Die Diskussion über den Mangel an Fach- und Führungskräften wird durch aktuelle Studien aufgeheizt. Neun von zehn Betrieben haben – so das Ergebnis des Ifo-Instituts – heute schon Rekrutierungsprobleme oder erwarten sie spätestens bis 2020. Prognos geht in einer weiteren Studie von fünf Millionen fehlenden Arbeitskräften im Jahr 2030 aus.
Die Rekrutierung von Abteilungs-bzw. Teamleitern und Spezialisten ist aktuell die größte Herausforderung für Hotellerie und Gastronomie. Das neue Beratungsprodukt SMART! ist die Antwort der VON BONIN Personalberatung auf dieses Problem. Es ist die schnelle und kostengünstige Alternative zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter, die über Anzeigen und Personalvermittler nicht optimal gelöst werden kann.
Durch die diskrete Direktansprache der Consultants spart das Hotel wertvolle Zeit. Mehr noch: nach präziser Vorauswahl und Referenzchecks werden nur handverlesene Kandidaten präsentiert. Auf Basis der Besetzungsgarantie arbeitet VON BONIN so lange aktiv am Suchprojekt, bis die optimale Personalentscheidung gefällt ist. Nach dem Start des/der neuen steht die Personalberatung mit einem IntegrationsCoaching zur Seite. So ist der langfristige Erfolg des Placements sichergestellt.
Fragen? Gerne. Sabine Hönack steht unter 06051/48 28 0 zur Verfügung. Weitere Infos unter http://www.von-bonin.de
Perl-Nennig. Am Sonntag, dem 14. Oktober 2012, fand im Victor’s Residenz-Hotel Schloss Berg der Career-Day statt. Dort konnten sich alle, die ihre berufliche Zukunft in der Hotellerie sehen, einfinden, um einen besonderen Einblick in die Abläufe des Hotelbetriebs zu erhalten.
Ob Praktikum, Ausbildung oder Festanstellung: Zahlreiche Besucher informierten sich beim Career-Day über die verschiedenen Berufsbilder und Aufstiegsmöglichkeiten in der Hotellerie. Michael Vogt, Direktor des Hotels in Perl-Nennig, freute sich bei seiner Eröffnungsrede über so viel Anklang: „Es macht mich froh, dass so viele Menschen ihre berufliche Chance in der Hotellerie sehen. Immerhin ist diese Branche sehr vielseitig und gerade Victor’s Welt bietet besondere Möglichkeiten. Ich denke da beispielsweise an unsere Kooperationen mit verschiedenen Berufsakademien, die duale Studiengänge anbieten. Unser Ziel am Career-Day ist es, den Besuchern die vielen Facetten dieser einzigartigen Berufswelt aufzuzeigen“, so Vogt.
Das Programm-Highlight des Tages war zweifelsohne eine Hausführung der besonderen Art, bei der die Besucher in eine Welt vorstießen, die den Hotelgästen sonst ganz oder teilweise verborgen bleibt. In verschiedenen Bereichen – von Beauty- und Wellnessbereich über das Lager, der Küche in der Scheune bis hin zum Weinkeller – gab es Vieles zu bestaunen. Mitarbeiter standen an jeder der einzelnen Stationen Rede und Antwort. So umriss beispielsweise die Leiterin des Vital-Resorts, Katja Eggert, worauf es in Sachen Beauty ankommt, Sommelier Daniel Kiowski gab einen kompetenten Einblick in die Welt der rund 750 gelisteten Weine der aktuellen Weinkarte, die in den Tiefen seines Kellers lagern und selbst ein Besuch im Victor’s Gourmet-Restaurants Schloss Berg stand auf dem Programm. Dort erwartete 3-Sterne-Koch Christian Bau die Besucher, um ihnen von den Besonderheiten seiner „Voyage Culinaire“ zu berichten.
