Also wenn es mal so weit kommt, dann sollte man als Wirt doch noch eine Schulung zum Thema „Wie gehe ich mit meinen Gästen um“ besuchen.
Hier die ganze Geschichte
Foto: tommyS/pixelio.de
Also wenn es mal so weit kommt, dann sollte man als Wirt doch noch eine Schulung zum Thema „Wie gehe ich mit meinen Gästen um“ besuchen.
Hier die ganze Geschichte
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Jeder hat es, jeder benutzt es und die meisten schmeißen es nach Gebrauch in den Altglascontainer – das gute alte Marmeladenglas oder Konfitürenglas. Aber haben Sie sich schon mal Gedanken drum gemacht welch günstiges Kommunikationsmittel Sie da aus der Hand geben ?
Benutzen Sie doch diese Gläser um mit Ihren Gästen in Kontakt zu kommen … fordern Sie sie auf die gebrauchten, heilen und gespülten Gläser beim nächsten Besuch mit zubringen und benutzen Sie diese Gläser um Ihren Gästen zu zeigen daß Sie ein kreativer Fachbetrieb sind, der sein Wissen und die Kreativität mit seinen Gästen teilt.
Warum servieren Sie nicht die Tagessuppe in dem Glas das der Gast mitgebracht hat ? Egal ob es eine Klare Brühe oder eine Cremesuppe ist – mit der entsprechenden Einlage können schönste optische Eindrücke geschaffen werden – spielen Sie mit der Farbe der Zutaten, nehmen Sie saisonale Gemüse und Obstsorten um die Farbe der Jahreszeit auf den Tisch zu bekommen, schichten Sie verschiedene Gemüsesuppen in verschiedenen Sämigkeitsstufen im Glas um die optischen Reize völlig auszuschöpfen – an der Bar seit langem als Pousse Cafe Cocktails bekannt.
Servieren Sie den kleinen Salat zum Beginn des Essen in diesen Gläsern – so sehen Ihre Gäste gleich was sie bekommen und bei jedem sieht es etwas anders aus – aber immer appetitlich und lecker.
Oder wollen Ihre Gäste nur einen kleinen Snack für zwischen durch – probieren Sie es mit Rissotto in verschiedenen Variationen im Glas aus – ob als Erbsen – Minz Risotto leicht grünlich oder als Orangen – Karotten Risotto rot – orange auf jeden Fall bringen Sie Farbe ins Spiel und auf den Tisch. Und gerade für Kinder kann das Aussehen das entscheidende Argument sein etwas zu mögen oder es erst gar nicht probieren zu wollen.
Servieren Sie doch einfach einen Teil Ihres Hauptganges in diesem Glas – egal welche Komponente es funktioniert eigentlich alles. Sie finden es nicht edel genug ? Kein Thema – lassen Sie einfach den Service das Glas am Tisch öffnen – allein das Whow Erlebnis des guten Geruches zaubert ein Lächeln auf die Gesichter der Gäste – und dann gibt der Service im Stile der alten Schule den Inhalt des Glases auf den Teller und stellt den Teller dem Gast kunstvoll zum Geniessen hin … ein echtes Erlebnis. Sie profitieren von der Kommunikation mit dem Gast, der Gast bekommt eine Erlebnis mit dem er nicht gerechnet hat.
Auch eignet sich so ein altes Glas mit Metalldeckel dazu zum Beispiel Pasteten auf Vorrat zu produzieren um sie bei Bedarf – kalt oder warm – zu servieren. Aufwärmen ganz einfach – Glas ins Bain – nebenbei was anderes erledigen – anrichten – servieren ….
Auch das Thema Dessert lässt sich mit dem eigentlich unnützen Glas abdecken egal ob es Quark, Eis oder Milchreis ist mit frischem, saisonalen Obst und oder Fruchtpürees kann in Null Komma Nix ein attraktiver ansprechender Nachtisch kreiert werden. Kuchen können natürlich auch im Glas gebacken werden … legen sie einfach eine kleine Birne in den Rührteig backen es für ca. 20 Minuten und servieren sie den Kuchen noch warm mit einer Kugel Eis …hmmmmm.
Uns selbst der Latte Macchiatio nach dem Essen kann in diesem Glas serviert werden …
Und das oben Beschriebene funktioniert auch selbstverständlich to go – denn schließlich haben Marmeladengläser immer einen Deckel dabei. Ach ja und umweltfreundlich ist es ja auch – Sie reduzieren Müll und verwenden Gebrauchtes wieder – auch ein Kommunikationsansatz mit Ihren Gästen.
Schreiben Sie mir falls Sie Fragen haben auf twitter @genussradar, unter joachim.casper@genussradar.de oder bei XING http://www.xing.com/go/invita/6063026
Joachim Casper, 45 – gelernter Hotelfachmann, Restaurantfachmann und Hotelbetriebswirt hat sich nach einigen Jahren in eigenen Gastronomiebetrieben ( mit allen Höhen und Tiefen ) mit genussradar .fine.food.affairs. ( www.genussradar.de ) als freier Berater selbstständig gemacht und berät seit über 6 Jahren hauptsächlich KMU in der Gastronomie, Hotellerie und Catering im Bereich Ideen, Strategien, Kommunikation und Netzwerken.
