Durch die neue EU-Informationsverordnung zur Kennzeichnung Loser Ware, die am 13.12.2014 verpflichtend wird, müssen Sie als Gastronomiebetrieb Auskünfte über mögliche Allergieauslöser in Ihren Speisen angeben.
Die wichtigste Grundvoraussetzung um allergische Reaktionen in der Gastronomie zu verhindern, ist mit dem Gast, der an einer Allergie leidet, in den Dialog zu treten. Manche Lebensmittelallergiker treten sehr bestimmt auf und weisen deutlich darauf hin, was sie wünschen und was nicht. Manche zeigen Ihnen vielleicht die vom Deutschen Allergie- und Asthmabund herausgegebene Restaurantkarte „Eine Bitte an den Koch“. (s. Abbildung). Die Karten gibt es für alle 14 Hauptauslöser von Allergien, sowie für Laktose. Der jeweiligen Karte können Sie Bezeichnungen im Zutatenverzeichnis über das Vorkommen des Allergieauslösers entnehmen.
Andere Lebensmittelallergiker wiederum drücken sich weniger klar aus, weil es ihnen unangenehm ist, weil sie nicht auffallen wollen oder aber weil sie schon häufiger auf Unverständnis gestoßen sind. Keine Frage: Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Gastes, Sie über seine Lebensmittelallergie in Kenntnis zu setzen. Doch Sie können Ihren Gast ermutigen, Ihnen mitzuteilen, was für ihn verträglich ist und was nicht.
Tipps für das Servicepersonal zur Kommunikation mit dem Gast
Bieten Sie (falls vorhanden) eine spezielle Speisekarte für Lebensmittelallergiker an
Geben Sie nur aktuelle, korrekte Angaben zum Vorkommen von Allergieauslösern weiter – ggf. nach Rücksprache mit der Küche
Informieren Sie die Küche/ den zuständigen Mitarbeiter über die Anfrage eines allergischen Gastes.
Die Küche sollte den Servicebereich informieren, wenn sich Änderungen in der Rezeptur ergeben.
Servieren Sie Gerichte für einen Gast mit einer Lebensmittelallergie immer separat.
Benutzen Sie ein separates Vorlegebesteck für dieses Essen.
Bieten Sie einem allergischen Gast kein Dessert vom Dessertwagen an, da das Risiko der Verunreinigung zu hoch ist.
Was tun im Notfall?
Ein Notfall ist nie geplant und kann trotz aller Vorkehrungen auftreten. Das erste Gebot ist, bleiben Sie ruhig. Allergiker sind für den Notfall gut ausgerüstet. Sie als Servicekraft können Ihren Gast unterstützen:
Fragen Sie den Gast, ob er Medikamente bei sich trägt und wie Sie helfen können.
Stellen Sie die Beschwerden des Gastes nicht in Frage, diskutieren Sie nicht mit ihm oder seinen Begleitern und verteidigen Sie das Restaurant nicht, sondern rufen Sie sofort den Notarzt (112).
Geben Sie klare, detaillierte Informationen über die Reaktion des Gastes und den Standort Ihres Betriebes.
Stellen Sie sicher, dass bis zum Eintreffen des Notarztes immer jemand beim Gast ist.
Statten Sie jedes Telefon mit der Information zum Absetzen eines Notrufes aus:
Notrufnummer: 112 – Name und Standort – Adresse des Gastronomiebetriebes – Grund des Anrufes: (Beginnende) schwere allergische Reaktion/Anaphylaxie -ein Notarzt wird benötigt.
Weitere Informationen zum Thema Allergeninformation Lose Ware erhalten Sie beim Deutschen Allergie- und Asthmabund. Eine umfangreiche Broschüre informiert Sie über die neue Informationsverordnung zur Kennzeichnung Loser Ware.
Die Broschüre und die Restaurantkarten sind zu bestellen unter sl@daab.de oder hier runterladen: DAAB-Flyer-GastroFortbildung_web
Schulungen zum Thema:
Gute Gastgeber für Allergiker am 28. April 2014 und 19. November 2014 in Köln. Weitere Infos unter sl@daab.de oder www.daab.de
(lifePR) (München, ) Dieses Jahr ist europaweit die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft getreten. Der Verbraucher soll künftig umfassender von den Herstellern informiert werden, um im großen Angebot der Lebensmittel eine für sich geeignete Auswahl zu treffen. Die LMIV regelt das durch übersichtlichere und verpflichtende Hinweise und Kennzeichnungen der Produkte. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD erklären, was sich durch die Verordnung ändert und welche Vorteile sich für Konsumenten ergeben.
