(lifepr) Düsseldorf, 23.03.2011, Bereits im ersten Buchungsschritt muss deutlich ausgewiesen sein, dass zusätzlich zum Übernachtungspreis noch eine Vermittlungsgebühr zu zahlen ist, entschied das Landgericht. Hinweise auf die Gebühr bei späteren Buchungsschritten kommen zu spät. Das einschlägige Gesetz will bereits verhindern, dass ein Verbraucher sich aufgrund einer irreführenden Angabe mit dem Angebot überhaupt beschäftigt, auch wenn er seinen Irrtum im weiteren Verlauf erkennen könne, erläutern ARAG Experten. Darüber hinaus verstößt nach Auffassung des Landgerichts auch eine Angebotsgestaltung gegen preisrechtliche Vorschriften, bei der mit einem unzureichend gestalteten Sternchensymbol auf die Möglichkeit zusätzlicher Kosten hingewiesen wird (LG Berlin, Az.: 15 O 276/10).
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