Wenn man sich in der Gastronomie und Hotellerie umhört sind alle auf der Suche nach Personal. Den „Richtigen“ zu finden gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Manche Betriebe versuchen, ungelernte, aber motivierte Menschen selbst auszubilden. Andere passen die Speisekarte entsprechend dem Küchenpersonal an und steigen auf Convenienceprodukte um. Für eine kurze Überbrückung kann man sich Personal mieten, doch dies ist als Dauerlösung auch nicht geeignet. Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Personalvermittler zu beauftragen, der jedoch bis zu drei Brutto-Monatslöhne dafür in Rechnung stellt und sich ebenso schwer tut, geeignetes Gastronomiepersonal zu finden.
Die Problematik hat sich in den letzten Jahren verstärkt und für die Zukunft ist keine Besserung in Sicht. Wo findet Ihr neue Mitarbeiter und was bietet Ihr, damit diese möglichst lange bei Euch bleiben?
Es gibt diese Tage, an denen man schon morgens merkt, des es einfach nicht läuft. Erst das schwül-warme Wetter und dann noch Stau auf dem Weg zur Arbeit.
Dann kommt man zum Dienst und sieht als erstes die ungespülten Gläser vom Vortag und die Tische sind auch nicht abgewischt worden. An solchen Tagen fällt auch ständig was runter und die Kollegen gehen einem auch auf die Nerven. Die Gäste kommen alle auf einmal und haben dann auch noch mehr Sonderwünsche als sonst. Meist spinnen dann auch noch die Geräte und es gelingt einem einfach nichts so richtig…
(lifePR) (Düsseldorf, ) Für die so genannten Minijobs wurde mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl. I S. 2474) zum 1. Januar 2013 die Entgeltgrenze in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung um 50 Euro angehoben und beträgt somit jetzt 450 Euro monatlich. Es haben sich bei den Minijobs aber auch einige andere Dinge geändert. ARAG Experten beantworten die sechs am häufigsten gestellten Fragen.
Wenn die Entgeltgrenze jetzt auf 450,00 Euro monatlich steigt, steigen dann auch Abgaben, z. B. für Pflichtversicherungen?
Minijobber sind grundsätzlich versicherungsfrei. Eine Ausnahme gilt für die Rentenversicherung: Jetzt unterliegen geringfügig entlohnt Beschäftigte, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2013 aufnehmen, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Der damit verbundene volle Schutz der Rentenversicherung wirkt sich für die Beschäftigten rentensteigernd aus und ist Voraussetzung für verschiedene rentenrechtliche Ansprüche, zum Beispiel im Fall der Erwerbsminderung.
Muss man unter allen Umständen Abgaben an die Rentenversicherung leisten?
Für die Minijobber besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Werden Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit, liegt allerdings kein voller Rentenversicherungsschutz mehr vor. Wer auf einen vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet, sollte sich also mit der eigenen Vorsorge für den Fall einer Erwerbsminderung und den Eintritt in das Rentenalter umfassen auseinandersetzen. Wichtig: Auch im Falle der Befreiung des Minijobbers von der Rentenversicherungspflicht haben die Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zu entrichten.
Wird man auch zur Rentenversicherung herangezogen, wenn man schon lange einen versicherungsfreien Minijob hat?
Nein. Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, bleiben in diesem Minijob auch nach Inkrafttreten der Neuregelungen versicherungsfrei; sie können aber wie bisher mit Wirkung für die Zukunft auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Übergangsregelung). Wird allerdings nach dem 31. Dezember 2012 das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von 400,01 bis 450 Euro erhöht, gilt auch für diese Beschäftigten das neue Recht, so dass grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt und die Möglichkeit besteht, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Sind auch die erlaubten Gehälter für die Midi-Jobs gestiegen?