Interessierte konnten sich im Bankettbereich außerdem auf ein Kräuter-Tasting einlassen, um ihre Geschmacksknospen zu prüfen oder an zahlreichen Stationen ihr Geschick unter Beweis stellen – vom Eindecken einer festlichen Tafel bis hin zum Bettenmachen. Als ‚süße Überraschung‘ hatte das Küchenteam sogar selbstgemachte Pralinen vorbereitet. Abgerundet wurde das Angebot mit Info-Tafeln rund ums Thema Hotellerie.
„Eine Veranstaltung dieser Art bietet die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Gerade bei Victor’s sind wir immer auf der Suche nach engagierten Menschen. Mich freut daher besonders, dass wir schon vier Bewerbungen allein während der Veranstaltung erhalten haben“, erklärt Personalleiterin Dagmar Roustan. Der Career-Day in dieser exklusiven Location war für die Besucher zweifelsohne ein besonderes Erlebnis und für die Victor’s Unternehmensgruppe ein voller Erfolg.
Personalbedarf effizient planen – besonders bei saisonalen Schwankungen
Das Thema Dienstplanung begleitet jeden Gastronomen täglich. Nicht immer ist der Bedarf an Personal einfach zu ermitteln. Wer weiß schon genau, mit wie vielen Gästen man in seinem Biergarten bei wechselhaftem Spätsommerwetter rechnen kann? Nur eines ist gewiss: Einen Schichtplan zu erstellen kostet immer viel Zeit – und nicht selten auch Nerven. Herumtelefonieren, wer wann Zeit zum Arbeiten hat, oder dieselben Informationen aus Excel-oder Papierlisten in einem Dienstplan zusammenzuführen, ist nur der erste Schritt. Was aber tun, wenn die ersten Änderungswünsche eintrudeln, Mitarbeiter krank werden oder studentische Aushilfen spontan doch zur Uni müssen? Dann geht das ganze Spiel von vorne los…
Zeitfresser Dienstplanung
Beim CHOCOLAT Grand Café im Schokoladenmuseum Köln betrug der Aufwand für die Erstellung des Dienstplans und das Überarbeiten von Änderungen durchschnittlich drei bis vier Arbeitstage pro Monat. Zudem muss eine große Zahl an wechselnden Mitarbeitern in verschiedenen Arbeitsbereichen koordiniert werden. „An manchen Tagen arbeiten bei uns bis zu 40 unterschiedliche Personen in verschiedenen Schichten. Es werden heute viel mehr Aushilfen benötigt als noch vor ein paar Jahren. Studiengänge sind heute viel verschulter als noch vor 6 Jahren. Das erschwert meine Suche nach geeignetem Personal, denn die Studenten haben tagsüber kaum noch Zeit“, so Rodney Ranz, Geschäftsführer des CHOCOLAT Grand Café.
Mitarbeiter interaktiv einbinden
Die Lösung dafür ist ein Online-Tool, das einen wichtigen, aber zeitraubenden Ablauf neu gestaltet: Mitarbeiter tragen online ein, wann sie (- und wann nicht -) arbeiten können. Einfach am PC oder mobil mit dem Smartphone oder Tablet PC. Die Betriebsleitung des CHOCOLAT Grand Cafés sieht so auf einen Blick, wer wann Zeit hat, und kann das Personal direkt den geplanten Arbeitsschichten zuweisen. Natürlich kommen auch hier die üblichen Änderungswünsche, aber die Mitarbeiter können – anders als bisher – selbstständig nach einer Vertretung suchen und das Ergebnis der Betriebsleitung kommunizieren. So kann diese zügig auf Änderungen eingehen, den Schichtplan aktualisieren und online zum Abruf bereitstellen. Vorbei ist die Zeit der Excel-Listen: Eine Online-Lösung ist einfach, sicher und spart eine Menge Zeit und Nerven. Im CHOCOLAT Grand Café konnte die Personalplanung für knapp 100 Mitarbeiter mithilfe des Online-Dienstplaners DEJORIS übrigens auf gut einen Tag reduziert werden.
