EU-Parlament beschließt Reform des Verbraucherschutzes
(lifepr) Berlin, 24.06.2011, Mit der Annahme durch das Europäische Parlament wurde am Donnerstag das so genannte Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat zur Verbraucherrechte-Richtlinie abgeschlossen. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes nehmen der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zum Anlass, beim deutschen Gesetzgeber eine praxistaugliche Übertragung in nationales Recht anzumahnen. Denn nach Auffassung der Verbände könnte die sich abzeichnende nationale Umsetzung Gästen, Hoteliers und Gastronomen gleichermaßen bei alltäglichen Vertragsabschlüssen per Telefon oder im Internet unnötige Steine in den Weg legen. Die Bundesregierung sollte deshalb von ihrem Umsetzungsspielraum noch unbedingt Gebrauch machen.
Die Verbraucherrechterichtlinie fasst bestehende Richtlinien zu vertraglichen Rechten von Verbrauchern zusammen und harmonisiert sie verbindlich für die Mitgliedstaaten. Dazu hatte die Europäische Kommission im Jahr 2008 einen Entwurf vorgelegt. Betroffen sind Verträge, die per Telefon, Internet oder Fax geschlossen werden (Fernabsatzverträge). Die Mitgliedstaaten haben nun bis 2013 Zeit, die einzelnen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dem Vernehmen nach wird die deutsche Bundesregierung aber unverzüglich die so genannte „Buttonlösung“ umsetzen.
Die Verbraucherrechterichtlinie führt zusätzliche vorvertragliche Informationspflichten ein, die zukünftig zur Rechtswirksamkeit dem Kunden bzw. Gast mittels dauerhaftem Datenträger zugestellt werden müssen. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedsstaaten regeln, dass per Telefon geschlossene Verträge erst dann Gültigkeit erlangen, wenn der Verbraucher hierzu sein schriftliches Einverständnis gegeben hat. „Damit wäre nicht einmal mehr eine Pizzabestellung über das Telefon ohne Schriftwechsel verbindlich,“ erläutert Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, die Auswirkungen auf die Praxis.
Bei der angedachten Umsetzung dieser Vorschriften in Deutschland sieht sich auch die Hotellerie mit Schwierigkeiten konfrontiert. „In der Branche ist es heute Gang und Gebe, Beherbergungsverträge kurzfristig per Telefon oder online abzuschließen. Dem Gast ihm natürlich längst bekannte Informationen zu Preis, Zimmer und Buchungszeitraum noch auf einem dauerhaften Datenträger zuzuschicken oder sein Einverständnis doppelt abzufragen, ist ein sinnloser Bürokratieaufwand, der zudem den Verbraucher nicht einmal effektiver schützt“, verdeutlicht Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Hierzu zählt auch die so genannte „Buttonlösung“, nach der der Verbraucher bei im Internet abzuschließenden Verträgen mit Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigen muss, dass ihm auch tatsächlich klar ist, eine kostenpflichtige Leistung zu beziehen. Nach Willen der EU soll hierfür beim Bestellvorgang im Internet ein Feld mit dem Text „order with duty of payment“ angeklickt werden. Für das Gastgewerbe bedeutet dies, ohne erkennbaren Mehrwert für den Buchenden, alle Internetauftritte diesbezüglich neu gestalten und programmieren lassen zu müssen, um nicht seinerseits Opfer der Abmahnindustrie zu werden. „Mit der Buttonlösung wird das Gastgewerbe in Sippenhaft für so genannte Abofallen im Internet genommen“, erläutert Fischer.
Nach Auffassung der Verbände reicht die derzeit geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Internetabzocke aus, der zu Recht das Handwerk gelegt gehört. Bestenfalls hätte die Buttonlösung nur für Geschäfte gegolten, die auch ausschließlich im Internet abgewickelt werden. Ferner ist der vom EUGesetzgeber vorgeschriebene Wortlaut des Buttons für Verbraucher durchaus missverständlich: Nicht der Buchungsvorgang an sich ist in der Regel kostenpflichtig, sondern die bestellte Leistung. „Dies wird bei unseren Gästen sicherlich für unnötige Verwirrung sorgen und sollte daher keinesfalls 1:1 in das deutsche Recht übernommen werden“, fordert Dreesen.
Artikel vom Hotelverband Deutschland (IHA)