24. Oktober 2012 – Unglaublich, aber wahr – Das gesetzliche Rauchverbot für Gaststätten gilt auch für sogenannte Raucher-Clubs.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Beschluss (1 BvR 3017/11) veröffentlicht, dass das Rauchverbot auch für Raucher-Clubs gilt. Die 3. Kammer des Ersten Senats begründete ihre Entscheidung damit, dass ein Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten auch dann nicht die Vereinigungsfreiheit berührt, wenn die Räumlichkeiten zwar für den verfolgten Vereinszweck – das gemeinsame Rauchen – genutzt werden sollen, aber tatsächlich öffentlich zugänglich sind.
Nachdem die Geschäftsführerin der Shisha-Bar bereits 2011 vom Amtsgericht München zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt wurde, klagte sie nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bar, die als Verein zur „Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur“ gegründet wurde und damit das Rauchverbot umgehen wollte, hat 37.000 Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt einen Euro pro Jahr und das Mindestalter ist 20 Jahre.
Ein Jahr ist es jetzt her, dass die rot/grüne Landesregierung in NRW beschloss, das bestehende NiSchG zu verschärfen / Zeit, ein Fazit zu ziehen.
(lifePR) (Bonn, ) Schon die Abstimmung im Düsseldorfer Landtag war mit Peinlichkeiten behaftet, denn achtzehn Abgeordnete der SPD stimmten gegen ihre Überzeugung, dem Fraktionszwang gehorchend, für die Annahme des Gesetzes.Gesundheitsministerin Barbara Steffens trat immer wieder mit vollkommen unglaubwürdigen Äußerungen an die Öffentlichkeit. Mal wurde eine Umfrage präsentiert, die erstaunliche 82% Zustimmung für Rauchverbote ergab. Mal gab sie in verschiedenen Interviews bekannt, dass die Zahl von Herzinfarkten und Erkrankungen des Bronchialsystems seit Einführung des Rauchverbots signifikant gesunken seien.
Wie sieht aber die Realität abseits politischer Versprechungen aus?
Schon eine Umfrage des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels ergab im März d.J., dass es seit Einführung des sogenannten NiSchG zu dramatischen Umsatzrückgängen bis über 30 % in der Getränke-orientierten Gastronomie gekommen sei. 98 % aller Getränke-orientierten Gaststätten litten seit Inkraftreten des Gesetzes unter Umsatzrückgängen, fast 6 % gaben bereits auf. 49 % berichteten von Rückgängen bis zu 10 % und weitere 49 % erlitten Einbußen bis 30 %. 57 % der Restaurants berichteten ebenfalls über rückläufige Umsätze. 78 % der Getränkegroßhändler rechnen damit, dass in den nächsten 12 Monaten weitere Getränke-orientierte Betriebe werden aufgeben müssen. Beim Getränkefachgroßhandel führte die Entwicklung zu erheblich rückläufigen Umsätzen.Laut einer Umfrage der DEHOGA im April d.J. mussten seit dem 1.5.2013 mehr als 700 Kneipen ihren Betrieb aufgeben. Als Ursache wurde ein Umsatzrückgang von teilweise über 70% seit Einführung des Rauchverbots angegeben. Weitere 2000 sind unmittelbar von Schließung bedroht.Diese Umfragen werden von unseren Politikern zynisch ignoriert. Statt dessen wird auf einen demographischen Wandel verwiesen. Schon seit Jahren sei der Umsatz von Eckkneipen rückläufig und dort würden sich sowieso nur noch ältere Menschen aufhalten. Die Jüngeren würden schon seit Jahren Bars, Bistros oder Erlebnis-Gastronomie bevorzugen.
Seltsam, dass die Kneipenbesitzer diesen sogenannten demographischen Wandel erst seit dem 1.5.2013 zu spüren bekommen. Sollten die Kneipen wirklich nur noch von älteren Menschen besucht werden, nämlich von denen, die dort schon seit vielen Jahren verkehren, dort ihre soziale Heimat haben, die sie vor Vereinsamung schützt, dann würde sich die Frage stellen, wo die denn nun bleiben sollen? Da bietet sich entweder das sozialverträgliche Ableben oder die Einweisung in ein – selbstverständlich rauchfreies – Altersheim an. Aber auch bei den Jüngeren dürfte hier nur von einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht ausgegangen worden sein. Im Gegenteil war es bis zur Einführung des totalen Rauchverbotes auch bei Jüngeren z.B. Mode geworden gemeinsam in der Kneipe Fußball zu gucken.
