24. Oktober 2012 – Unglaublich, aber wahr – Das gesetzliche Rauchverbot für Gaststätten gilt auch für sogenannte Raucher-Clubs.
Nachdem die Geschäftsführerin der Shisha-Bar bereits 2011 vom Amtsgericht München zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt wurde, klagte sie nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bar, die als Verein zur „Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur“ gegründet wurde und damit das Rauchverbot umgehen wollte, hat 37.000 Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt einen Euro pro Jahr und das Mindestalter ist 20 Jahre.
Quelle: Bundesverfassungsgericht