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, wie das Dokument offiziell heißt, regelt auf europäischer Ebene die Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung, Werbung und den sogenannten Fernabsatz von Lebensmitteln neu. In Deutschland werden damit nationale Vorschriften wie die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) und Elemente der Fertigpackungsverordnung (FPackV) bzw. der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV) miteinander verknüpft und aktualisiert. Die LMIV muss bis zum 13. Dezember 2014 umgesetzt sein. Ausnahmslos alle Lebensmittelhersteller – die regionale Käserei genauso wie der internationale Großkonzern – sind ab diesem Stichtag verpflichtet, den Verbraucher in einheitlicher Form über Nährwerte, Herkunft und allergisches Potential ihrer Lebensmittel zu informieren. Neu ist: Bei der Angabe zu deklarierender Allergene beschränkt sich die Verordnung dabei nicht allein auf verpackte Nahrungsmittel. Auch beim offenen Verkauf in der Bäckerei, an der Fleischertheke, im Hofladen und im Restaurant wird der Kunde künftig genauer informiert. Zudem wird Internethandel mit Lebensmitteln in der neuen Verordnung berücksichtigt.
„Vor allem für Menschen mit Lebensmittelallergien erhofft sich der Gesetzgeber Vorteile“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. „Die Allergikerhinweise müssen beispielsweise durch eine veränderte Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe deutlich hervorgehoben sein. Darüber hinaus gilt die Deklarationspflicht allergener Stoffe künftig nicht nur für verpackte Lebensmittel sondern auch für lose Ware, wie etwa für Brot. Auch Allergene in nicht vorverpackter Ware, die im Internethandel vertrieben werden, müssen vor Kaufabschluss deklariert werden.“ Außerdem werden Restaurants verpflichtet, in ihrer Speisekarte auf Allergene hinzuweisen. An der Liste der deklarierungspflichtigen Allergene ändert sich nichts.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ergänzende Angaben sind für Hersteller verpflichtend: Neben der Bezeichnung des Lebensmittels, dem Zutatenverzeichnis, der Menge bestimmter Zutaten, der Nettofüllmenge, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, dem Alkoholgehalt und den Angaben zum Lebensmittelunternehmer gehören nun auch eine für alle verpflichtende Nährwertdeklaration, Anweisungen zum Gebrauch des Lebensmittels und – falls Teile der Produktion im Ausland stattfanden – Angaben zum Ursprungsland auf die Verpackung. Diese Informationen müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zu finden sein, auch wenn sie zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Bisher mussten die Angaben nur auf Verpackungen für den Endverbraucher deklariert werden. Für Lebensmittel, die Verbraucher im Internet bestellen, ist die Deklaration nun ebenfalls vorgeschrieben. Der Kunde muss diese Informationen bereits vor dem Online-Einkauf erhalten und nicht erst durch die Verpackung der gelieferten Ware.
Schriftgröße und Sichtfelder werden verbraucherfreundlicher: Alle festgelegten verpflichtenden Angaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle abgedruckt sein. Eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm soll dem Verbraucher Deutlichkeit und gute Lesbarkeit garantieren. Gemessen wird am kleinen „x“. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstverpackungen wie etwa Kaugummiverpackungen oder Schokoriegel. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 Quadratzentimeter ist, darf die Schrift kleiner ausfallen. Sie muss aber mindestens 0,9 mm betragen.
Irreführung durch „Lebensmittelimitate“ wird vermindert: Analogkäse, Klebeschinken und Surimi unterliegen künftig speziellen Kennzeichnungsvorschriften. Bei Analogkäse muss etwa der Hinweis „hergestellt aus Pflanzenfett“ in unmittelbarer Nähe des Produktnamens zu finden sein. Zum Schutz vor Täuschung müssen außerdem aus Stücken zusammengefügte Fleisch- und Fischerzeugnisse, die der Verbraucher aber als gewachsenes Stück erkennen könnte, mit dem Zusatz „aus Fleischstücken zusammengefügt“ bzw. „aus Fischstücken zusammengefügt“ versehen werden. Da die Schriftgröße mindestens 75 % der Größe des Produktnamens betragen muss, können Verbraucher Imitate künftig bereits im Regal erkennen.