Keine Rede ist auch davon, daß pünktlich zur Einführung des NiSchG die Terrassengebühren angehoben wurden und daß das Vertreiben der Raucher auf die Strasse zu massiven Lärmbelästigungen von Anwohnern geführt hat. Eine Tatsache, vor der schon viele Kneipen kapitulieren mußten.
Weiter wird von unseren Politikern gerne das Beispiel Bayern genannt, wo angeblich nach Einführung des Rauchverbotes der Umsatz in der Gastronomie sogar gestiegen sei. Verschwiegen wird die Tatsache, dass just genau mit Einführung des Rauchverbotes beschlossen wurde, dass in der Umsatzstatisik der Gastronomie nur noch Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 150.000 € berücksichtigt werden. Ein Umsatz, von dem eine kleine Kneipe nur träumen kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Beim gesundheitlichen Aspekt sieht es nicht viel anders aus. Entgegen der Aussage von Frau Steffens ist nicht das Rauchverbot Ursache für den Rückgang von Herzinfarkten, denn dieser Effekt ist schon seit zehn Jahren zu beobachten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung sind dafür hauptsächlich Verbesserungen in der Vorsorge, der Diagnostik und Therapie verantwortlich. Die Aussage von Steffens zum Rückgang der Erkrankungen des Bronchialsystems steht im Gegensatz zur Einschätzung der WHO, dass diese Erkrankungen durch zunehmende Feinstaubbelastungen kontinuierlich zunähmen.
Ganz offensichtlich werden von den rot/grünen Politikern nur solche Umfragen als wahr und Ausdruck des Willens der Bevölkerung anerkannt, die ins eigene Weltbild passen. Andere werden zynisch und überheblich in das Reich der Fabel verwiesen. Die kürzlich veröffentlichte Umfrage des DEHOGA, die eine 63%ige Ablehnung des Rauchverbotes durch die Bevölkerung NRWs ergab, wird kurzerhand als billiger Lobbyismus dargestellt.
Gleichzeitig wird die schon erwähnte Umfrage des Kollaborationszentrums der Tabakkontrolle der WHO, die eine angebliche Zustimmung von 82% Zustimmung ergab, als der Weisheit letzter Schluss angesehen. Der Öffentlichkeit wohlweislich verschwiegen wird dabei, dass diese Umfrage von der Dieter-Mennekes-Umweltstiftung finanziert wurde, die ihrerseits wieder von den großen Pharmaunternehmen gesponsert wird.
Die Verschärfung des bestehenden Rauchverbots hat nicht zur Verbesserung der Gesundheit beigetragen, aber Hunderte von Existenzen und Tausende Arbeitsplätze vernichtet. Das ist der Erfolg der rot/grünen Verbotspolitik.
Gleichzeitig wird eine Verschärfung von gesellschaftlichen Spannungen zwischen Rauchern und Nichtrauchern bewusst in Kauf genommen. Anstatt versöhnend zu wirken, verschärft diese Landesregierung die bestehenden Spannungen.