Ja, auch die Entgeltgrenze für Beschäftigungen in der Gleitzone (so genannte Midi-Jobs) ist zu Jahresbeginn um 50 Euro auf 850 Euro monatlich gestiegen, so dass die Gleitzone, innerhalb der der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung linear ansteigt, zukünftig bei einem Verdienst von 450,01 bis 850 Euro im Monat liegt.
Kann man auch mehreren versicherungsfreien Minijobs nachgehen?
Grundsätzlich ja! Mehrere gleichzeitig ausgeübte Mini-Jobs werden zusammengerechnet. Wird dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten, tritt allerdings vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht auch in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ein.
Kann man zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auch noch Minijobs annehmen?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist die Ausübung eines Mini-Jobs möglich, der mit Ausnahme der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht sozialversicherungsfrei ist. Jeder weitere Mini-Job wird dann mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, so dass für den zweiten und alle weiteren Mini-Jobs Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht.
Neue Besen kehren gut. Wer kennt nicht dieses Sprichwort. Doch Vorsicht! Wer als neue Führungskraft Akzeptanz gewinnen will, sollte beim Start im neuen Job mit Fingerspitzengefühl vorgehen.
Wer eine neue Führungsposition übernimmt, sollte sich an bestimmte Spielregeln halten. Eine ist ganz besonders zu beherzigen. So dient das Motto „Erst leisten, dann fordern“ für Einsteiger stets als gute Basis für den erfolgreichen Einstieg. Dass falsches Verhalten viel Porzellan zerschlagen kann, zeigt folgendes Praxisbeispiel:
VON BONIN bekommt den Auftrag, einen Top Kandidaten für ein größeres Luxushotel zu rekrutieren. Im persönlichen Interview wird der Bewerber gefragt, welche Situation er bei Antritt seines derzeitigen Jobs vorgefunden habe und – wie er den ihm anvertrauten Betrieb in den vergangenen zwei Jahren weiter entwickelt habe. Der Kandidat holt tief Luft und legt los: „Es war das totale Chaos. Kein Wunder, dass mein Vorgänger das Haus verlassen musste. Das muss ein echter Looser gewesen sein. Betriebsergebnis tief rot, miese Stimmung unter den Mitarbeitern, hohe Fluktuation, schlechte Gästebewertungen, Mangel an Sauberkeit, Personalkosten zu hoch, Renovierungsstau etc. Ich musste erstmal Brachland kultivieren.“ Der VON BONIN Consultant hakt nach, ob wirklich alles so schlecht gewesen sei, was der Vorgänger bewegt habe. Nun legt der Hoteldirektor richtig los: „Ich musste erstmal alles ganz anders machen. Dann habe ich den Eigentümern einen Plan vorgelegt, was ich brauche, um den Karren für sie aus dem Dreck zu holen. Da musste richtig Geld in die Hand genommen werden. Neue Abteilungsleiter, Zimmerrenovierung, Umbau der Küche, mehr Mitarbeiter und vieles mehr. Ich verstehe gar nicht, warum damals so ein schwacher Direktor eingestellt werden konnte“. Aber was hat der Kandidat nun in der Zwischenzeit optimiert, will der Personalberater wissen. Ja, es ginge nun mal nicht alles auf einmal, antwortet er, aber die Renovierung sei eingeleitet. Einige Führungskräfte habe er durch alte Bekannte ersetzt. Bis die jedoch ihre Wirkung zeigen, brauche es Zeit, erwidert der Hoteldirektor. Im Übrigen sei ja die Konjunktur derzeit auch nicht gerade die Beste und erschwere den Erfolg. Das Betriebsergebnis sei daher heute noch nicht besser als bei seinem Amtsantritt, muss er – der so lautstark auf seinen Vorgänger geschimpft hatte – jetzt kleinlaut zugeben.
Kein Wunder, dass der Kandidat bereits nach zwei Jahren zu neuen Ufern „flüchten“ will.