Herkunftskennzeichnung für Fleisch: Bisher bestand die Kennzeichnungspflicht auf Grund der BSE-Krise nur für Rindfleisch. Künftig gilt sie auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Hühnerfleisch. Darüber hinaus müssen die Lebensmittelhersteller bei tiefgefrorenen Fleisch- und Fischerzeugnissen neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum nun auch das Einfrierdatum auf der Verpackung angeben.
Koffeinhinweis: Cola-Getränke, Energiedrinks oder Kaffee-Milchmischgetränke könnten Kindern, Schwangeren und Stillenden schaden. Sie müssen daher laut LMIV einen deutlichen Hinweis für diese Personengruppen tragen.
Pflichthinweise: Der Verbraucher muss künftig nicht nur, wie bisher, darüber informiert werden, ob das Lebensmittel Koffein oder Aspartam enthält, sondern muss auch auf eventuell enthaltene Pflanzensterine und Nanostoffe hingewiesen werden. Darüber hinaus muss angezeigt werden, falls das Lebensmittel vor dem Verkauf aufgetaut wurde. Auskunft über die Herkunft der verwendeten pflanzlichen Öle und Fette ist nunmehr verpflichtend.
Angabe zu Nährstoffen: Bislang war die Angabe freiwillig. Nach der LMIV ist sie nun für die meisten Lebensmittel Pflicht. Mit Ausnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (ihre Deklaration ist in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV eigenständig geregelt), Mineralwasser, Kräutern, Salz, Kaffee, Tee, alkoholischen Getränken, loser Ware und Kleinstverpackungen müssen alle Lebensmittel Informationen zu den so genannten „big 7“ enthalten. In einer Tabelle mit festgelegter Größe findet der Verbraucher auf einem Blick die Angaben zum Brennwert (Energiegehalt), Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Damit der Verbraucher einzelne Produkte besser vergleichen kann, sind die Angaben immer jeweils auf 100 g bzw. 100 ml Lebensmittel bezogen. Zusätzliche Angaben zu einfach/mehrfach ungesättigten Fettsäuren, mehrwertigen Alkoholen, Ballaststoffen, Stärke, Vitaminen und Mineralstoffen sind zulässig. Cholesterin und Transfettsäuren dürfen in der Nährwerttabelle nicht aufgeführt werden. Bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent sind keine Angaben über Zutaten und Nährwerte notwendig.
Verpflichtend sind die Nähstoffangaben jedoch 2014 noch nicht. Sie müssen erst ab Dezember 2016 obligatorisch auf der Verpackung stehen. Die Angaben zu Richtwerten für die Tageszufuhr („GDAs“) sind aktuell und künftig als freiwillige Maßnahme der Unternehmen möglich.
Mehr Informationen zu den Dienstleistungen von TÜV SÜD für sichere Lebensmittel gibt es unterwww.tuev-sued.de/….
Brainfood bezeichnet Lebensmittel, die sich positiv auf das Gehirn, die Konzentration und die allgemeine Leistungsfähigkeit auswirken. Dabei geht es nicht um Traubenzucker, der nur kurzfristig aufputscht, sondern um Lebensmittel, die nachhaltig positiv wirken.
Gemeinsame Erklärung des Bundesverbraucherministeriums und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Das Hotel- und Gaststättengewerbe in Deutschland schließt sich dem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung an und will mit gezielten Maßnahmen die Menge der Lebensmittelabfälle reduzieren.
Bei der Vorstellung einer gemeinsamen Initiative am Mittwoch in Berlin erklärten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, Ingrid Hartges: „Lebensmittel sind kostbar – wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss für eine größere Wertschätzung unserer wertvollen Ressourcen. Gaststätten, Restaurantbetriebe, Großküchen, Kantinen und auch die Gäste selbst können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Hier sind gezielte Strategien gefragt: So sollten Gastronomiebetriebe in Deutschland künftig zum Beispiel verstärkt unterschiedliche Portionsgrößen anbieten. Das ist verbraucherfreundlich, reduziert die Menge der Lebensmittelabfälle und ermöglicht eine vielseitigere, bewusste Ernährung.“ Der DEHOGA wird die Branche mit ihren mehr als 230.000 Betrieben und bundesweit fast 1,2 Millionen Beschäftigten mit einer speziellen Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen sensibilisieren und den Unternehmen weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Bundesministerin Aigner betonte: „Dass zu viele wertvolle Lebensmittel auf dem Müll landen, liegt oft auch an den Portionsgrößen. Hier brauchen die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten. Nicht jeder möchte immer eine XXL-Portion auf dem Teller haben. Leider müssen Erwachsene oft den Kinder- oder Seniorenteller bestellen, wenn sie eine kleinere Portion wünschen.