Kostenneutral in saisonalen Schwankungen
Interessant sind Online-Lösungen auch im Hinblick auf die Kosten: Einen Online-Dienstplaner als SaaS-Lösung (Software as a Service) bedarfsorientiert anzumieten erspart Anschaffungskosten für Software, Hosting und Wartung. Zudem profitiert man von Weiterentwicklungen, die automatisch allen Nutzern zur Verfügung stehen. Das Preismodell des Online-Dienstplaners DEJORIS ist zum Beispiel dynamisch und passt sich so dem monatlich wechselnden Personalbedarf an. Zu einer kleinen Nutzungspauschale, fällt ein Euro pro zugeteiltem Mitarbeiter an. Wenn in ruhigeren Monaten nur wenige oder gar kein Mitarbeiter einer Schicht zugewiesen wird, kostet das Tool auch weniger oder nichts. Sie können dennoch jederzeit darauf zugreifen, um zum Beispiel die Dienstplanung für die nächste Saison vorzubereiten oder mit Mitarbeitern zu kommunizieren.
Fazit
Deutliche Einsparungen sind ohne großen Eingriff in die bestehenden Abläufe durch die bedarfsgerechte Nutzung eines Online-Dienstplaners möglich.
DEJORIS können Sie hier kennenlernen und auch für 30 Tage kostenlos testen: www.dejoris.de/gastronomie-gefluester
Mit viel Mühe, Kosten und Zeitaufwand wurde „der oder die Neue“ für das Unternehmen gewonnen, denn der Arbeitsmarkt ist nicht einfach. Ein gutes Stück harter Arbeit für die Stellenbesetzung ist bis zu diesem Punkt getan. Ob es zu einer langfristigen und wirklich erfolgreichen Zusammenarbeit kommen wird, hängt nun im erheblichen Maß vom Start im Unternehmen, der Einarbeitungsphase und der Integration in das bestehende Team ab.
Es spielt hier keine Rolle, ob es um Fachkräfte oder die Führungsebene geht, ob die Probezeit drei Monate oder ein halbes Jahr dauert, in jedem Fall trägt ein planvolles strukturiertes Konzept zur objektiven Begleitung und Einschätzung während der Probezeit bei. Es sichert die fundierte Einarbeitung ab und ist die Entscheidungsgrundlage zum Ende der Probezeit und für weitere Schritte.
Vor allem der erste Arbeitstag stellt Weichen für die folgenden Wochen. Ist der Starttag professionell vorbereitet (rechtzeitige Informationen an die Beteiligten, Einarbeitungskonzept, Patenschaft geklärt, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel vorhanden), zeigt es neuen Mitarbeitern, dass sie willkommen sind und „der Mühe wert“.
Dabei gilt es zu berücksichtigen:
Vorgesetzte sind für die Einhaltung der Abläufe/Standards während der Einarbeitungszeit verantwortlich
Sie führen das Eintrittsgespräch und stellen den Einarbeitungsplan vor
Sie stellen den nächsten Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeiter und evtl. „Paten“ vor
Sie organisieren die Betriebsführung und erläutern Gepflogenheiten, Räumlichkeiten etc
Sie übernehmen oder übergeben die Einweisung am neuen Arbeitsplatz sowie die versprochenen Arbeitsmittel, erläutern die Kommunikationswege und evtl. Schulungen
Vorgesetzte überzeugen sich regelmäßig über den Einarbeitungsstand und führen Feedback-Gespräche.
