Hotelgast erhält Schmerzensgeld, weil er sich bei einem eigenmächtigen Sauna-Aufguss Verbrennungen 1. und 2. Grades zugezogen hat.
Das Oberlandesgericht Naumburg gab dem Hotelgast Recht und gewährte ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 €, da der Hotelbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Er hätte die Flaschen für die Hotelgäste unerreichbar aufbewahren müssen.
In dem zu Grunde liegenden Fall waren diese Flaschen jedoch auf einem Regal abgestellt, in dem unter anderem auch Handtücher lagen.
Hotelgast erhält eine Mitschuld von 50 %
Das Oberlandesgericht Naumburg hat dem Saunabesucher eine Mitschuld von 50 % angelastet, da dieser die Warnhinweise auf der Flasche nicht beachtet hatte. Zudem hätte er auf Grund der Größe der Flaschen erkennen können, dass es sich dabei um ein Konzentrat handelte. Des Weiteren war der Gast von Beruf Zahnarzt, wodurch er von Berufswegen her ebenfalls mit Chemikalien zu tun hat. Dadurch hätte ihm die Gefahr durchaus bewusst sein können.
Quelle: Kostenlose Urteile und Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/VersR 2008, 1505/rb)
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