Foto:Angelina Ströbel/pixelio.de
Übereicht wurde der AWARD an das Team Lanninger von Christine Braun, dem Vorstand der GASTRO AWARD Deutschland AG, im Beisein des geschäftsführenden Direktors Michael Eiser. Damit wurde das Engagement der seit zwei Jahren bestehenden Bar im ABION Hotel gewürdigt. Für Andreas Lanninger ist es die zweite Auszeichnung. Im Jahr 2000 bekam er schon einmal den Gaston, damals allerdings für seine Tätigkeit als Barchef in der Harry’s New-York Bar.
Die gelungene Symbiose aus Bar, Restaurant und Davidoff Smoker’s Lounge hat Ihre Bewährungsprobe mehr als bestanden. Ausgezeichnet speisen mit Blick auf die Spree gehört hier zum besonderen Erlebnis. Elitäres Ambiente und der aufmerksame Service lassen keine Wünsche offen. Das edle Design der Bar wird von raumhohen Panoramafenstern mit direktem Blick zur Spree geprägt, was diese Bar einfach unverwechselbar macht. Herzstück der Bar ist der 14 Meter lange Tresen mit dem beleuchteten Rückbüffet. In gemütlichen Loungeecken kann man sich zurücklehnen und sich wie in einem Séparée fühlen. Live-Musik mit wechselnden Barpianisten.
Direkt an der Spree, in unmittelbarer Nähe zum Ankerplatz der Motoryacht Aida, befindet sich eine große Openair-Terrasse. Im Sommer kann man hier völlig entspannt dem regen Schiffsverkehr auf der Spree zusehen und das bei hervor-ragenden Cocktails und Drinks aus einer Karte mit 200 Positionen.
Im Herzen von Berlins neuer Mitte und direkt an der Spree gelegen begrüßt das ABION Hotel zusammen mit der eleganten ABION Villa seine Gäste. Das Hotel sowie die Villa befinden sich auf dem historischen Gelände der ehemaligen Meierei Bolle, in unmittelbarer Nähe zum Innenministerium.
Heute bleibt die Küche kalt
Häufigster Beschwerdefall: Das Essen wird nur lauwarm oder gar kalt serviert. Insbesondere in Hotels der Komfortklasse darf sich ein Gast auf warmes Essen verlassen und kann nicht darauf verwiesen werden, seine Speisen in der Mikrowelle selbst zu erwärmen (OLG Frankfurt, AZ 16 U 72/03). Bei regelmäßig kaltem Essen sprachen die Gerichte eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Bei Vollpension-Buchung können sogar bis zu zehn Prozent gerechtfertigt sein.
Salmonellen inklusive
Eine Salmonellen-Infektion bedeutet im Regelfall das Ende des Urlaubsgenusses und den Beginn von heftigem Brechdurchfall. Hat man sich mit diesen Bakterien durch das Hotelessen infiziert, gibt es eine Minderung von bis zu 100 Prozent auf die betroffenen Reisetage (LG Darmstadt, AZ 3 O 442/92).
Eine erkrankte Frau reiste mit ihrem Mann vorzeitig ab und neben ihrem Schadensersatz, den sie für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen bekam, konnte ihr Ehemann ebenfalls den Reisepreis mindern (LG Düsseldorf, AZ 22 S 443/99).
Rechtstipp:
Voraussetzung für Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ist die schlüssige Darlegung, dass die Erkrankung vom Hotelessen herrührt. Die Beweislast liegt beim Urlauber. Entscheidend ist, dass der Gast darlegt, nicht außerhalb des Hotels gegessen zu haben, von welchen Speisen oder Getränken die Infektion stammt und dass andere Infektionswege (z.B. Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Einrichtungen) ausscheiden.
Betrunkene und rülpsende Tischnachbarn
Übelriechende, saufende Restaurant-Nachbarn in Badeshorts, die lautstark mit Rülpsen auf sich aufmerksam machen: Eine bloße Unannehmlichkeit, so die Richter zum klagenden Familienvater. Dieser hatte in Tunesien ein Fünf-Sterne Hotel gebucht und war mit den Gästen „mit einfach strukturiertem Niveau“ so gar nicht einverstanden. In Zeiten des Massentourismus gebe es ein spezielles Publikum für Luxushotels und „Körpergeruch und Badekleidung beim Essen sind typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94 und AG Bad Homburg, AZ 2 C 1095/97 (12) ).
Vorsicht Kleiderordnung: In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel kann einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden (AG Hamburg, AZ 9 C 2577/95).