Für den Presserat des Komitees zur Wahrung der Bürgerrechte
Dr. Monika Müller-Klar
Nicolai Kosirog
(lifePR) (Neuss, ) Das absolute Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie führte in den ersten vier Monaten zu teils dramatischen Umsatzeinbußen und das nicht nur in Schankbetrieben wie Kneipen oder Bars. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband NRW), an der sich rund 1060 Gastronomen aus allen Branchensegmenten beteiligten. 86 Prozent der Schankbetriebe beklagten Umsatzeinbußen, davon 59 Prozent über 30 Prozent. In Speisebetrieben wie Restaurants verzeichneten zwar immerhin neun Prozent der Betriebe Umsatzzuwächse, trotzdem stellten 45 Prozent Umsatzrückgänge fest. „Gerade in die Kneipen kamen weniger Gäste. Und die wenigen Gäste standen mehr vor der Tür als am Tresen. Der von den Befürwortern der Radikallösung vorausgesagte Ansturm der Nichtraucher ist wie zu erwarten ausgeblieben“, stellt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW, fest. „Es kommen nicht nur weniger Gäste, die Raucher gehen auch früher und in deren „Sog“ auch die Nichtraucher.“ Neben den betriebswirtschaftlichen Problemen kommen weitere hinzu, weiß Klaus Hübenthal: „Auseinandersetzungen mit Gästen, Anwohnern, dem Ordnungsamt und Zechprellern haben den Gastronomen das Leben zusätzlich erschwert.“
23 Prozent der befragten Wirte gaben an, dass sie ihren Betrieb bei einer gleichbleibenden Entwicklung innerhalb eines Jahrs schließen müssten. Bei Speisebetrieben war die Quote deutlich geringer, aber auch dort kamen fünf Prozent zu dem Ergebnis, dass die bisher festgestellten Umsatzrückgänge auf Dauer nicht durchzuhalten sind. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann man seriös noch keine Angaben zu rauchverbotsbedingten Betriebsaufgaben machen. Das wird frühestens nach dem kommenden Winter der Fall sein“, schätzt Klaus Hübenthal.
Der DEHOGA NRW kritisiert weiterhin die Ausgrenzung der rauchenden Gäste. „Auch wenn es immer mehr Vegetarier und Fahrradfahrer gibt, darf man weiterhin ein Steak essen und Auto fahren. Warum soll es dann nicht auch für Raucher die Möglichkeit geben, in speziell gekennzeichneten Räumen oder Kneipen zu rauchen?“, fragt Klaus Hübenthal. „Ein erfolgreicher, fairer Nichtraucherschutz muss nicht absolut sein.“
(lifePR) (Düsseldorf, ) Debatten über den Nichtraucherschutz stiften seit geraumer Zeit große Verwirrung. Verträgt ein thüringischer Nichtraucher mehr Qualm als ein bayerischer? Oder ist die Gesundheit eines Berliners lediglich weniger schützenswert als die eines Bewohners der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn? Da jedes Bundesland eigenständig über das Maß der Toleranz gegenüber dem blauen Dunst entscheiden kann, tappt ganz Deutschland mittlerweile sprichwörtlich im Nebel?“.
Damit Sie den vollen Durchblick behalten, haben die ARAG Experten eine Übersicht über die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer zum Nichtraucherschutz zusammengestellt.
Baden-Württemberg
Gaststätten müssen über einen abgeschlossenen Raucherraum verfügen, Diskotheken über einen vollständig abgetrennten Nebenraum, wenn dort gequalmt werden soll. Ausnahme: Ein-Raum-Kneipen bis 75 m². Während das Rauchen in Festzelten erlaubt ist, ist es in Diskotheken zu denen Jugendliche unter 18 Jahren Zutritt haben, grundsätzlich verboten.
Bayern
Seit August 2010 gilt ein striktes Rauchverbot. Selbst im Oktoberfestzelt ist das Rauchen nicht mehr erlaubt!
Berlin
Hier kommt es auf die Größe des Gastraumes an: In Kneipen die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf geraucht werden, sonst nur in abgetrennten Raucherräumen. Dürfen Jugendliche unter 18 in eine Disko gilt Rauchverbot, müssen Sie draußen bleiben können separate Raucherräume eingerichtet werden.
Brandenburg
Hier kann eine Gaststätte das Rauchen erlauben, wenn sie nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Ist eine Raumabtrennung möglich, darf in diesem Raum geraucht werden.
Bremen
Auch hier gilt: In Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 m² darf geraucht werden, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In größeren Gaststätten und Diskos ist das Rauchen nur in abgetrennten Nebenräumen zulässig. Bremen gibt sich außerdem relativ entspannt mit der Raucherlaubnis für Festzelte, Jahrmärkte und Volksfeste.