Die Cafeteria des Bundesverbraucherministeriums in Berlin bietet zum Mittagstisch bei fast allen Gerichten zwei unterschiedliche Größen an. Das ist zeitgemäß und führt auch dazu, dass insgesamt weniger Reste übrig bleiben. Alle Großküchen sollten verbraucherfreundliche Portionsgrößen anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Wer im Restaurant essen geht, sollte sich ein Herz fassen und ruhig auch mal nach einer kleineren Portion fragen. Die Restaurantchefs haben auch ein wirtschaftliches Interesse an gastgerechten Portionen und an zufriedenen Kunden, die gerne wiederkommen.“
DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte: „Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es viele Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Eine effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln ist fester Bestandteil in der Ausbildung. Kluger Einkauf und richtige Lagerung gehören ebenfalls zum Handwerkszeug eines jeden Gastronomen. Unsere Branche unterstützt das vom Bundesministerium initiierte Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung und nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. Mit einer Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen werden wir unsere Mitglieder sensibilisieren und den Betrieben weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Dabei informieren wir auch über die Grenzen und Chancen der Weitergabe von Lebensmitteln, die nicht verbraucht wurden – zum Beispiel an karitative Einrichtungen wie die TAFELN.“
Aigner sprach sich ferner dafür aus, dass Restaurants, Gaststätten, Großküchen und Kantinen es ihren Gästen erleichtern, übrig gebliebene Lebensmittel einzupacken und nach Hause mitzunehmen. Anders als etwa in den USA, wo es ganz normal ist, die Reste in einer Box mitzunehmen, gebe es in Deutschland immer noch Hemmschwellen, sich Speisen einpacken zu lassen. „Diese Hemmschwellen könnte die Gastro-Branche senken und so ein neues Bewusstsein schaffen. Der Effekt auch hier: Die Verbraucher sparen bares Geld – die Menge der Lebensmittelabfälle in der Gastronomie wird reduziert.“ Weitere nützliche Tipps für Verbraucher gibt es im Internet unter „www.zugutfuerdietonne.de“.
Eine vom Bundesverbraucherministerium geförderte Untersuchung der Universität Stuttgart ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland jedes Jahr knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel von Lebensmittelindustrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten als Abfall entsorgt werden. Dabei entsteht der weitaus größte Anteil der Lebensmittelabfälle (61 Prozent) in Privathaushalten, gefolgt von Großverbrauchern wie Gaststätten oder Kantinen sowie der Industrie (jeweils rund 17 Prozent, das entspricht jeweils rund 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr). Von den Privathaushalten werden laut der Studie bundesweit jedes Jahr rund 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teiweise vermeidbar. Der Wert der vermeidbaren Lebensmittelabfälle wird pro Kopf auf jährlich 235 Euro geschätzt.
Die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ Unter dem Titel „Zu gut für die Tonne“ hat das Bundesverbraucherministerium im März 2012 eine breit angelegte Informationskampagne für Verbraucher gestartet und zu einem bundesweiten Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung aufgerufen. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu erreichen“, so Bundesministerin Aigner. Im Rahmen einer Fachkonferenz wurde mit Experten aus der Wirtschaft, mit Verbraucherschützern und Verbänden über Strategien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beraten. Bei einer ersten Aufklärungsaktion in enger Kooperation mit dem Handel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit über den richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel informiert. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung aller Vermarktungsnormen und deren staatliche Kontrolle ein. National will das Bundesverbraucherministerium beispielsweise die regionale und direkte Vermarktung stärken. „Hersteller, Handel, Großabnehmer und Verbraucher – wenn alle Akteure ihre Möglichkeiten ausschöpfen, können wir das von der Europäischen Union angestrebte Ziel erreichen, die Menge der unnötigen Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren“, so Aigner.
Weitere Informationen über die Informationskampagne des Bundesverbraucherministeriums gibt es im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de
(lifePR) Hamburg, , Unter dem Motto „Koch sucht Bauer“ führt Schmeckt´s zusammen was zusammen gehört. Hamburgs Verbraucher, die Köche, die Politik und Krankenkassen sowie der Handel wünschen sich alle das gleiche: regionale Lebensmittel die auf dem schnellsten und damit frischesten, nachhaltigsten und CO2 ärmsten Weg vom Feld so direkt wie möglich auf den Teller der Verbraucher kommen.
