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Saubere Zimmer sorgen für zufriedene Hotelgäste

Bild Artikel HousekeepingDas A und O des Gastgewerbes sind Sauberkeit und Hygiene – egal in welcher Kategorie ein Hotel eingestuft ist. Nur so lässt sich eine hohe Zufriedenheit der Gäste erreichen, denn Reinlichkeit setzen sie voraus. Nichts ist schlimmer, als Haare eines anderen Gastes in der Dusche des Hotelzimmers vorzufinden oder gar Flecken auf der Bettwäsche. Die Reinigung eines Zimmers ist deshalb ein äußerst sensibler Bereich des Housekeepings, dem entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Es sollte selbstverständlich sein, dass das Reinigungspersonal auf seine Aufgaben gut vorbereitet wird. Die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein und wissen, was sie tun sollen. Im Reinigungsplan ist festlegt, wer, was, wann und wie reinigt. Nur so lassen sich perfekte Hygiene und Sauberkeit realisieren und zugleich zerkratzte Oberflächen und verätzte Hände sicher vermeiden.

Kontrolle ist wichtig

Auch bei viel Engagement und einer straffen Organisation ist immer eine Kontrolle des gesäuberten Zimmers erforderlich, damit die Standards auch über einen längeren Zeitraum eingehalten werden. Die Arbeit des Zimmermädchens sollte daher regelmäßig von einem anderen Mitarbeiter oder der Hausdame überprüft werden.

Listen führen

Sinnvoll ist es, Reinigung und Kontrolle in Listen mit den jeweiligen Uhrzeiten zu vermerken, um neben der Hygiene auch das Zeitmanagement im Auge zu behalten. Mängel in einem Zimmer, die nicht sofort behoben werden können, wie defekte Steckdosen, abgebrochene Duschköpfe oder ausgefallene Fernseher, sollten in den Listen vermerkt, sofort intern gemeldet und schnellstmöglich repariert werden.

Bitte anklopfen

Bevor das Personal ein Zimmer betritt, muss stets angeklopft und gewartet werden, ob sich noch ein Gast im Raum befindet. Der erste Schritt zum sauberen Zimmer ist das Öffnen der Vorhänge und des Fensters, damit Licht und Luft in den Raum kommen.

Spuren des Gastes beseitigen

Als nächstes steht das Leeren von Mülleimer und Papierkorb an, bei einem Raucherzimmer auch des Aschenbechers. Sämtliche Spuren des Gastes wie herumliegendes Papier, leere Flaschen und weiterer Abfall sind vollständig zu beseitigen. Dann wird die Bettwäsche abgezogen und das Bett gelüftet. Im Bad werden gebrauchte Handtücher, Badematten und Bademäntel eingesammelt und zusammen mit der schmutzigen Bettwäsche im Wäschewagen verstaut. Nun ist Platz für frische Wäsche, Handtücher, Badematten und -mäntel.

Bad reinigen

Nun wird das Bad gründlich gereinigt. Besonders Spiegel und glänzende Flächen müssen sorgfältig abgewischt werden. Beim Putzen von Dusche, Badewanne, Waschbecken und Toilette ist auf Schmutzränder zu achten. Auch Duschköpfe und Armaturen sowie die Abflüsse sollten sorgfältig gereinigt werden. Für die Toilette werden separate Tücher verwendet. Der Boden wird feucht gewischt, dabei muss wie im gesamten Bad genau auf Haare geachtet werden.