Hamburg
Hier dreht sich viel ums Essen: „Wird gegessen, wird nicht geraucht!“ könnte die Hamburger Regelung kurz lauten, denn alle Gaststätten, die kein Essen anbieten, können separate Räume zum Rauchen einrichten. Auch hier gilt: Ist die Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter, darf nur ohne Jugendliche unter 18 Jahren geraucht werden.
Hessen
Hessen gibt sich unkompliziert: Hier darf in Ein-Raum-Kneipen geraucht werden, ansonsten können Nebenräume eingerichtet werden. In vorübergehend aufgestellten Festzelten greift das Rauchverbot ebenso wenig wie bei geschlossenen Gesellschaften.
Mecklenburg-Vorpommern
Wie in Hessen darf in Nebenräumen und Ein-Raum-Kneipen geraucht werden. Nur in der Diskothek gilt ein strenges Rauchverbot.
Niedersachsen
Serviert eine Ein-Raum-Kneipe in Niedersachsen kein Essen, darf man dort rauchen, aber nur, wenn diese eindeutig als „Raucherkneipe“ deklariert ist und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Stehen Restaurant, Diskothek und Kneipen hingegen abgetrennte Räume zur Verfügung, ist dort das Rauchen erlaubt.
Nordrhein-Westfalen
Seit 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die einfache, aber strenge Regelung: Absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, Diskotheken und Festzelten! Einzige Ausnahme: In Räumen, die ausschließlich privat genutzt werden, darf geraucht werden.
Rheinland-Pfalz
Auch dieses Bundesland macht es sich einfach: Haben Gaststätten und Diskotheken Nebenräume, können diese als Raucherräume bestimmt werden. In allen Gaststätten unter 75 Quadratmeter Fläche darf generell geraucht werden. Voraussetzung für die Raucherlaubnis ist aber immer ein deutlicher Hinweis.
Saarland
Hier gilt aktuell Folgendes: Geraucht werden kann in separaten Nebenräumen, einer inhabergeführten Gaststätte oder in der Ein-Raum-Kneipe, die kleiner als 75 Quadratmeter ist und keine Speisen anbietet. In Diskotheken darf in Nebenräumen geraucht werden, eine Altersbeschränkung gibt es hier nicht.
Sachsen
Sind keine Minderjährigen im Spiel, ist Rauchen erlaubt, allerdings nur in abgetrennten Raucherräumen, Spielhallen, Diskotheken und Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter. Zusätzlich darf im Rahmen von geschlossenen Gesellschaften, also etwa Familienfesten, geraucht werden.
Sachsen-Anhalt
Falls Minderjährige keinen Zutritt haben, darf in eingerichteten Raucherräumen von Gaststätten und Diskotheken geraucht werden. Dies gilt auch für Kneipen, die nur über einen Raum mit weniger als 75 Quadratmeter verfügen.
Schleswig-Holstein
Hier gelten dieselben Bestimmungen wie in Sachsen-Anhalt, lediglich Festzelte fallen nicht unter das Raucherschutzgesetz.
Thüringen
Gibt es einen separaten Raucherraum in Gaststätten, darf dort gequalmt werden, ebenso in Ein-Raum-Kneipen bis 75 Quadratmeter. Das gilt allerdings nur, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Auch in Thüringischen Festzelten darf geraucht werden.
Kaum ein anderes Thema hat in der Gastronomie, und in der Gesellschaft als Ganzes, in den letzten Jahren für so viel Gesprächsstoff gesorgt wie das Thema „Rauchen“. Währen die einen frohlocken, dass sich mehr und mehr die nichtraucherfreundliche Gesetzgebung durchsetzt, klagen die Anderen über Bevormundung, Diskriminierung und Entmündigung. In der Debatte um das Für und Wider gibt es genug Stimmen auf jeder Seite. Entscheidend für die Gastronomie ist jedoch, wie ich mit den Verboten und den gesetzlichen Vorschriften umgehe, ob ich daraus ein Potential ziehen kann oder ob ich es bereits ausgeschöpft habe.
