestellung eines Hotelzimmers sei ein gegenseitiger Vertrag zustande gekommen. Darauf weist der Dehoga-Bundesverband hin.  Dieser Vertrag bestünde weiter. Betroffene Hotelgäste sollten daher genau die vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen und gegebenenfalls die Konditionen ihrer Reiserücktrittsversicherung prüfen. Im Falle eines Rücktrittes bzw. einer Stornierung sollte schnellstmöglich mit dem Hotel Kontakt aufgenommen werden, rät der Branchenverband.

„Wir hoffen, dass die massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Europa durch Vulkanausbruch bald vorüber sind“, so Dehoga-Sprecherin Stefanie Heckel „Denn eines ist klar: Sollte das Risiko weiter bestehen und sollten damit weitere Flugstreichungen notwendig werden, hätte das sehr nachteilige Auswirkungen für den Reiseverkehr und damit auch für unsere Hotels in Deutschland.“