Ist das Bad sauber, werden Toilettenpapier, Seife, Schminktücher, Zahnputzbecher, Duschgel und Haarshampoo den Vorgaben entsprechend ersetzt oder nachgefüllt. Nun können Handtücher, Badeschuhe, Bademäntel und Badematten bereitgelegt werden. Das Personal sollte genau darauf achten, dass sich alle Utensilien in einem sauberen und neuwertigen Zustand befinden. Mängel müssen umgehend intern gemeldet werden. Die betreffenden Stücke sind sofort auszusortieren und zu ersetzen. Gerade bei den Gegenständen im Bad, die regelmäßig unterschiedlichen Temperaturen und Luftzuständen ausgesetzt sind, sollte in bestimmten Abständen ein Austausch stattfinden. Auf die Kontrolle und den rechtzeitigen Neuerwerb von robusten Badematten beispielsweise, sollte folglich ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Zimmer säubern

Ist der Sanitärbereich abgearbeitet, wird das restliche Hotelzimmer in Angriff genommen. Die Spiegel sollten als nächstes geputzt werden, dann die Fenster. Der ganze Raum, auch unter den Betten, kann nun gesaugt und die Möbel abgestaubt werden. Auch in den Schränken und Schubladen wird Staubgewischt. Dabei kann man gleich die Kleiderbügel im Schrank in die gleiche Richtung hängen und kontrollieren, ob sie alle von derselben Sorte sind.

Gut abstauben

Lampen und die Bilder an den Wänden sowie der Fernseher werden ebenfalls vom Staub befreit. Türklinken und Griffe, Fernbedienung, Telefonhörer und Tastatur müssen sorgfältig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden, ebenso die Lichtschalter. Nun werden die Betten frisch bezogen. Dabei sollten auch die Matratzen auf Trockenheit und Sauberkeit kontrolliert werden.

Geräte checken

Am Ende wird das Zimmer für den Gast vorbereitet. Jetzt steht die Wohnlichkeit im Fokus. Die Minibar und der Obstkorb werden aufgefüllt. Gegebenenfalls wird das Give-away platziert und die Gästemappe kontrolliert und ergänzt. Die Klimaanlage sollte auf angenehme Temperaturen um die 20 Grad Celsius eingestellt werden, so vom Gast nicht anders gewünscht. Zuletzt werden die Elektrogeräte wie Fernseher, Radio und Lampen gecheckt. Bevor das Zimmer freigegeben wird, sollte noch einmal überprüft werden, ob alles an seinem Ort ist und ob die Stühle und Tischchen korrekt stehen. Dann kann die Qualitätskontrolle das Zimmer abnehmen. Dem Gast steht nun ein hygienisches und sauberes Hotelzimmer zur Verfügung, in dem er sich wohlfühlen kann.

Bild: ©hotelwaesche.de

Neuer Downloadbereich bei gastro-link24

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Internetpranger: Auch Hessen hat erhebliche Bedenken

Vorläufiges Aus für Hygienepranger / Richter haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichungen

(lifePR) (Wiesbaden, ) Für viel Aufruhr hat die neue Vorschrift aus dem LFGB[1] gesorgt, die die Veröffentlichung von Warnungen über konkrete Lebensmittel im Internet vorschreibt. In einem Beschluss vom 23.04.2013 hat jetzt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt.
Im „Verbraucherfenster Hessen“ wurden bis vor wenigen Tagen Betriebe durch die Behörden veröffentlicht, bei denen bereits aufgrund geringer Beanstandungen im Hygienebereich ein Bußgeld zu erwarten war. Bereits mehrere Gerichte in anderen Bundesländern hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise geäußert und die sog. Internetpranger gestoppt. Der DEHOGA Hessen begrüßt die Entscheidung des obersten Hessischen Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich.Dabei stellt DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink jedoch klar: „Uns geht es nicht um den Schutz ’schwarzer Schafe‘. Hygiene hat in unserer Branche oberste Priorität! Aber wenn Betriebe grundsätzlich ordentlich und sauber arbeiten und es dennoch zu kleineren Beanstandungen kommt, denen dann auch noch in angemessener Zeit abgeholfen wird, dann kann es nicht sein, dass diese Betriebe im Internet gebrandmarkt werden.“ Der daraus erwachsende Schaden für den Betrieb stünde in keinem Verhältnis zum berechtigten Bedürfnis des Verbrauchers nach Verlässlichkeit und Sicherheit.

