Seit dem 19. Mai 2011 steht fest, dass in Deutschland die Hygiene-Ampel eingeführt wird. Ab 2012 werden Restaurants über ein Punktesystem in eine Ampelskala eingeteilt, die dann am Eingang jedem Gast die Küchenhygiene der letzten Kontrollen zeigt.
Im Moment wird ein Betrieb kontrolliert und wenn das Ergebnis schlecht ausfällt wird man entsprechend bestraft. Ab dem nächsten Jahr wird das Ergebnis an die Tür geklebt. Da hilft auch keine Anstrengung, dieses Ergebnis irgendwie wieder zu verbessern. Es bleibt und relativiert sich erst mit erneuten Besuchen der Lebensmittelkontrolleure.
Meine Gedanken zur Umsetzung dieser Ampel:
- Wenn die Hygiene-Ampel Anfang 2012 eingeführt wird, hat dann der noch nicht kontrollierte Gastronom einen Nachteil oder Vorteil (je nach Zustand)?
- Wenn aufgrund von baulichen Mängel bei einem Pachtobjekt die Hygiene-Ampel gelb zeigt?
- In wie weit ist der Küchenchef haftbar, wenn die Kontrolle schlecht ausfällt?
- Wird ein Küchenchef bei einer Bewerbung nach der Ampelfarbe im letzten Betrieb gefragt?
- Bekommt ein Betrieb mit gelber Ampel überhaupt noch Personal?
- Können Mietköchen während ihrem Aufenthalt auch für bestehende Hygienemängel haftbar gemacht werden?
- In welchem Umfang muss der Verantwortliche haften, da die letzten 3 Bewertungen für die Ampel ausgewertet werden. (Langzeit-Imageschaden und Verdienstausfall)
- Eine Beseitigung der Mängel wird in der Ampel kurzfristig nicht berücksichtigt.
- Wenn ein Restaurant einen neuen Besitzer bekommt, wird dann auch die Ampel neu gestartet?
- Kann ein Restaurantbesitzer so auch ein schlechtes Ergebnis umgehen (schließen und auf den Namen einer anderen Person wiedereröffnen?), oder hängt das letzte Ampelergebnis auch beim Nachpächter?
Noch ein Gedanke zum Abschluss:
Wie leben Menschen in anderen Ländern (Thailand, Indien, Südamerika, usw.) ohne dieses Kontrollsystem …
Markus Meier
Gastronomie Geflüster
Foto: Wilfried Steinacker / pixelio.de