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AUS der Hygiene-Ampel von Ministern beschlossen!

Die Einführung der Hygiene-Ampel ist gescheitert!

Wie jetzt durch foodwatch bekannt wurde, hat die Ministerkonferenz in Hamburg am 11.Mai beschlossen, die Einführung der Hygiene-Ampel nicht weiter zu verfolgen. Somit ist dieses System vom Tisch. Des weiteren wird empfohlen, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle freiwillig, für Gäste sichtbar, auszuhängen.

In dem Artikel von foodwatch.de wird als Beispiel der Skandal der Großbäckerei Müller erwähnt. Unverständlich ist jedoch der Zusammenhang der Gastronomie mit einer Großbäckerei, die durch die Einführung der Hygiene-Ampel gar nicht betroffen gewesen wäre. Jeder Lebensmittelskandal, der durch die Presse geht, wird auf unerklärliche weise der Gastronomie in die Schuhe geschoben, obwohl diese meist eher unter dem Skandal leidet. Die Verursacher sind Großbetriebe und nicht die Gastronomie!

Lebensmittelkontrollen sind wichtig, doch das bestehende System ist ausreichend. In einem Interview mit der Bildzeitung hat bereits Christian Rach im letzten Jahr dieses System als „Schwachsinn“ bezeichnet.

Mal sehen, welche Sau als nächstes durchs Dorf getrieben wird.

Nachtrag: Herr Martin Müller, Bundesvorstand des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, hat eben telefonisch bestätigt, dass die Hygiene-Ampel vom Tisch ist!

Bild: hogapr

April April: Kopfbedeckung auch für Servicemitarbeiter vorgeschrieben

Seit heute gilt die neue Vorschrift zur Lebensmittelhygiene (HACCP), die unter anderem vorschreibt, dass auch Servicemitarbeiter in Zukunft eine Kopfbedeckung tragen müssen. Für Küchenpersonal ist es bereits seit längerem vorgeschrieben, doch um dem berühmten „Haar in der Suppe“ vorzubeugen, wird diese Vorschrift auch auf den Service erweitert. Die Art der Kopfbedeckung darf je nach Betrieb individuell gewählt werden, jedoch sollten die Haare vollständig umhüllt sein. Das Material muss aus hygienischen Gründen kochfest sein.

Bitte beachten Sie bei der nächsten Hygieneschulung, alle Servicemitarbeiter darüber zu informieren.

Foto: hogapr

Probleme bei der Umsetzung der Hygiene-Ampel

Bremerhaven – Die Verbraucherminister von Bund und Ländern beraten über die Hygiene-Ampel in Restaurants. Die Beratungen in Bremerhaven sind auf zwei Tage angesetzt und sollen eine Lösung für die Einführung der Hygiene-Ampel in der Gastronomie suchen. Die Verbraucherminister wollten die Ergebnisse der Hygiene-Kontrollen ab 2012 für Gäste sichtbar machen, waren aber zunächst noch am Widerstand der Länder-Wirtschaftsminister gescheitert.

Die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner habe noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, so Remmel. Die Verbraucherschutzminister hatten im Mai bei ihrer Konferenz beschlossen, die Hygiene-Ampel bundesweit einzuführen. Die Konferenz forderte die Bundesregierung auf, dafür die Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder konnte sich Anfang Juni jedoch nicht darauf einigen, die Idee der Verbraucherschutzminister zu unterstützen. Damit war unklar, ob die Länder das Projekt im Bundesrat absegnen würden. Die Bundesregierung will eine bundesweit verbindliche Rahmenregelung aber erst vorbereiten, wenn die Länder sich einig sind. Passiert das nicht, kann die bundesweite Vorschrift nicht bis 2012 in Kraft treten.

Gedanken zur Hygiene-Ampel


Seit dem 19. Mai 2011 steht fest, dass in Deutschland die Hygiene-Ampel eingeführt wird. Ab 2012 werden Restaurants über ein Punktesystem in eine Ampelskala eingeteilt, die dann am Eingang jedem Gast die Küchenhygiene der letzten Kontrollen zeigt.

Im Moment wird ein Betrieb kontrolliert und wenn das Ergebnis schlecht ausfällt wird man entsprechend bestraft. Ab dem nächsten Jahr wird das Ergebnis an die Tür geklebt. Da hilft auch keine Anstrengung, dieses Ergebnis irgendwie wieder zu verbessern. Es bleibt und relativiert sich erst mit erneuten Besuchen der Lebensmittelkontrolleure.