Diese Auffassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen: Sei eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, sei dieser Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen, wohingegen an einer vorläufigen Veröffentlichung, nachdem die Mängel in dem betreffenden Betrieb längst behoben waren, kein so dringendes öffentliches Interesse bestünde, dass dies eine Veröffentlichung rechtfertige.

Nach der Gerichtsentscheidung hat auch das Hessische Verbraucherschutzministerium reagiert und am 30. April 2013 bereits die Internetveröffentlichungen eingestellt sowie die Behörden entsprechend informiert.

„Die rechtliche Einschätzung des Gerichtshofs bestätigt eins zu eins unsere rechtlichen Bedenken, auf die wir bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Vorschrift hingewiesen und auf deren wirtschaftliche Folgen wir eindringlich aufmerksam gemacht haben“, so Präsident Kink.

Der Verband fordert nun Augenmaß bei den notwendigen Anpassungen gesetzlicher Vorschriften im Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.

Insbesondere trügerischen Transparenzsystemen wie der sog. Hygiene-Ampel erteilt der DEHOGA Hessen weiterhin vorläufig eine Absage: „Solange Fragen wie eine verlässliche Kontrolle und Nachkontrolle mit entsprechendem Personal in den Veterinärämtern nicht geklärt sind, ist neben rechtlichen Problemstellungen ein verbrauchertaugliches Transparenzsystem nicht darstellbar. Damit ist dann niemandem geholfen“, kommentiert Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die am 16. und 17. Mai in Bad Nauheim tagende Verbraucherschutzministerkonferenz.

Voraussetzungen für Handwaschbecken in Gastro-Küchen

Langweilig denken Sie? Wir sagen das Waschbecken ist einer der kritischen Punkte in einer Küche. Warum? Weil hier reine und unreine Dinge oft vermischt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur ein Handwaschbecken mit kaltem und warmem Wasser und ein Ablaufbecken für Schmutzwasser. Die Erfahrung zeigt aber, dass es in Küchen noch viel mehr Waschbecken gibt. Und nur wenige machen sich die Mühe über ein Waschbecken nachzudenken.

Wir von gastro-check24 schon.

Fangen wir mal beim Handwaschbecken an.

Was gehört zu einer Ausstattung?

  • Erst einmal sollte es immer sauber sein und regelmäßig gereinigt werden.
  • Kaltes und warmes Wasser
  • Seife, Hautschutzcreme und Hautschutzpflege (im Spender an der Wand)
  • Einen aufgefüllten Papiertuchspender
  • Einen Hautschutzplan
  • Eine Nagelbürste zum Aufhängen

Eine Aussage die wir oft hören ist: Die Mitarbeiter nutzen nicht die Creme, also brauchen wir das nicht. Falsch. Hautprobleme an Händen gehören zu den häufigsten Berufserkrankungen im Gastgewerbe. Arbeitsausfälle kosten Geld.

Das größte Problem sind aber die Waschbecken im Küchenbereich. Sie sind nicht gekennzeichnet und laden zum falschen Umgang ein. Da wird Putzwasser entsorgt und später Salat drin gewaschen. Was wir auch immer sehen, ist das würzen von Fleisch oder Fisch im Waschbecken. Ist halt schön groß und man kann es leicht reinigen. Das ist grob fahrlässig. Die Gefahr einer Kontamination ist sehr groß.

Waschbecken in der Küche sollten nur zur Wasserentnahme und zur schnellen Reinigung von Küchenmaterial genutzt werden.

Schenken Sie Ihren Waschbecken doch mal mehr Aufmerksamkeit- es lohnt sich!!!

Der Artikel und das Bild stammt von der Firma Gastro-Check24, die Hotels und Restaurants im Bereich Hygiene- Checks und Mystery- Checks unterstützt.

Keine Hygiene-Ampel, und jetzt?

Wie bereits am 11.06.2012 berichtet wird die Hygiene-Ampel nicht eingeführt. Doch wie geht es jetzt weiter?

Erst mal bleibt alles beim Alten. Die Lebensmittelkontrolleure überprüfen weiterhin alle Betriebe, wie bisher. Auffällige Betriebe werden deutlich öfter kontrolliert und auch wie bisher bei Verstößen entsprechend bestraft.