Hinterlässt der erste Arbeitstag gleich vom Start an positive Spuren, bestätigt das vor allem auch einem neuen Mitarbeiter, dass er genau die richtige Entscheidung für den neuen Job und das Unternehmen gefällt hat. Die gesamte Integrationsphase lässt sich gut strukturieren und in verschiedene Teilabschnitte mit Entscheidungs-/Messkriterien zur Zielerreichung einteilen. Ein Einarbeitsplan unterstützt Arbeitgeber und neue Mitarbeiter, den aktuellen Wissenstand zu erkennen und im Bedarfsfall nachzuarbeiten. Vom ersten Arbeitstag, der ersten Woche, dem ersten Monat über die ersten 100 Tage hilft eine Checkliste bei der Planung und Durchführung der Integration. Somit ist sichergestellt, dass zum Ende der Probezeit rechtzeitig die Entscheidung für „Bestehen oder Gehen“ gefällt werden kann.
Das gilt übrigens für beide Seiten. Auch der neue Mitarbeiter wird im Laufe der Probezeit seine Entscheidung für „Bleiben oder Verlassen“ fällen. Das empfundene Betriebsklima und der Stil der internen Kommunikation wird bei seiner Entscheidung eine wichtige Rolle spielen. Das Job-Angebot im Arbeitsmarkt ist groß und exzellente Mitarbeiter sind händeringend gesucht. Und dann, wenn alles positiv läuft, sind beide Seiten von einander überzeugt. Im besten Fall folgen nun die „sichere Landung“ in der neuen Position und ein langfristiges erfolgreiches Wirken im Unternehmen.
(lifepr) Bielefeld/Berlin, 27.04.2012, Wer in einem Restaurant arbeitet, muss für die Bewirtung seiner persönlichen Gäste auch bezahlen – sonst droht die fristlose Kündigung. Dies musste ein Restaurantleiter erfahren, der bei einer persönlichen Feier zwar das Essen und die Getränke bezahlte, dabei aber die 60 Desserts „vergaß“. Die fristlose Kündigung sei rechtens, entschied das Arbeitsgericht Bielefeld am 27. Juli 2010 (AZ: 5 Ca 2960/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Der Restaurantleiter lud zu seiner eigenen Geburtstagsfeier in das ihm anvertraute Restaurant. In die Kasse zahlte er rund 1.600 Euro. Grundlage hierfür sei der von den Servicekräften per Strichliste erfasste Verzehr. Ein Betrag von 350 Euro war mit „1 x Fleisch diverses“ gekennzeichnet. Der großzügige Gastgeber hatte im Restaurant 60 Desserts machen lassen, die sich auf keiner Abrechnung fanden. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt.
Zu Recht, entschied das Gericht. Die Behauptung des Gekündigten, die Kosten des Desserts seien in den 350 Euro enthalten, sah das Gericht als Schutzbehauptung an. Vor der Kündigung sei der Betrag angeblich für Hamburger angesetzt gewesen. Zudem habe der Kläger zunächst behauptet, die 60 Desserts, Passionsfruchtmousse mit Gelee, seien ungenießbar gewesen. Da der Restaurantleiter Waren des Restaurants für eigene Zwecke genutzt habe, sei es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Mit dem Verbrauch der unbezahlten Waren habe der Restaurantleiter einen schweren Pflichtverstoß begangen, der auch eine fristlose Kündigung rechtfertige.
Noch immer sind Frauen in höheren Führungsebenen selten, oft die Ausnahme. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aber kann sich die deutsche Wirtschaft nicht mehr leisten, auf weibliche Führungskräfte und Spezialistinnen zu verzichten. Das wird die Chancen von Frauen im Arbeitsmarkt steigern.
Nach wie vor zeigt sich, dass erziehungsbedingte Erwerbsunterbrechungen der (Frauen) Karriere schaden und der Anschluss an die Verdienst- und Karriereentwicklung der Männer verpasst wird. Diese Unterbrechungen werden oft als typisch im Lebenslauf von Frauen wahrgenommen, da sie in der deutschen Gesellschaft nach wie vor für die Familienarbeit verantwortlich sind. Auch in Unternehmen herrscht das alte Rollendenken und Entscheider sind oft nicht bereit, über nötige Strukturänderungen nachzudenken. Lt. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und einer Untersuchung des Fraunhofer Instituts haben inzwischen jedoch viele große Unternehmen auf personalstrategischer Ebene wichtige Weichenstellungen für die „Frauen-Power“ vorgenommen. Tendenz steigend.