Was kann man daraus lernen? Nicht alles, was vor dem Amtsantritt des Neuen geschah, muss schlecht gelaufen sein. Besserwisserei, blinder Eifer, Aktionismus oder gar Überheblichkeit tragen nicht dazu bei, die Akzeptanz und Reputation am neuen Arbeitsplatz zu stärken. Kollegenschelte ist hier völlig fehl am Platz. Mangelnder Respekt vor der Leistung des Vorgängers trägt keinesfalls dazu bei, die eigene Position zu stärken. Man macht sich nicht dadurch größer, dass man andere klein macht. Das alles zeugt allenfalls von schlechtem Stil – auch wenn die alte Weisheit „Nichts riecht so süß, wie die Leichen des Vorgängers“ noch so sehr dazu verleitet. Man schimpft einfach nicht auf Vergangenes – schon gar nicht ohne die Zusammenhänge zu kennen. Und noch etwas: Wer so handelt, bescheinigt seinen Vorgesetzten, dass sie ihre Hausaufgaben in der Kontrolle des Vorgängers nicht gemacht haben. Vorsicht! Fettnäpfchen! Die Folgen sind Aversion, Verunsicherung, Zweifel am Neuen. Im Ernstfall Bauchlandung.
Viel besser: Konzentration auf die Zukunft, Erledigung der anstehenden Aufgaben. Ergebnisse zeigen. Veränderungsmaßnahmen und Vorschläge sollten Bewährtes erhalten und um neue Impulse bereichern. Wer dabei auch noch die Firmenkultur berücksichtigt, ist auf dem richtigen Weg. Er erleichtert seinen Leuten, seine Botschaft bzw. seinen Vorwärtskurs zu verstehen. Schließlich hat man ihn nicht geholt, damit er Probleme macht, sondern diese löst. Der enge Kontakt zum neuen Vorgesetzten in den ersten Tagen und Wochen eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, den Boss über die eigenen Erkenntnisse, Analysen, Pläne und Maßnahmen konstruktiv zu informieren. So sichert man sich Feedback und Aktionsraum für eigene Aktivitäten. Es wäre falsch verstandener Stolz, vom ersten Tage an allein auf sich gestellt zu agieren ohne die Spitze zu informieren. Im Gegenteil: Der Boss braucht rasch die Bestätigung, dass seine Entscheidung für den neuen Stelleninhaber richtig war. Wenn dieser ihn nicht wissen lässt, wie er agiert, was er vor hat, was der Stand seiner Einarbeitung ist, ist der Vorgesetzte auf die „Gerüchteküche“ angewiesen. Und die ist kaum steuerbar.
Fortschrittliche Arbeitgeber machen sich meist intensive Gedanken um die Integration neuer Mitarbeiter und haben in der Regel dafür ein klares Konzept erarbeitet. Aber letzten Endes kommt es immer auf den Neuen selbst an: Sein Schicksal als neuer Mitarbeiter liegt also in der eigenen Hand. Wenn er sich an die Spielregeln erfolgreicher Integration hält, werden die ersten hundert Tage wie im Flug vergehen.
(lifePR) (Mannheim, ) Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wiederholt konnte der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65 Prozent. Die Senkung ist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7 Prozent, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Millionen Euro zurück.
Fälligkeit der Beiträge 2012: Spätestens 15. Mai 2013
Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen.
Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGN-Leistungen gibt es im Internet unter www.bgn.de. Fragen zum aktuellen Beitragsbescheid beantwortet das Service-Center unter 0621/4456-1581 (Mo.-Do. von 7-17 Uhr, Fr. 7-16 Uhr).
Beim Bruchgeld handelt es sich um eine Geldstrafe, um Mitarbeiter zu sorgfältigerem Umgang mit Gläsern und Porzellan zu erziehen. In Bayern ist diese Maßnahme im Manteltarifvertrag verankert. Um dieses Bruchgeld zu verlangen muss es im Arbeitsvertrag verankert sein.