Ab September kommt eine Neuerung. Nach dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) werden Kontrollen mit schwerwiegenden Hygieneverstößen, die ein Bußgeld von 350.- € übersteigen, im Internet veröffentlicht.

Zu den „schwerwiegende Hygienemängel“ zählen zum Beispiel folgende Verstöße:
Betriebsschließungen aufgrund von Hygienemängeln,
In Verkehr bringen von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, verursacht durch mangelhafte Betriebshygiene oder
auch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln aufgrund hygienischer Mängel, wie etwa durch Schädlingsbefall.

Bei erstmaligen Verstößen erfolgt die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von sechs Monaten nach dem Erstverstoß für die Dauer von drei Monaten.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel im Saarland, wird diese gesetzliche Regelung bereits jetzt angewendet.

Hinweis für die Gastronomie: Von den Lebensmittelkontrolleuren wird empfohlen, die aktuellen Kontrollergebnisse für die Gäste sichtbar, am besten direkt am Eingang, auszuhängen. Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.

Hinweis für die Politik: Für die Zukunft sollten nur noch gelernt Gastronomen einen Betrieb eröffnen dürfen, wie es bereits in den meisten Handwerksberufen Pflicht ist. So wird wenigstens gewährleistet, dass nur ausgebildete Fachkräfte ein Restaurant oder Hotel betreiben.
Das hilft der gesamten Branche mehr, wie jeden, der von einer Kariere in der Gastronomie träumt, durch eine Hygieneschulung zu schleusen und danach mit einer Konzession auf die Gäste loszulassen.

Habt Ihr weitere Vorschläge, wie man die Gastronomie sinnvoll nach vorne bringt?

Änderung der Gesetzeslage 10.09.2012 : Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen.
Weiter: https://www.hoga-pr.de/news/totgesagte-leben-langer-das-kontrollbarometer-10163.html/

April April: Kopfbedeckung auch für Servicemitarbeiter vorgeschrieben

Seit heute gilt die neue Vorschrift zur Lebensmittelhygiene (HACCP), die unter anderem vorschreibt, dass auch Servicemitarbeiter in Zukunft eine Kopfbedeckung tragen müssen. Für Küchenpersonal ist es bereits seit längerem vorgeschrieben, doch um dem berühmten „Haar in der Suppe“ vorzubeugen, wird diese Vorschrift auch auf den Service erweitert. Die Art der Kopfbedeckung darf je nach Betrieb individuell gewählt werden, jedoch sollten die Haare vollständig umhüllt sein. Das Material muss aus hygienischen Gründen kochfest sein.

Bitte beachten Sie bei der nächsten Hygieneschulung, alle Servicemitarbeiter darüber zu informieren.

Foto: hogapr

Normale Berichterstattung?

Seit dem ersten Dezember wird in der Online-Ausgabe der Regionalzeitung HNA.de (ein Portal der Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung) gezielt negativ über die Gastronomie berichtet. Angefangen hat es mit dem toten Fuchs in einem Magdeburger Asia-Imbiss. Seit diesem Zeitpunkt erscheinen in kurzen Abständen Artikel, bei denen die hygienischen Bedingungen in der Gastronomie gezielt schlecht dargestellt werden.

Ist das noch normale Berichterstattung oder eher eine gezielte Kampagne, um der Gastronomie zu schaden?

Hier sind die Links:

Der Artikel über den Fuchs: http://www.hna.de/nachrichten/deutschland/kontrolleure-finden-toten-fuchs-asia-imbiss-1513134.html

Die Folgeartikel zum Thema Hygiene:

4. 12. 2011 http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/gastronomie-maengel-jedem-dritten-betrieb-kassel-1516408.html

5. 12. 2011 http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/hygieneschulung-rechnet-sich-1517499.html

11. 12. 2011 http://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/hofgeismar/gastronomie-maengel-jedem-vierten-betrieb-1526219.html