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April April: Kopfbedeckung auch für Servicemitarbeiter vorgeschrieben

Seit heute gilt die neue Vorschrift zur Lebensmittelhygiene (HACCP), die unter anderem vorschreibt, dass auch Servicemitarbeiter in Zukunft eine Kopfbedeckung tragen müssen. Für Küchenpersonal ist es bereits seit längerem vorgeschrieben, doch um dem berühmten „Haar in der Suppe“ vorzubeugen, wird diese Vorschrift auch auf den Service erweitert. Die Art der Kopfbedeckung darf je nach Betrieb individuell gewählt werden, jedoch sollten die Haare vollständig umhüllt sein. Das Material muss aus hygienischen Gründen kochfest sein.

Bitte beachten Sie bei der nächsten Hygieneschulung, alle Servicemitarbeiter darüber zu informieren.

Foto: hogapr

Kleiderordnung von Hotelgästen gewünscht

1215[1](lifepr) Bottighofen, 14.12.2010, Kleiderordnung muss sein: Der Bürgermeister der italienischen Stadt Castellammare di Stabia verbannte vor kurzem den Minirock aus seiner Stadt. Entblößte Männer-Oberkörper sind dort ebenfalls tabu. Auch die Deutschen erwarten im Urlaubshotel gut gekleidete Touristen. Das ergibt eine Umfrage des Reiseportals HolidayCheck.de.

Die absolute Mehrheit der Befragten von 70,7 Prozent findet Kleiderordnung eine tolle Sache. Sie gehen chic gekleidet zum Abendessen und erwarten dies von ihren Miturlaubern. 22,9 Prozent der Reisenden mögen keine Bademode am Buffet, sind aber sonst erwartungsfrei. Bei 4,7 Prozent bleibt die Badehose nach dem Strandbesuch weiterhin an. Sie sind schließlich im Urlaub und wollen sich wohlfühlen. Lediglich 1,7 Prozent hatten schon mal Ärger wegen ihres legeren Kleidungsstils.

An der Umfrage nahmen 2893 User teil. HolidayCheck.de ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Foto und Text: © 2010 HolidayCheck AG