Hauptzollamt Koblenz überprüft Betriebe der Sommergastronomie
(Koblenz, 23. Juni 2010) In einer bezirksweiten Schwerpunktaktion überprüfte das Hauptzollamt Koblenz vergangene Woche an mehreren Tagen fast 120 Gastronomiebetriebe. Im Fokus der 36 Beamten, die im nördlichen und mittleren Rheinland-Pfalz unterwegs waren, standen dabei die Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit Außengastronomie.
Bei 118 überprüften Arbeitgebern stießen die Zöllner auf 43 Unregelmäßigkeiten. Neben insgesamt 22 Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV stellten die Beamten weitere Zuwiderhandlungen fest. Insgesamt leiteten die Koblenzer Zöllner bereits während der Prüfungen 14 Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber ein.
Auf Seiten der Beschäftigten stellten die Beamten insgesamt „nur“ 33 Unregelmäßigkeiten fest. Darunter waren zehn Personen, die entweder keine oder keine gültige Arbeitsgenehmigung besaßen und acht Arbeitnehmer, die gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren verstoßen hatten. Zwar wurden insgesamt auch 13 Bußgeldverfahren direkt vor Ort eingeleitet, jedoch bei einer Anzahl von insgesamt 406 überprüften Personen ist die Quote an Verstößen deutlich geringer.
Ganz reibungslos verliefen die Kontrollen der Beschäftigten allerdings nicht immer:
Insgesamt drei Arbeitnehmer versuchten, während der Überprüfungen zu fliehen, konnten aber von Beamten bereits im Garten des Betriebes gestoppt werden. Bei zweien handelte es sich um asiatische Staatsangehörige, die sich zwar in Deutschland aufhalten, aber nicht hier arbeiten durften. Gegen beide wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein weiterer südosteuropäischer Staatsbürger hielt sich illegal in Deutschland auf. Er wurde der Polizei übergeben.
„Wenn bei über 30 Prozent der überprüften Betriebe Verstöße festgestellt werden, ist das eine Quote, die immer noch viel zu hoch ist!“, kommentiert Sylke Zabel, Sprecherin des Hauptzollamts Koblenz, die Ergebnisse.
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