Vorläufiges Aus für Hygienepranger / Richter haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichungen
Diese Auffassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen: Sei eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, sei dieser Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen, wohingegen an einer vorläufigen Veröffentlichung, nachdem die Mängel in dem betreffenden Betrieb längst behoben waren, kein so dringendes öffentliches Interesse bestünde, dass dies eine Veröffentlichung rechtfertige.
Nach der Gerichtsentscheidung hat auch das Hessische Verbraucherschutzministerium reagiert und am 30. April 2013 bereits die Internetveröffentlichungen eingestellt sowie die Behörden entsprechend informiert.
„Die rechtliche Einschätzung des Gerichtshofs bestätigt eins zu eins unsere rechtlichen Bedenken, auf die wir bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Vorschrift hingewiesen und auf deren wirtschaftliche Folgen wir eindringlich aufmerksam gemacht haben“, so Präsident Kink.
Der Verband fordert nun Augenmaß bei den notwendigen Anpassungen gesetzlicher Vorschriften im Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.
Insbesondere trügerischen Transparenzsystemen wie der sog. Hygiene-Ampel erteilt der DEHOGA Hessen weiterhin vorläufig eine Absage: „Solange Fragen wie eine verlässliche Kontrolle und Nachkontrolle mit entsprechendem Personal in den Veterinärämtern nicht geklärt sind, ist neben rechtlichen Problemstellungen ein verbrauchertaugliches Transparenzsystem nicht darstellbar. Damit ist dann niemandem geholfen“, kommentiert Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die am 16. und 17. Mai in Bad Nauheim tagende Verbraucherschutzministerkonferenz.