Ein weiterer wichtiger Grund für die eher geringe Anzahl von weiblichen Führungskräften: Frauen lassen sich eher in Rollen pressen als Männer und haben weniger Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten (oft bei gleicher Qualifikation). Sie stecken sich weniger häufig Karriereziele, können sich oft schlecht verkaufen, stehen eher einmal hinten an und verharren (leider) ebenso wie Männer in alten Denk- und Rollenmustern.
Länder wie Finnland oder Dänemark leben neue Modelle und Deutschland wird hoffentlich bald folgen. Um aber jetzt schon in Startposition zu gehen, gilt es vor allem, die persönliche Einstellung und Zielsetzung in Angriff zu nehmen – ohne die wird sich nichts ändern.
Aufgrund dieser besonderen Situation suchen inzwischen immer häufiger Frauen die Karriereorientierung durch den neutralen Coach. Die Nachfrage ist auch hier signifikant steigend. Das spürt die VON BONIN Personalberatung deutlich. „Frauen haben erkannt, dass sie nur durch Zielplanung und persönlichen Einsatz das gewünschte Ziel erreichen und nicht darauf warten können, dass ihnen ein Quotengesetz den Weg ebnet“, wissen die Personalberaterinnen Gabriele v. Bonin und Sabine Hönack aus der Praxis. Speziell dafür entwickelte die VON BONIN Personalberatung ein Karriere Coaching für Frauen, das die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen dieser Zielgruppe berücksichtigt. „Schließlich entscheiden sie selbst, wie sie Ihren Berufs- und Lebensweg gestalten wollen“, so Consultant Sabine Hönack. Neben individuellen Beratungen bieten die Beraterinnen aber auch Workshops zu diesem Thema an: So fand im Februar 2012 ein Workshop für Bachelor- und Masterstudentinnen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften, München, statt. Dieser kam auf Initiative von Hospitality Management Professor Axel Gruner zustande: „Lehre, angewandte Forschung und Praxis gehen bei uns Hand in Hand: Fachgespräche und die enge Zusammenarbeit mit internationalen Hotel- und Gastronomiebetreibern in Fallstudien sowie die Einbindung in Forschungsprojekte bereiten unsere Absolventen auf die aktuellsten Themen vor.“
Ob zum Berufseinstieg nach dem Studium, Rückkehr nach der Babypause oder aufgrund eines Karrierestaus: Die nächsten beruflichen Schritte sollten systematisch, zielorientiert und besonnen geplant sein. Vor dem Beginn sind eine persönliche Bestandsaufnahme und der Blick auf das Verhalten (die berufliche Entwicklung) erfolgreicher Frauen unumgänglich. Die raten ganz klar zur Setzung eindeutiger Ziele mit festen Zeitvorgaben, um die eigene Karriere voranzubringen. Ein Mentor oder persönlicher KarriereCoach kann wertvolle Hilfe leisten, um Talente, Fähigkeiten und Karriereziele realistisch einzuschätzen, da Frauen häufig dazu neigen, ihre Qualifikation als selbstverständlich zu betrachten und nicht viele Worte um ihr Know-how zu machen. Abgestimmt auf das ermittelte Potential der Kandidatinnen entsteht ein Konzept mit Strategie und Maßnahmen für das „Marketing in eigener Sache“. Wer sich und seine Leistung gut präsentiert, wird eher wahrgenommen und – „Klappern gehört schließlich zum Handwerk“. Bei der späteren Umsetzung stehen die Beraterinnen mit Feedback und Rat zur Verfügung.
