Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof ist eine Bewertungsplattform nicht verpflichtet, die Daten eines Nutzers herauszugeben.
Ein Arzt hatte bei der Internetplattform Sanego verlangt, dass er die Daten eines Nutzers haben möchte, der mehrmals falsche Behauptungen über den Arzt verbreitet hatte. Die Bewertungen wurden zwar auf Verlangen gelöscht, aber der Betreiber lehnte es ab, den Bewerter zu nennen. Daher kam es bereits 2012 zu einer Verhandlung vor dem Landgericht. Die bejahte die Auskunft über die Daten des Nutzers.
In der Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde die Auskunftserteilung jedoch wieder abgewiesen.
Es ist nur in Einzelfällen möglich, eine Auskunft über den Nutzers zu erhalten. Dazu gehört etwa die Strafverfolgung. Abfälligen oder satirischen Äußerungen fallen unter die Meinungsfreiheit. Eine Schmähkritik ist unzulässig und kann einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Ob hier jedoch ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten in Frage kommt, ist unklar…
Heißt das nun für die Zukunft, dass Gerüchte und falsche Behauptungen im Internet straffrei verbreitet werden dürfen?
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