Wie ich als Gastronom mit dem Thema „Rauchen“ umgehe hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Bundesland ich meinen Betrieb führe. Für die Leser aus Bayern wird dieser Artikel wohl wenig neue Möglichkeiten aufzeigen. Gastronomen in anderen Bundesländern sind in Entscheidungen bezüglich des Rauchens in der Gastronomie doch noch etwas freier.
Die Raucher, und somit Publikum und Zielgruppe, sollten vor Betrachtung der eigenen Möglichkeiten auch differenziert betrachtet werden. Zigarettenraucher sind ein gänzlich anderes Publikum als Zigarren- oder Pfeifenraucher. Gemein ist beiden Gruppen, dass sie eben jenen Ausstoß produzieren gegen den Nichtraucher und Politiker Front machen: Rauch. Aber sowohl das Konsum- und Sozialverhalten beider Gruppen, als auch die Ansprüche an die Gastronomie unterscheiden sich nicht unerheblich.
Zigarettenraucher sind zumeist Suchtraucher. Wenngleich die Meisten aus dieser Gruppe es nicht wahrhaben wollen, so ist der Rauch der Zigarette pure Suchtbefriedigung. Es geht also nicht um Gemütlichkeit, Kultur oder Ritual beim Rauchen der Zigarette, es geht einzig darum die Sucht zu befriedigen. Und wenn es sein muss, kann das eben auch mal kurz vor der Tür passieren. Die durchschnittliche Rauchdauer einer Zigarette liegt wohl etwa so im Bereich von fünf Minuten. Die stehen als Zigarettenraucher auch mal eben kurz im Regen oder Schnee. Der Zigarettenraucher läßt sich ebenso schwer in eine bestimmte soziale oder demographische Schublade stecken, denn das Zigarette rauchen zieht sich eben durch alle Bevölkerungsschichten und –gruppen. Von „viel zu jung“ bis ins hohe Alter, von arm bis reich, von ungebildet bis zur Professur finden sich breit gemischt Zigarettenraucher.
Zigarrenraucher sind ein anderer Schlag Menschen. Hier steht der Genuss im Vordergrund. Rituale werden gepflegt, ein kulturelles Gut will bewahrt werden und auch der Status spielt wohl mitunter eine Rolle. Mit Zigarettenrauchern werden Zigarren- oder Pfeifenraucher nicht gern verglichen. Der Zigarrenraucher ist meist ein anspruchsvoller Kunde. Einer, dessen Rauchgenuss schon mal gute eine Stunde oder länger dauert. Zigarrenraucher trinken zur Zigarre auch eher hochwertigere Spirituosen. Der Rauch der Zigarren jedoch ist schwer, intensiver im Geruch und bei einer Gruppe von fünf Zigarrenrauchern kommt schon mal das Gefühl auf, man befinde sich in einer Dampfsauna. Wer also Zigarrenraucher beherbergen will, der muss für freie Luft sorgen. Denn, so ironische das für Nichtraucher klingen mag, Zigarrenraucher sitzen auch nicht gern im dichten Rauch.
Als Gastronom muss ich für mich entscheiden, ob und wie ich nun diesem Publikum begegne. Eine Kneipe voller Raucher ist aus finanzieller Sicht wohl kaum zu verachten. Den örtlichen Zigarrenclub als feste Kunden einmal die Woche im Lokal zu haben kann ebenso ein lohnenswertes Geschäft werden. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften muss man in beiden Fällen dafür sorgen, dass sich auch dieses Publikum wohlfühlt. Dazu gehören beispielsweise Zigarrenaschenbecher für Zigarrenraucher, idealerweise auch andere, kleine Accessoires und vielleicht sogar ein kleiner Humidor mit einer feinen Auswahl an erlesenen Zigarren. Bei der Ausstattung und der Beratung, welche Accessoires und Zigarren zu empfehlen sind, hilft der kompetente Onlineshop gerne weiter. Auch dort gibt es Beratung von geschulten und fachlich versierten Verkäufern und oft übertrifft die Auswahl dort die des lokalen Fachgeschäftes – sofern es dann davon überhaupt eins vor Ort gibt.
rauchr.de – Innovus GmbH
Siedlungsweg 4a-b 18184 Klein Kussewitz
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent abgelehnt. Damit wurde die seit 1. Mai 2010 bestehende Regelung bestätigt, welche es den Kantonen ermöglicht, Ausnahmen für Fumoirs und kleine Raucherbetriebe zu erlauben.
Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das die Möglichkeit der kantonalen Differenzierung vorsieht, hat Bestand. Elf Kantone erlauben klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis zu einer Gastfläche von 80 Quadratmetern, acht Kantone immerhin bediente Fumoirs und nur sieben verbieten die Bedienung von Raucherräumen.
Ein von der Lungenliga und anderen Gesundheitsorganisationen gesteuertes Komitee akzeptierte diesen Kompromiss nicht und lancierte eine Initiative, die sogar ein Rauchverbot an Einzelarbeitsplätzen forderte. Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich nicht nur der Bundesrat und das Parlament gegen das Ansinnen ausgesprochen, sondern auch die SVP, die FDP, die CVP und die Grünliberalen sowie alle führenden Wirtschaftsverbände.
Das Abstimmungsresultat lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Fast zwei von drei Stimmbürgern sind gegen eine Verschärfung des bestehenden Rauchverbots. Nur der Kanton Genf stimmte der Lungenliga-Initiative knapp zu. Alle anderen Kantone lehnten sie ab – 23 sogar mit einem Nein-Anteil über 60 Prozent.
„Indem die Schweizerinnen und Schweizer der Extremlösung der Lungenliga eine Abfuhr erteilen, setzen sie ein starkes Zeichen der Vernunft“, kommentiert GastroSuisse-Präsident Klaus Künzli das Abstimmungsresultat.
(lifepr) Zürich, 13.03.2012, GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, begrüsst die Entscheidung des Ständerates, auf unnötige Verschärfungen des geltenden Passivrauchschutzes zu verzichten. Er lehnt sowohl die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ ohne Gegenvorschlag ab als auch einen entsprechenden Rückweisungsantrag. Damit steht auch der Ständerat hinter der bestehenden Lösung zum Passivrauchschutz.
„Die geplante Verschärfung des Passivrauchschutzes, sei es über den Rückweisungsantrag oder die Volksinitiative, ist überflüssig“, sagt Klaus Künzli, Zentralpräsident GastroSuisse. „Seit Mai 2010 ist das Gastgewerbe in der gesamten Schweiz rauchfrei und die Angestellten gastgewerblicher Betriebe sind vor Passivrauchen gut geschützt“, begründet er. Im Mai 2010 ist das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ in Kraft getreten, das GastroSuisse als einen realistischen politischen Kompromiss zugunsten des Passivrauchschutzes erachtet. Es schützt die Nichtraucher und lässt dem Gastgewerbe in einem sehr eng definierten Rahmen die Möglichkeit, auch rauchende Gäste zu bewirten.
Der Rückweisungsantrag von Ständerat Hans Stöckli sah ähnlich wie die Volksinitiative vor, alle Raucherbetriebe und bedienten Fumoirs abzuschaffen. Kleine Raucherbetriebe und Fumoirs sind jedoch seltene und bereits heute streng geregelte Ausnahmen. Raucherlokale sind in einigen Kantonen zwar zugelassen, jedoch nur bis 80 Quadratmeter Grösse, was in etwa einem Betrieb mit 6 bis 7 Tischen entspricht. Das Rauchen ist ausserdem nur in gut abgetrennten, gut belüfteten und nach aussen leicht erkennbaren Fumoirs erlaubt. Die Bedienung ist nur möglich, wenn ein schriftliches Einverständnis des Mitarbeiters dazu vorliegt. Der Passivrauchschutz ist somit ausreichend sichergestellt.
GastroSuisse wehrt sich gegen weitere Verschärfungen des Passivrauchschutzes, da dadurch bereits geschaffene Rahmenbedingungen wieder in Frage gestellt werden. Berechenbare Rahmenbedingungen sind jedoch unerlässlich für Investitionen sowie Innovation und damit auch für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Über 20’000 Mitglieder (rund 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.