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Rauchen im Nichtraucher-Zimmer

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland das Rauchverbot in der Gastronomie. In Hotels gibt es schon länger so genannte Nichtraucher-Zimmer, manche haben auch im gesamten Hotelbereich ein Rauchverbot durchgesetzt.

Leider gibt es immer wieder Gäste, die sich nicht an das Rauchverbot halten. Auch Hinweisschilder im Hotel und auf den Zimmern hält sie nicht davon ab, im Zimmer bei offenem Fenster zu rauchen. Die Vermutung der Gäste, man würde es nicht riechen, ist ein Irrtum. Gerade Nichtraucher nehmen den Nikotingeruch sehr viel deutlicher wahr, als ein Raucher. Trotz intensivem lüften und reinigen sind Nikotingerüche nur schwer aus dem Zimmer zu entfernen.

Manche Hotels haben extra Hinweisschilder im Zimmer aufgestellt, auf denen mit zusätzlichen Reinigungskosten gedroht wird. Leider sind manche Raucher unbelehrbar. Auch der mangelnde Respekt vor fremdem Eigentum spielt hier eine Rolle.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Berechnung von Reinigungszuschlägen, wenn sich ein Gast nicht an die Spielregeln hält?

Aktuelles Urteil: In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln sowie Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse sind keine einfach zubereiteten Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetz. Darüber hinaus verstößt es gegen das Nichtraucherschutzgesetz, eine Gaststätte über die Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte und anschließend als Rauchergaststätte zu führen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Verfahren zu Gaststätten in Bad Kreuznach.

I.

Der Betreiber bietet in seiner sogenannten Einraum-Gaststätte die o.g. und vergleichbare Mahlzeiten an. Die Stadt Bad Kreuznach forderte ihn auf, das Rauchverbot einzuhalten, weil eine Ausnahme hiervon in einer Einraum-Gaststätte nur zulässig sei, wenn dort einfach zubereitete Speisen angeboten würden. Im sich hieran anschließenden Klageverfahren vertrat das Verwaltungsgericht die Auffassung, es handele sich bei dem angebotenen Essen nicht um solche einfach zubereiteten Speisen. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht an.

Die Stadt habe den Gaststättenbetreiber zu Recht aufgefordert, in seiner Gaststätte das Rauchverbot einzuhalten. Bei den von ihm angebotenen Gerichten handele es sich nicht um einfach zubereitete Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Hierunter seien nur kleinere Gerichte zu verstehen. Das Speiseangebot des Gaststättenbetreibers gehe mit vollständigen Mahlzeiten weit darüber hinaus. Deshalb müsse das Rauchverbot eingehalten werden.
Urteil vom 26. Mai 2011, Aktenzeichen 7 A 10010/11.OVG

II.

Die Klägerin des zweiten Verfahrens ist Inhaberin eines Bistros. Sie betreibt die Gaststätte werktags in der Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte und im Anschluss daran als Rauchergaststätte. Die Stadt forderte sie auf, das Rauchverbot umfassend einzuhalten. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Es sei nicht zulässig, dieselbe Gaststätte zeitlich „zu splitten“ und das Rauchverbot täglich nur stundenweise einzuhalten. Das Nichtraucherschutzgesetz diene dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Da sich Rauch an allen Einrichtungsgegenständen ablagere, könne sich diese Gesundheitsgefahr auch dann verwirklichen, wenn nach dem Konzept der Klägerin mittags in ihrer Gaststätte nicht geraucht werde.
Urteil vom 26. Mai 2011, Aktenzeichen 7 A 10011/11.OVG

Der BVGG kämpft gegen Bürokratie und Rauchverbot

Die Gastronomien und ihre Gäste kriegen einfach keine Ruhe.

Hygiene-Smileys (jetzt Farbskalen?), Sperrstunden-Themen, mehr und mehr Bürokratie, Auflagen, Bevormundungen von Unternehmern und Gästen. Weiter geht es aktuell wieder mit den Diskussionen, ob Rauchverbot in NRW ja oder nein.
Für die Landesvorsitzende NRW des Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG), Angela Apitzsch, stellt sich unablässlich die Frage zu dem “Warum das mehr und mehr werdende “Wettern” gegen die Gastronomien und den damit verbundenen, zahlenden Gästen?“
So sagt sie weiter: ”Statt ein Gegeneinander von Gästen und Gastronomen weiter ständig öffentlich anzufachen, darf die damit verbundene Gefahr der möglichen gastronomischen Existenz-und Arbeitsplatzvernichtungen eindeutig nicht unter den Tisch gekehrt werden”. “Man scheint zu vergessen: auch die Zulieferer-Branche der Gastronomien hängt hieran.”
“Ich lehne diese Staatliche Bevormundung für Gastronomien und deren Gäste ab. Das finanzielle Risiko tragen allein die Gastronomien und die damit verbundenen Zuliefererbranchen. “ Angela Apitzsch weiter: “Stellen Sie sich doch auch einmal vor: Kneipen- und Thekenkultur und keiner geht mehr hin? Für mich, nicht nur in NRW, einfach unvorstellbar! Diese Kultur ist von Persönlichkeiten und Individualität geprägt und muss auch unabdingbar erhalten und nicht weiter in Ihrer Existenz gefährdet werden”.
“Es geht uns definitiv um den Erhalt aller wirtschaftlicher Unternehmer-Existenzen”, so die Landesvorsitzende NRW des BVGG, “ und nicht darum verschiedenste Gastronomien gegenseitig aufzuwiegeln, da sich diese gegenseitig unterstützen und gemeinsam überleben können. Nichtraucher und Rauchern verfolgen sich? Gesundheitsapostel jagen Genussmenschen? Das zeugt leider nicht von zukunftsorientiert gefundenen Lösungen: PRO & ERHALT GASTRONOMIE”.

Text und Bild: Angela Apitzsch/ BVGG

Ab August Rauchverbot in Bayern

 

In Bayern gilt ab dem 1. August das strengste Rauchverbot in Deutschland. Die Wähler haben sich in dem Volksentscheid gegen die bisherigen Ausnahmeregelungen entschieden. Diese neue Regelung betrifft alle gastronomischen Betriebe, wie Bars, Kneipen und Bierzelte.
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis stimmten 61 Prozent der Bayern für diese Verschärfung.

Die Wiesn, die dieses Jahr ihr 200. Bestehen feiert, ist für 2010 von der Neuregelung befreit. Diese Ausnahme, die die Stadt München bereits vor Volksentscheid erlassen hat, gilt auch nur für das Jubiläum. Als Begründung gibt die Landeshauptstadt an, dass sich die Wiesnwirte erst auf die Verschärfung vorbereiten müssen.

Bündnis gegen Rauchverbot in Bayern

In Bayern haben sich Vereine und Gastronomen, sowie Brauereien und die Tabakindustrie zusammen geschlossen, um das bestehende Nichtrauchergesetz zu erhalten.  Bei einem Volksentscheid am 4. Juli wird darüber entschieden, ob eine Verschärfung des Gesetzes nötig ist. Die Vereinigung plant mit diversen Aktionen einen erhalt der bisherigen Regelung.

Artikel gefunden in der Süddeutschen Zeitung

Foto: Uli Carthäuser/pixelio.de