Schlangestehen am Büffet
Der Magen knurrt, die Laune sinkt: Lange Wartezeiten am Büffet sind ärgerlich und führen des öfteren zu rechtlichen Beschwerden. Die zumutbare Grenze sehen viele Gerichte bei 20 bis 30 Minuten. Erst ab dann könne bei Regelmäßigkeit von einem Reisemangel ausgegangen werden. Eine tägliche Wartezeit von 45 Minuten zum Erhalt eines Tisches mit anschließendem Anstehen am Büffet berechtigte zur Minderung um fünf Prozent des Gesamtpreises ( LG Kleve, AZ 6 S 299/00).
Eintöniges Essen
Jeden Tag die gleiche Sorte Fleisch und Spaghetti zur Auswahl. In einem Vier-Sterne-Hotel kann man Anderes erwarten und so durften die Kläger ihren Reisepreis um zehn Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 3155/02).
Anders der Fall einer Kalabrien-Urlauberin, die das Frühstücksbüffet und die „sehr einfache Abendtafel“ bemängelte. Die Richter wiesen die Klage ab, da man bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büffet weder Reichhaltigkeit, noch besondere Vielfalt erwarten dürfe (AG München, AZ 172 C 3946/01).
Kein A-la-Carte Restaurant
Schlangestehen statt sich am Tisch bedienen lassen – anstelle des im Reisekatalog angepriesenen Service-Restaurants gibt es vor Ort tatsächlich nur ein Selbstbedienungs-Büffet. Lag eine Zusicherung durch den Reiseprospekt vor, können Urlaubsgäste ihren Reisepreis um mindestens fünf Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2154/03).
Abendessen auf Befehl
Gibt es im Hotel zwei verschiedene Essensschichten, kann der Gast den Reisepreis um zehn Prozent mindern, wenn er von der Hotelleitung zu einer bestimmten Schicht verdonnert wurde. Mit einer Schicht-Einteilung zu fixen Zeiten müsse kein Pauschalurlauber rechnen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung (AG Düsseldorf, AZ 52 C 2500/01).
Leeres Büffet
Ist das Essens-Büffet nach dem ersten Ansturm der Gäste stets leer geräumt und wird nicht ordentlich nachgelegt, so kann eine Reisepreisminderung von zehn Prozent gerechtfertigt sein (OLG Köln, AZ 16 U 42/99).
Rechtstipp:
Für alle Mängel während des Urlaubs gilt: Unverzügliches Reklamieren vor Ort bei der Reiseleitung mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels! Am besten ein Reklamationsprotokoll unterschreiben lassen und Beweise in Form von Bildern und Zeugen sichern. Zuhause müssen innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Mängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Viele Ärgernisse lassen sich bereits im Voraus vermeiden, indem man sich Gästemeinungen zum betreffenden Hotel durchliest. In Hotelbewertungen wird oftmals von solch negativen Erfahrungen berichtet und so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.
Grund genug mal wieder auf die Teller zu schauen, wie viel Spargel man bekommt, wenn man ein Pfund bestellt. In manchen Restaurants wird das Bruttogewicht als Ausgangsgewicht genommen und so landen nur ca. 380 g beim Gast.
Zu diesem Thema habe ich mich mit dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt. Beide haben mir erklärt, sie sind dafür nicht zuständig, doch ich wurde an das Eichamt weiter empfohlen.
Das Eichamt München erklärte mir dazu: „Wenn auf der Speisekarte ein Pfund Spargel steht, dann muss auch ein Pfund geschälter, gekochter Spargel auf dem Teller liegen. Der Schälverlust kann nur preislich umgelegt werden, nicht durch Reduzierung der Portion. Anders bei der Angabe „Eine Portion Spargel“, da ist die Gewichtung nicht vorgeschrieben.“
In diesem Sinne wünsche ich allen eine erfolgreiche Spargelsaison!
Foto: hogapr
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die aktuellen Zahlen zum Thema Arbeitskosten in Deutschland bekannt gegeben. Die Gastronomie belegt im Vergleich den letzten Platz. Im Durchschnitt verdient ein Mitarbeiter rund 16,10 Euro.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den beiden Hauptbestandteilen Bruttolöhne und -gehälter sowie Lohnnebenkosten zusammen. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Jahr 2009 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 36 Euro und nahm mit Rang 13 innerhalb der Europäischen Union einen Mittelplatz ein. In Frankreich entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur 9 Euro. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
Es hatte alles so wunderbar begonnen: Vor etwa einem Jahr jubelten Anna Regenberg und Toby Kronwitter über ihren grandiosen Sieg bei der Restaurant-Doku. Das Projekt „Grinsekatze“ sollte eine ganz große Sache werden.
Jetzt musste das Lokal im Münchner Nobelviertel Bogenhausen Insolvenz anmelden. Dies berichtet das Branchenmagazin Kontakter in seiner am Montag, den 21.03.2010 erscheinenden Ausgabe.
Mangelnde Erfahrung und schlechte bzw. keine Beratung seien die Gründe, heißt es auf der Homepage der Betreiber. Sie hätten bis zur letzten Minute gekämpft, am Ende mussten sie ihren großen Traum vom eigenen Restaurant dennoch schweren Herzens aufgeben.
Bild von VOX