Meine Gedanken zur Umsetzung dieser Ampel:

  • Wenn die Hygiene-Ampel Anfang 2012 eingeführt wird, hat dann der noch nicht kontrollierte Gastronom einen Nachteil oder Vorteil (je nach Zustand)?
  • Wenn aufgrund von baulichen Mängel bei einem Pachtobjekt die Hygiene-Ampel gelb zeigt?
  • In wie weit ist der Küchenchef haftbar, wenn die Kontrolle schlecht ausfällt?
  • Wird ein Küchenchef bei einer Bewerbung nach der Ampelfarbe im letzten Betrieb gefragt?
  • Bekommt ein Betrieb mit gelber Ampel überhaupt noch Personal?
  • Können Mietköchen während ihrem Aufenthalt auch für bestehende Hygienemängel haftbar gemacht werden?
  • In welchem Umfang muss der Verantwortliche haften, da die letzten 3 Bewertungen für die Ampel ausgewertet werden. (Langzeit-Imageschaden und Verdienstausfall)
  • Eine Beseitigung der Mängel wird in der Ampel kurzfristig nicht berücksichtigt.
  • Wenn ein Restaurant einen neuen Besitzer bekommt, wird dann auch die Ampel neu gestartet?
  • Kann ein Restaurantbesitzer so auch ein schlechtes Ergebnis umgehen (schließen und auf den Namen einer anderen Person wiedereröffnen?), oder hängt das letzte Ampelergebnis auch beim Nachpächter?

Noch ein Gedanke zum Abschluss:
Wie leben Menschen in anderen Ländern (Thailand, Indien, Südamerika, usw.) ohne dieses Kontrollsystem …

Markus Meier
Gastronomie Geflüster

Foto: Wilfried Steinacker / pixelio.de

Die Hygiene-Ampel wird eingeführt

Die Einführung einer „Restaurantampel“ ist beschlossen. Darauf einigten sich die Verbraucherschutzminister auf ihrer Konferenz in Bremen, wie das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium mitteilte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Die Restaurantampel sei ein „Meilenstein für den Verbraucherschutz“, erklärte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Die bisherige Vorgehensweise, Kontrollergebnisse nicht zu veröffentlichen und den Bürgern zu verheimlichen, kam einer Entmündigung gleich. Künftig stehe der Verbraucher auf Augenhöhe mit den Gastronomen“.

Die Hygiene-Ampel soll an der Eingangstür von Restaurants und Gaststätten über das Ergebnis der aktuellen Beurteilung, wie auch der letzten drei Lebensmittelkontrollen informieren. Grün bedeutet, dass die Anforderungen erfüllt sind oder nur geringfügige Hygiene-Mängel festgestellt wurden, die gelbe Bewertung, dass ein Betrieb die Anforderungen nur teilweise erfüllt hat und eine rote steht für unzureichende Sauberkeit.

Der freiwillige Gastro-Smiley hat damit keine Gültigkeit mehr und ist somit überholt.

Restaurant-Ampel braucht vernünftige Rahmenbedingungen

Berlin (ots) – Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnt angesichts der anstehenden Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine sogenannte „Restaurant-Ampel“ vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: „Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich bereit sind.“

Der BLL ist sich in diesem Punkt mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. einig, der wiederholt eine Aufstockung der Zahl der Kontrolleure gefordert hat. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ist für ein Kennzeichnungssystem wie eine „Restaurant-Ampel“ entscheidend, dass es bundesweit einheitlich ausgestaltet ist, den Verbraucher aktuell, sachlich und nicht bewertend informiert sowie den Schutzinteressen der Wirtschaft Rechnung trägt. Diese Anforderungen sind bislang aber nicht gegeben. Horst erläuterte: „Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt sein, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das geht aber nur, wenn die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmäßig und zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben.“ Das gehe aber nur bei einer ausreichenden Personaldecke in allen Bundesländern. Schließlich hat die Bekanntgabe eines veralteten Hygienebefunds für die Verbraucher überhaupt keinen Wert, während sie für die Betriebe den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst betonte: „Ohne eine drastische Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden der Länder gibt es keine Vergleichbarkeit und ohne Vergleichbarkeit ist eine ‚Restaurant-Ampel‘ eine Verbrauchertäuschung.“

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Nur jeder vierte vertraut Lebensmittelkontrollen

Nürnberg, 24. Januar 2011 – Angesichts des Dioxin-Skandals ist das Vertrauen in allgemeine Lebensmittelkontrollen gering. Nur gut ein Viertel der deutschen Verbraucher vertraut darauf, dass Lebensmittel ausreichend kontrolliert werden und gesundheitlich unbedenklich sind. Hingegen wird Gaststätten, Bäckereien und Imbiss-Stuben, die Fleisch und Eier verarbeiten, ein vergleichsweise hohes Vertrauen entgegengebracht. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie der GfK Marktforschung. 

Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittelkontrollen fällt im Zuge des aktuellen Dioxinskandals gering aus. Gerade einmal 27 Prozent der deutschen Verbraucher sind aktuell der Ansicht, dass die verfügbaren Lebensmittel „ausführlich kontrolliert und gesundheitlich unbedenklich“ sind. Ein Drittel sieht diese Kontrollen dagegen eher skeptisch. Besonders kritisch zeigen sich dabei über 50-Jährige sowie höher gebildete Konsumenten. Regional gibt es kaum Unterschiede zwischen Nord- und Süddeutschland. Im Osten allerdings vertrauen die Verbraucher auffallend weniger häufig den Lebensmittelkontrollen.

Im Vergleich zu den Ergebnissen einer umfassenden Studie zum Verbrauchervertrauen in den beiden südlichen Bundesländern, die zuletzt im Herbst 2010 durchgeführt wurde, ist ein deutlicher Rückgang des Vertrauens in Lebensmittelkontrollen beobachtbar.

Bio-Produkte als Alternative
Es ist wenig überraschend, dass deutsche Verbraucher nun verstärkt auf den Kauf von Bio-Eiern und Bio-Fleisch setzen wollen. Ein Viertel will nur noch Bio kaufen, ein weiteres Viertel hat dies zumindest teilweise vor. Dabei zeigen einerseits insbesondere Ältere und höher Gebildete eine hohe Sympathie für Bio. Andererseits wollen aber auch überproportional viele Haushalte mit einem niedrigen Einkommen unter 1.000 EUR, rund insgesamt 32 Prozent, in Zukunft ausschließlich Bio-Eier und Bio-Fleisch konsumieren.

Hohes Vertrauen beim Essen außer Haus
Wenn es um den Verzehr außer Haus geht, nehmen 35 Prozent der Bundesbürger an, dass die von ihnen besuchten Gaststätten, Imbiss-Stuben oder Bäckereien nur unbelastetes Fleisch und Eier weiterverarbeiten. Damit ist das Vertrauen in die Weiterverarbeitung deutlich größer als in die vorgelagerten Lebensmittelkontrollen. Dieser Vertrauensvorschuss ist häufiger bei jüngeren Verbrauchern und Personen mit Volks- und Hauptschulabschluss zu sehen. Dagegen zeigt sich in den deutschen Großstädten ein besonderer Informationsbedarf. Konsumenten wollen dort in höherem Maß auf Bio-Produkte setzen und haben gleichzeitig besonders wenig Vertrauen in die Speisenqualität von Gaststätten, Imbiss-Ständen und Bäckereien.

Verlässliche Belege über Kontrollen sowohl bei Lebensmitteln als auch beim Außer-Haus-Konsum können Verbrauchern eine wertvolle Orientierung geben. Die zuletzt durch die Politik angestoßenen Verschärfungen der Lebensmittelkontrollen sind sicherlich ein wichtiger Schritt das Verbrauchervertrauen in Deutschland wieder zu verbessern. Doch auch gastronomische Betriebe sind in der Pflicht, das entgegengebrachte Vertrauen in Sicherheit und Qualität der angebotenen Speisen nicht zu enttäuschen.

Zur Studie
Die vorgestellten Ergebnisse sind ein Auszug aus der aktuellen GfK-Studie „Verbrauchervertrauen in der Dioxin-Krise“ und basieren auf 1.004 telefonischen Interviews mit Personen ab 14 Jahren. Sie wurden von der GfK Marktforschung in der Zeit zwischen 13. bis 17. Januar 2011 im Rahmen einer bundesweiten Mehrthemenumfrage repräsentativ erhoben.
Weitere Informationen: Michael Plock, GfK Marktforschung, Tel: +49 911 395-2301, michael.plock@gfk.com

Zur GfK Gruppe
Die GfK Gruppe bietet das grundlegende Wissen, das Industrie, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Medien benötigen, um Marktentscheidungen zu treffen. Ihr umfassendes Angebot beinhaltet Informations- und Beratungsservices in den drei Sektoren Custom Research, Retail and Technology und Media. Weltweit ist die Nummer 4 der Marktforschungsunternehmen in mehr als 100 Ländern aktiv und beschäftigt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2009 betrug der Umsatz der GfK Gruppe 1,16 Milliarden Euro. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gfk.com. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gfk_gruppe

Quelle: ©GfK Marktforschung