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GEMA-Schiedsspruch verlangt gesetzgeberischen Handlungsbedarf

GEMA verstößt mit Tarifreform gegen Urheber- und Kartellrecht / Mehrzahl der Tarife bleibt unverändert / Deutliche Erhöhungen für Diskotheken.

(lifePR) (München, ) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern nimmt den Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes anlässlich der geplanten GEMA-Tarifreform zwiespältig zur Kenntnis: „Eindeutig positiv ist, dass die Schiedsstelle in wesentlichen Punkten unsere Argumentation bestätigte, die die bestehenden Strukturen für sachgerecht, nachvollziehbar und angemessen hält“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl: „Die Schiedsstelle hat ausdrücklich an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich festgehalten. Mit elf Tarifen sei das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert, sie sorgen für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit.“

Negativ sind jedoch die zum Teil sehr deutlichen Tariferhöhungen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken. Denn die Schiedsstelle hält eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht. Das hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen und mit hohem Eintrittsgeld um 80 bis 390 Prozent verteuern. Hinzu kommen Zeitzuschläge für über acht Stunden hinaus gehende Veranstaltungen.

Andererseits werden die GEMA-Gebühren für die überwiegende Anzahl kleiner Veranstaltungen und einem niedrigen Eintrittsgeld um teilweise bis zu 49 Prozent günstiger. Auch hält die Schiedsstelle an der bewährten, pauschalierten Regelung fest, gestaltet jedoch die Unterteilung nach Öffnungstagen neu.

„Da die Schiedsstelle es für rechtmäßig erklärt hat, dass die GEMA einseitig Tarifänderungen vornehmen kann, besteht nicht nur nach wie vor, sondern mehr denn je dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, so Brandl, der ergänzt: „Bei Tarifverhandlungen gehören beide Seiten auf Augenhöhe an einen Tisch.“

GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Übergangsregelung für 2013 gewährt Planungs- und Rechtssicherheit / Ulrich N. Brandl „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nach wie vor“

(lifePR) (Berlin / München, ) Die u.a. vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern massiv kritisierte „Tarifreform“ der GEMA wird 2013 ausgesetzt. „Endlich herrscht Planungssicherheit für unsere Betriebe, denn angesichts der ursprünglich angedachten, teils horrenden Gebührenerhöhungen, konnten viele Diskothekenbesitzer und Clubbetreiber keine Verträge mit Künstlern für das kommende Jahr abschließen, da die im Raum stehenden Summen nicht mehr beim Gast durchsetzbar gewesen wären“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Dies hätte unweigerlich ein Sterben vieler musikveranstaltender Betriebe nach sich gezogen.“
Dafür musste die für den DEHOGA verhandlungsführende Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Brandl stellt jedoch unmissverständlich fest: „Auch wenn das Verhandlungsergebnis einen klaren Erfolg für den Verband darstellt, sind unsere Hausaufgaben noch nicht erledigt. Nach wie vor sehen wir einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Demnach fordert der DEHOGA Bayern entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. So sollten Verwertungsgesellschaften ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen dürfen; vorherige Verhandlungen mit den anerkannten Nutzervereinigungen sollten verpflichtend sein. Auch sollte die Durchführung eines aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind, vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife zwingend vorgeschrieben sein. „Nur so wäre bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten“, sagt Brandl. Darüber hinaus sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden und zugleich die staatliche Aufsicht der Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt stringenter vollzogen werden. Ferner müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen. Zu guter Letzt müsste, wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Hierbei müssten die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen. „Wir werden das kommende Jahr nutzen, um hier gerechtere Lösungen für die Branche durchzusetzen“, stellt der DEHOGA Bayern-Präsident abschließend fest.

Die genaue Position des DEHOGA Bayern zur GEMA finden Sie unter www.dehoga-bayern.de/

Protest gegen die Gema-Tarifreform – 5 Minuten Ruhe!

(Berlin / München) In der Gastronomie brodelt es gewaltig. Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise spielt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie neue Tarife vorgelegt, die bereits ab 1. Januar 2013 zur Anwendung kommen sollen und zu gewaltigen Gebührenerhöhungen von mehreren hundert Prozent führen. „Hierbei haben die Betriebe die Wahl zwischen Pest und Cholera“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „denn entweder müssen die Betriebe diese Mehrkosten auf die Preise umschlagen – mit dem Erfolg, dass sich keiner mehr einen Discobesuch leisten kann, oder sie können gleich zusperren, wohl wissend, dass diese Beiträge am Markt nicht mehr durchsetzbar sind.“ Die meisten Clubs und Discotheken sind hierdurch in Ihrer Existenz gefährdet und werden im nächsten Jahr schließen müssen oder können nicht mehr im gewohnten Umfang öffnen. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) im DEHOGA schätzt, dass rund 100.000 Jobs bundesweit in Gefahr sind, darunter etwa 20.000 in Bayern. „Unter dem Strich dürfte dies dazu führen“, so Brandl, „dass die GEMA weniger Einnahmen erzielt, als vor der geplanten Erhöhung.“

Um auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen, geht unter dem Motto „Es ist fünf vor Zwölf!“ am Samstag, 30. Juni um 23:55 Uhr für 5 Minuten die Musik in hunderten Clubs und Discotheken in ganz Deutschland aus – darunter in vielen in Bayern. Deren Betreiber unterstützen damit die bundesweite BDT-Aktion, sie hoffen, dass durch den massiven öffentlichen Druck die GEMA doch noch von Ihren Forderungen abweicht. Aber auch alle Discobesucher können durch die Eintragung in die Petition unter www.disco-retter.de zum Ausdruck bringen, dass sie gegen die geplanten neuen GEMA Tarife sind und so vielleicht dazu beitragen, dass es auch weiterhin eine lebendige und vielschichtige Club-und Discothekenkultur in Deutschland gibt.

DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl betont: „Die Vorgehensweise und die Forderungen der GEMA machen einmal mehr deutlich, dass dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.“ Der DEHOGA Bayern fordert daher folgende entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:

  1. Verwertungsgesellschaften dürfen ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen. Sie müssen zuvor mit den anerkannten Nutzervereinigungen hierüber verhandeln.
  2. Vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife ist zwingend ein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind. Nur so ist bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten.
  3. Die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften gemäß §§ 18 ff Urheberrechtswahrnehmungsgesetz liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wir haben nicht den Eindruck, dass diese Aufsicht ausreichend ist. Auch sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden.
  4. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. kann zwar die Angemessenheit der von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarife gerichtlich überprüfen lassen. Während der Dauer solcher Verfahren müssen die Veranstalter die geforderte Vergütung aber dennoch aufbringen. Angesichts der von GVL und GEMA veröffentlichten „Mondtarife“ und der damit verbundenen exorbitanten Preiserhöhungen sind solche Zahlungen bzw. Hinterlegungen für die Musiknutzer unzumutbar. Da gerichtliche Verfahren durchaus 5 Jahre bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dauern, bedeutet dies, dass die betroffenen Musikveranstalter die einseitig und willkürlich festgesetzten Tarife über diesen Zeitraum in voller Höhe bezahlen müssen, auch wenn hierdurch ihre Existenz gefährdet ist.
    Der Gesetzgeber muss daher klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen.
  5. Wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, muss für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Es ist klarzustellen, dass die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen.

Musik für die Gastronomie ohne GEMA Gebühren

Alle beschweren sich über die hohen GEMA- Gebühren, doch es geht auch anders. Es gibt eine Firma, die ausschließlich GEMA- freie Musik anbietet und für die Hintergrundmusik in der Gastronomie durchaus empfehlenswert ist. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über Jamendo:

Wie funktioniert das?
Sie gehen auf die Internetseite von Jamendo Pro, um sich als dort kostenlos zu registrieren. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich durch die insgesammt ca. 200.000 Musikstücke zu hören (als Hintergrundmusik sind etwa 50.000 geeignet). Die Nutzung und die Verbreitung dieser Musik zieht keinerlei Gebühren nach sich, die an die GEMA entrichtet werden müssen. Jamendo PRO kümmert sich darum, die 50 % der Einkommen, die die Künstler entsprechend der verkauften Lizenzen verdienen, zu sammeln und weiter zu verteilen.

Bekommen die Künster auch etwas?
Im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung ist die Anmeldung bei Sammelgesellschaften wie der GEMA für Künstler nicht obligatorisch. Die Künstler, die auf Jamendo PRO vertreten sind, haben eine alternative Verbreitungsmethode ihrer Musik gewählt und sich gegen eine Anmeldung bei den Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte entschieden.

Ist das legal?
Ja, und Sie erhalten dafür auch eine Lizenz und ein Zertifikat von Jamendo, um sich bei der GEMA abzumelden (auf Wunsch auch mit Unterstützung). Im Falle einer Kontrolle durch eine Verwertungsgesellschaft können Sie das Zertifikat vorzeigen. Es garantiert, dass Sie keine Gebühren an Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten bezahlen müssen. Jamendo PRO arbeitet nur mit professionellen Künstlern zusammen, die keine Mitglieder bei Verwertungsgesellschaften sind.

Was brauche ich dafür?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um eines unserer Radioprogramme abzuspielen:
Sie haben in Ihrem Geschäft Internetzugang:
Sobald Ihre Bestellung bestätigt wurde, klicken Sie oben auf den Seiten von Jamendo PRO auf den Link „Jamendo PRO-Player starten“. Sie können den Jamendo PRO-Player außerdem herunterladen.
Sie haben Internetzugang, aber keinen Computer:
Bestellen Sie einfach Ihre Jambox, einen speziellen und vorprogrammierten Eeepc (kleiner tragbarer Computer). Schließen Sie ihn an und spielen Sie Musik!
Sie haben keinen Internetzugang in Ihrem Gewerbe:
Laden Sie den Jamendo PRO-Player herunter.Wir bieten Ihnen als Option außerdem einfache Beschallungslösungen an, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind (fragen Sie uns einfach).

Wie teuer ist das?
Die Höhe der Tarife richtet sich nach der Größe der Gewerbefläche. Bei weniger als 100m² Gewerbefläche beginnt der Jahrestarif bei 96.-€ ohne Mehrwersteuer.