Gäste haben meist sehr vielfältige Wünsche und wir versuchen, diese so weit wie möglich zu erfüllen. Doch bei manchen Wünschen sollten wir besser NEIN sagen. So zum Beispiel beim Thema Medikamente. Die meisten Hotels und Restaurants haben Kopfschmerztabletten, um diese unangenehmen Beschwerden der Gäste zu lindern.
Doch hier ist Vorsicht geboten!
Ein Hotelier oder Mitarbeiter darf grundsätzlich keine Medikamente an Gäste ausgeben, da er damit gegen das Arzneimittelgesetz verstößt. Demnach dürfen verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente nur von Apotheken ausgegeben werden. Sollte der Gast allergisch auf das Medikament reagieren, kann er das Hotel/Restaurant dafür haftbar machen.
Einzige Ausnahme wäre, wenn der Gast einen Mitarbeiter bittet, in seinem Namen ein Medikament in der Apotheke für Ihn zu holen.
Als altes Hausmittel hat sich bei Kopfschmerzen Espresso mit Zitrone bewährt. Das hilft in manchen Fällen auch schon.