Die individuelle Standortbestimmung liefert Antworten auf wichtige Fragen:
Wo stehe ich, wo will ich hin (derzeitige Situation, Karriereziel)?
Wie halte ich mich z.B. in einer Babypause geistig und körperlich fit für den Wiedereinstieg?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine familienbedingte Auszeit im Unternehmen zu organisieren und den Kontakt zu halten?
Wie bleibe ich „wertvoll“ für den Arbeitsmarkt / für meinen Arbeitgeber?
Welcher Karriere Typ bin ich?
Was sind meine besonderen Stärken und Talente, wie kann ich sie für meinen Arbeitgeber optimal nutzbar machen?
Was bin ich bereit, in meine Karriere zu investieren (Zeit, Mobilität, Weiterbildung etc)?
Welche Wege, Chancen und Optionen stehen mir offen?
Wie kann ich mein SelbstMarketing optimieren?
Wie baue ich mein berufliches Netzwerk aus?
Wie erreiche ich – trotz eines hohen beruflichen Engagements – meine persönliche Work-Life-Balance (Familie und Beruf im Einklang)?
Die VON BONIN Beraterinnen wissen, wovon sie sprechen. Sie kennen aus eigenem Erleben die spezifischen Fragestellungen von Frauen in Karriere und Beruf – im Spagat zwischen Job und Familie bis in die Führungsebene. Sie wissen deshalb, mit welchen Themen sich ambitionierte Frauen auseinander setzen. Mit ihrer tiefen Kenntnis über die Anforderungen der Unternehmen und die aktuellen Chancen im Arbeitsmarkt erarbeiten sie im Coaching neue Wege, die zu den individuellen Vorstellungen passen.
Ein besonderer Service
Um gerade jungen Müttern auf dem Weg des Wiedereinstiegs in das Berufsleben die Organisation und Entscheidung für das Coaching zu erleichtern, haben sich die VON BONIN Beraterinnen etwas ganz Besonderes ausgedacht: Sie organisieren für die Zeit des Coachings die Betreuung des Kindes ohne zusätzliche Kosten. So haben alle Beteiligten „den Rücken frei“. „Meines Wissens zur Zeit einmalig in Deutschland und bisher auch mit viel positiver Resonanz von den Müttern (und Kindern) genutzt“, so Gabriele v. Bonin.
Fazit:
Nicht auf den Zufall warten. Nicht jammern, sondern MACHEN! Jede berufliche Neuorientierung birgt Risiken und Chancen. Selbstinitiative ist das Zauberwort. Detailinformationen erhalten Sie von Gabriele v. Bonin und Sabine Hönack unter info@von-bonin.de oder Telefon 06051 4828-0.
In der fünften und letzten Ausgabe von „Personalkosten und Steuervorteile“ geht es um Erstattungen von Telefonkosten, Trinkgelder, Umzugskosten und Feiertags- und Wochenendzuschläge.
Ich hoffe, es sind auch ein paar Tipps für Euch dabei.
Ersatz von Aufwendungen für arbeitnehmereigene Telekommunikationseinrichtungen
Der steuerfreie Ersatz von beruflich bedingten Telefonkosten, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem privaten Anschluss entstehen, ist wie folgt geregelt: Voraussetzung ist, dass beim Arbeitnehmer erfahrungsgemäß Aufwand für beruflich bedingte Telekommunikationsleistungen anfällt. Es gibt zwei Berechnungsmethoden: Ohne Einzelnachweis können bis zu 20 % des Telefonrechnungsbetrages, höchstens jedoch 20,00 € monatlich steuerfrei ersetzt werden. Erscheinen diese Beträge zu niedrig angesetzt, so ist für einen Dreimonatszeitraum anhand eines Einzelverbindungsnachweises repräsentativ aufzuzeichnen, welche Gespräche beruflich bedingt sind. Der daraus zu berechnende Durchschnittsbetrag kann dann für die Folgezeit fortgeführt werden.
Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon, sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Auf Grund des ab 2000 neu eingeführten § 3 Nr. 45 EStG sind jedoch alle Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerbefreit. Von der Steuerfreistellung in § 3 Nr. 45 EStG werden alle Vorteile erfasst, die dem Arbeitnehmer durch die Nutzung der Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte entstehen. Dazu gehören nicht nur die anteiligen Aufwendungen für die Anschaffung bzw. für Miete oder Leasing, den Einbau und den Anschluss der Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte (Gerätekosten), sondern auch die durch die Nutzung entstehenden Grund- und Verbindungsentgelte. Bei der privaten Internetnutzung durch den Arbeitnehmer gehören dazu sowohl die anfallenden Netzgebühren, als auch die auf die Privatnutzung entfallenden Gebühren des Providers.
Trinkgelder, § 3 Nr. 51 EStG
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gemäß § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- wie auch einkommensteuerpflichtig
Umzugskosten
Die Umzugskostenerstattung durch den Arbeitgeber ist bis zur Höhe der Beträge lohnsteuerfrei möglich, die als Werbungskosten anerkannt werden können. Umzugskostenvergütungen können nur dann steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (§ 3 Nr. 16 EStG). Ein beruflicher Anlass liegt regelmäßig dann vor
• wenn durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird,
• wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird oder
• wenn er aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit durchgeführt wird oder
• wenn er das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betrifft.
Zur Höhe der steuerfreien Erstattung von Umzugskosten siehe auch Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und Auslandsumzugskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Zu den Umzugskosten gehören insbesondere Reisekosten, Mietentschädigungen, Maklergebühren und sonstige mit dem Umzug zusammenhängende Kosten. Es gelten folgende Sätze:
• Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind: 1.617,00 €.
• Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen: für Verheiratete 1.283,00 €; für Ledige 641,00 €.
• Dieser Pauschbetrag erhöht sich um 283,00 € für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bundesumzugskostengesetz genannte weitere Person (z. B. ledige Kinder).
Warengutscheine
Die Freigrenze für Sachbezüge beträgt 44,00 €, d. h.: auch Warengutscheine, die über eine bestimmte Sache lauten und bei einem Dritten einzulösen sind, bleiben bis zu einem Betrag von 44,00 € monatlich steuerfrei.
Zuschläge zum Arbeitslohn, § 3b EStG
Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind lohnsteuerfrei, soweit sie
• für Nachtarbeit: 25 %,
• für Sonntagsarbeit: 50 %,
• für Feiertagsarbeit und Arbeit am 31. Dezember ab 14.00 Uhr: 125 %,
• für Arbeit am 24. Dezember ab 14.00 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai: 150%
des Grundlohns nicht übersteigen.
Wird an Sonn- und Feiertagen auch nachts gearbeitet, so erhöhen sich die Sonn- und Feiertagssätze um den Zuschlagssatz für Nachtarbeit. Für Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, gibt es zusätzliche Begünstigungen: Für die ,,Kernnachtarbeit“ von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz von 25 auf 40 %. Außerdem wird als Sonntags- und Feiertagsarbeit auch die Zeit von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr des folgenden Tages anerkannt. Die besonderen Begünstigungen für die Kern-Nachtarbeit werden allerdings nur gewährt, wenn die Arbeit jeweils vor Mitternacht aufgenommen worden ist. Die Berechnungsbasis (Grundlohn je Stunde) für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit(§ 3b Abs. 2 EStG) ist auf 50,00 € begrenzt, für die Sozialversicherungsfreiheit ist die Berechnungsbasis auf 25,00 € begrenzt.
Vielen Dank an die Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsbergund Frau Rimsl, die mir diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, kann ich diese Kanzlei sehr empfehlen.
Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.
Zur Umsetzbarkeit in Ihrem Betrieb sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen!