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Online- Jobbörsen für die Gastronomie 5. Teil: Hoteljob Deutschland

HoteljobIm 5. Teil der Online- Jobbörsen geht es um Hoteljob Deutschland. Auch dieses Portal hat sich auf die Hotellerie und Gastronomie spezialisiert.
Die übersichtliche Seite wird hauptsächlich von Bannern geprägt, die fast die halbe Seite ausmacht. Dennoch findet man sich recht gut zurecht.
Über den Reiter „für Unternehmen“ gelangt man auf eine Unterseite, um mehr Informationen über Hoteljob zu erfahren. Die Preise beginnen bei 89.- Euro pro Monat inkl. Zugang zur Bewerberdatenbank und eine Laufzeit von 12 Monaten kostet 489,- Euro. Für diese Paketpreise können Sie unbegrenzt Anzeigen ohne Zeichenbegrenzung schalten. Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt. Als Neukunde erhalten Sie Unterstützung beim einstellen von Anzeigen, auf Wunsch auch persönlich.
Hoteljob Deutschland ist ein reines Online-Jobportal ohne eigene Printausgabe, jedoch arbeitet das Portal mit GastroHotel zusammen, das aktuelle Jobangebote meist kostenlos in dem gleichnamigen Magazin veröffentlicht. Auch über Partnerseiten, wie z. B. Hotelsunited, kann man auf die Datenbank zugreifen und nach Jobs suchen.
Anzeigen werden während der normalen Geschäftszeiten binnen 24 Stunden veröffentlicht. Nach eigenen Angaben stehen etwa 2.500 Stellengesuche online und 8.500 User sind registriert. Es sind pro Monat etwa 95.000 Besucher auf der Seite und der Newsletter hat ca. 6.400 Empfänger.

Weitere Niederlassungen von Hoteljob sind in Österreich, England, Frankreich und der Schweiz.

Hauptzollamt überprüft Gastronomie in Rheinland-Pfalz

Hauptzollamt Koblenz überprüft Betriebe der Sommergastronomie

(Koblenz, 23. Juni 2010) In einer bezirksweiten Schwerpunktaktion überprüfte das Hauptzollamt Koblenz vergangene Woche an mehreren Tagen fast 120 Gastronomiebetriebe. Im Fokus der 36 Beamten, die im nördlichen und mittleren Rheinland-Pfalz unterwegs waren, standen dabei die Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit Außengastronomie.

Bei 118 überprüften Arbeitgebern stießen die Zöllner auf 43 Unregelmäßigkeiten. Neben insgesamt 22 Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV stellten die Beamten weitere Zuwiderhandlungen fest. Insgesamt leiteten die Koblenzer Zöllner bereits während der Prüfungen 14 Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber ein.

Auf Seiten der Beschäftigten stellten die Beamten insgesamt „nur“ 33 Unregelmäßigkeiten fest. Darunter waren zehn Personen, die entweder keine oder keine gültige Arbeitsgenehmigung besaßen und acht Arbeitnehmer, die gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren verstoßen hatten. Zwar wurden insgesamt auch 13 Bußgeldverfahren direkt vor Ort eingeleitet, jedoch bei einer Anzahl von insgesamt 406 überprüften Personen ist die Quote an Verstößen deutlich geringer.

Ganz reibungslos verliefen die Kontrollen der Beschäftigten allerdings nicht immer:
Insgesamt drei Arbeitnehmer versuchten, während der Überprüfungen zu fliehen, konnten aber von Beamten bereits im Garten des Betriebes gestoppt werden. Bei zweien handelte es sich um asiatische Staatsangehörige, die sich zwar in Deutschland aufhalten, aber nicht hier arbeiten durften. Gegen beide wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein weiterer südosteuropäischer Staatsbürger hielt sich illegal in Deutschland auf. Er wurde der Polizei übergeben.

„Wenn bei über 30 Prozent der überprüften Betriebe Verstöße festgestellt werden, ist das eine Quote, die immer noch viel zu hoch ist!“, kommentiert Sylke Zabel, Sprecherin des Hauptzollamts Koblenz, die Ergebnisse.

Herausgeber:
Hauptzollamt Koblenz
Schloß Hauptgebäude
56068 Koblenz

Kontakt:
Sylke Zabel
Tel.: 0261/3908-302
Fax: 0261/3908-502
E-Mail: presse-zoll@hzako.bfinv.de

Online- Jobbörsen für die Gastronomie 4. Teil: job-hotel.eu

Diesmal geht es um das Onlineportal Job-Hotel. Diese Seite hat ein freundliches Erscheinungsbild mit einigen Bannern von Unternehmen aus der Gastronomie und eigenen redaktionellen Artikeln. Das Jobportal bietet verschiedene Stellenangebote aus dem Bereich Gastronomie, wie z. B. Kreuzfahrtschiffe, Fluglinien, Touristik,  Hotellerie, Systemgastronomie und Zeitarbeitsfirmen. Auch Informationen zum Thema Bewerbung, Aus- und Weiterbildung und Arbeiten im Ausland sind auf der Seite vorhanden. Über den Link „Für Unternehmer“ erhält man ein paar Informationen über Hotel-Job.
Für die Anzeigenschaltung stehen 4 Pakete zur Verfügung. Das erste Paket kostet 99.- Euro und beinhaltet eine Anzeige für 2 Monate und den Zugriff auf die Personaldatenbank, für 250.- Euro können unbegrenzt viele Anzeigen geschaltet werden. Das Paket 4 ist 12 Monate gültig und kostet 660.- Euro. Alle Pakete enden nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch, wenn sie nicht vorher verlängert werden.
Als Besonderheit werden die Stellenangebote auch an das Arbeitsamt übermittelt. Die Präsentation des eigenen Unternehmens wird am Anfang von Job-Hotel übernommen, kann aber später auch selbst geändert werden. Die Anzeige erscheint etwa 24 Stunden nach Auftragserteilung.

Das Jobportal hat nach eigenen Angaben ungefähr 40.000 Besucher pro Monat und durchschnittlich etwa 800 Jobangebote online. Der Newsletter wird an zirka 6.000 Abonnenten verschickt. Eine Printausgabe wird nicht angeboten.

Wenn Ihr bereits Erfahrungen mit Job-Hotel gemacht habt, würde ich mich über Euren Kommentar sehr freuen.

Online- Jobbörsen für die Gastronomie 3. Teil: HOTELCAREER

In diesem Teil geht es um die Online- Jobbörse von Hotelcareer und Gastronomiecareer, die beide zu der YOURCAREERGROUP gehören. Da diese parallelen Seiten in Preis und Ausstattung kaum zu unterscheiden sind, habe ich mich auf Hotelcarrer konzentriert.

Die Startseite sieht freundlich aus und man findet auch recht schnell, wonach man sucht. Über den Reiter „Arbeitgeber“ erhält man eine Auswahl über Produkte, Preise und Erklärungen.

Die Preise beginnen bei 199 Euro für bis zu 3 Positionen / Monat und gehen bis zu 1.729 Euro für unbegrenzte Positionen / Jahr. Bei größeren Kontingenten ist ein Sonderpreis möglich. Für die Präsentation der Anzeige stehen vorgegebene Layouts zur Verfügung, die mit einem Logo und einem Bild angepasst werden können. Die Stellenangebote können zu jeder Zeit auch nachträglich geändert werden. Die Bewerberdatenbank ist erst nach einem aktiven Anzeigenvertrag einsehbar.
Für den Eintrag in das Portal ist ein Anzeigenauftrag per Fax nötig. Ein abgeschlossener Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern muss schriftlich verlängert werden.
Nach eigenen Angaben hat die Seite mehr als 700.000 Besucher pro Monat und der Newsletter etwa 32.000 Empfänger. Hotelcareer ist ein reines Online- Jobportal ohne Printausgabe.

Über die Erfolgsquote kann Hotelcareer keine genauen Angaben machen. Nach eigenen Angaben haben sie über 10.000 langjährige Kunden, die ständig wieder über diese Internetseite nach neuen Mitarbeitern suchen.

Haben auch Sie bereits Erfahrungen mit Hotelcareer gemacht, würde ich mich über Ihren Kommentar freuen.

Kurzfristige Einstellungen nur schriftlich!

(Haufe.de)
Public-Viewing hat bei sportlichen Großereignissen Hochkonjunktur. Rechnen Unternehmen, wie aus der Gastronomie, mit vermehrter Kundschaft, sollten sie keinen Arbeitsvertrag per Handschlag für die Zeit der Fußball WM abschließen. Ansonsten müssen sie die Aushilfskraft auch nach dem Endspiel beschäftigen.

Geschäfte per Handschlag abschließen ist eine schöne, althergebrachte Tradition zwischen Ehrenmännern – aber auf dem Parkett des Arbeitsrechts nicht ganz ungefährlich.

Befristung immer schriftlich

Auch, wenn kurzfristig ein erhöhter Personalbedarf entsteht, wie z. B. durch die WM, sollte immer noch die Zeit dazu sein, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.

Der Grund: Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) muss ein befristeter Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen.

Das heißt, dass die Befristung schriftlich vereinbart wurde, bevor der Mitarbeiter den ersten Handschlag tut.

Wird dies nicht beachtet, kann das unerwünschte Folgen haben. Denn eine mündliche Befristung ist unwirksam, und es kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.

Bei einer Zeitbefristung bezieht sich dieses gesetzliche Schriftformerfordernis nur auf die Befristungsabrede als solche. Die schriftliche Angabe des Befristungsgrunds ist nicht erforderlich.

Anders verhält es sich bei einer Zweckbefristung. Bei dieser Befristungsart muss auch der Zweck der Befristung schriftlich vereinbart sein.

Keine nachträgliche Heilung möglich
Der Formmangel kann nicht dadurch geheilt werden, dass die unwirksame Befristungsabrede nach Arbeitsaufnahme doch noch schriftlich fixiert wird.

Gefunden bei HAUFE.FINANCE

Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de

Fußball WM während der Arbeitszeit?

Während der Fußballweltmeisterschaft stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie mit fußballbegeisterten Arbeitnehmern umgehen sollen. Dürfen die Spiele am Arbeitsplatz per Fernseher, Radio oder Internet mitverfolgt werden? Wer bekommt Urlaub während der WM?

Wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema WM widmet sich
dieser Beitrag von HAUFE Personal

Foto: Heike Irmen / pixelio.de

Online- Jobbörsen für die Gastronomie 2. Teil: ROLLING PIN

Heute habe ich den Online- Stellenmarkt von ROLLING PIN genauer betrachtet, um herauszufinden, wie hier die Chancen stehen, einen neuen Mitarbeiter zu finden.
Auf der Startseite muss man sich erst orientieren, um zu finden, was man sucht. Über den Link „Arbeitgeber“ erhält man die Möglichkeit, die zu besetzende Stelle auszuwählen und die wichtigsten Kontaktdaten einzugeben. Dieses wird dann als Kontaktformular an Rolling Pin gesendet.

Rolling Pin bietet verschiedene Möglichkeiten der Stellenausschreibung. Zum einen wird die Anzeigenwerbung (40 mm x 60 mm ab 198.-) über das Magazin angeboten, das nach eigenen Angaben durchschnittlich 1,1 Mio. Leser pro Jahr hat, der Karriere- Newsletter hat etwa 20.000 Empfänger. Bei Inseraten in dem Magazin wird eine kostenfreie Onlinepräsentation der ausgeschriebenen Stelle angeboten. Nach Angaben von Rolling Pin wird dieses Inserat innerhalb von 24 Stunden auf der Internetseite veröffentlich.

Stelleninserate können auch nur Online veröffentlicht werden, die pro Ausschreibung ab 98.- Euro kosten und für
6 Wochen auf dem Portal zu finden sind.

Als weiteres Angebot wird auch eine Präsentation per Video angeboten. Zu einem Komplettpreis von 490.- Euro erhält man die Produktion des Videos, das auch über die Internetplattform ohne Zeiteinschränkung dargestellt wird.

Da sich der Sitz der Firma in Österreich (Graz) befindet, ist auch die österreichische Mehrwertsteuer von 20 % plus 5 % gesetzlicher Werbeabgabe fällig. Diese muss zu allen Preisen hinzugerechnet werden. Die komplette Übersicht über die Kosten finden Sie in den Mediadaten.

Falls Sie bereits Erfahrungen mit Rolling Pin gemacht haben, würde ich mich über Ihren Kommentar freuen.