Renomierte Unternehmen aus der Landwirtschaft und bekannte Köche und Gastronomen nehmen bereits an der Aktion „Koch sucht Bauer“ teil. Das Bewusstsein für gute regionale und saisonale Lebensmittel wächst stetig, dabei gehen wir doch nur jahrhundertealten Traditionen nach, die erst durch die Industrialisierung und die damit einhergehende Logistik die Menschheit in die Lage versetzt hat, jederzeit alles von überall herzubekommen. Damit scheint langsam wieder Schluss zu sein, der Trend zu regionalen Lebensmitteln ist nicht mehr aufzuhalten.
Den Impuls, sich im eigenen Umland nach geeigneten Lebensmitteln umzuschauen, predigen Sternegastronomen schon seit Jahren. Durch die anhaltende Diskussion über verschleierte Bezeichnungen und Zusatznutzen, ständige Skandale in der Lebensmittelindustrie und schlichtweg einem Vertrauensverlust wird der Druck aus der Bevölkerung nun aber von Jahr zu Jahr höher. Regionalen und saisonalen Lebensmitteln stehen die Türen weit offen.
Mit der Aktion Koch sucht Bauer will Schmeckt´s den Prozess beschleunigen. Der Hamburger Bauerngarten, eine Erzeugergemeinschaft aus dem Hamburger Umland ist dafür angetreten, um die Logistik der Landwirte der Region zu bündeln und dem Handel und der Gastronomie nun vereinfacht täglich frische Waren zukommen zu lassen.
Abschließen soll die Aktion die durch PR und WEB getragen wird mit einem großen Event „Koch fand Bauer“ auf dem Hamburger Obst und Gemüse Großmarkt ihren Abschluss finden. Termin für diesen einzigartigen Event mit musikalischer Untermalung und maximalem regionalen Genuss ist Pfingsten 2013.
(aid) – Ab dem 1. April 2012 sind erstmals Höchstwerte für Nitrat in Rucola gesetzlich vorgeschrieben. Das geht aus einer europäischen Verordnung hervor. So darf 1 kg Rucola, das in den Wintermonaten geerntet wird, nicht mehr als 7.000 mg Nitrat enthalten. Bei im Sommer geerntetem Rucola gilt ein Höchstwert von 6.000 mg, da durch die vermehrte Lichteinstrahlung geringere Nitratgehalte erreicht werden können. Bei anderen Salaten und Spinat wurden bereits bestehende Grenzwerte für Nitrat heraufgesetzt, da sie trotz guter landwirtschaftlicher Praxis in einigen Regionen kaum eingehalten werden konnten. Für das Vorkommen des Schadstoffs sind Klima und Lichtverhältnisse ausschlaggebend, auf die der Erzeuger keinen Einfluss hat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Schluss, dass Gesundheitsgefahren durch die etwas höheren Nitratmengen unwahrscheinlich sind und die positiven Wirkungen des Gemüseverzehrs überwiegen. Seit Ende Dezember 2011 darf frischer Spinat ganzjährig höchstens 3.500 mg Nitrat pro kg enthalten. Bei frischem Salat unter Glas oder Folie sind es im Winter 5.000 mg und im Sommer 4.000 mg pro kg, während im Freiland die Grenzwerte bei 4.000 beziehungsweise 3.000 mg Nitrat pro kg liegen. Die Nitrataufnahme lässt sich verringern, indem man Salate mit weniger nitratreichen Gemüsesorten wie Paprika, Gurken und Tomaten mischt. Freilandware und Öko-Produkte sind in der Regel geringer belastet.
Am 2. Dezember ist das Süßungsmittel Stevia in der EU zugelassen. Nachdem es bereits weltweit zum Süßen von Lebensmittel verwendet wird, kann man es nun zukünftig auch in Europa verarbeiten. Bisher war Stevia nur als Badezusatz zugelassen.
Stevia ist 200 bis 300 mal süßer wie Zucker und hat keine Kalorien, keine Kohlehydrate, kein Fett und kein Cholesterin. Es greift die Zähne nicht an und ist für Diabetiker unbedenklich, da es den Blutzuckerspiegel nicht beeinflusst. Stevia wird im Handel flüssig, als Pulver oder auch grobkörnig angeboten.
Bei der Verwendung in der Küche ist zu beachten, dass es einen Schmelzpunkt von fast 200°C hat. Aus diesem Grund kann daraus kein Karamel gekocht werden. Da die Süßkraft etwa 10 mal stärker ist, sollten Rezepte, bei denen Stevia zum Einsatz kommt, überarbeitet werden.