In vielen Speisekarten liest man von hausgemachten Speisen. Doch wo fängt „hausgemacht“ an?
Bei hausgemachten Spätzle ist es noch recht einfach, doch bei anderen Produkten wird es schon schwieriger. Ist zum Beispiel der Apfelstrudel, der mit fertigem Blätterteig gemacht wurde, hausgemacht? Oder die Lasagne, deren Nudelplatten aus dem Supermarkt stammen? Und wie sieht es mit Haus gebackenem Brot aus, das mit einer Fertigmischung angerührt wurde?
Ab wann darf man ein Gericht als hausgemacht bezeichnen? Da es sich bei dem Begriff „Hausgemacht“ nicht um einen geschützten Begriff handelt, ist es von gesetzlicher Seite nicht geklärt.
Ab wann darf man ein Gericht als „hausgemacht“ bezeichnen?
Foto: hogapr
Für Käsepätzle brauchen Sie für 2 Portionen: 200g Mehl, 3 Eier, Salz, Pfeffer und eine Priese Muskatnuss, alles zu einem zähen Teig kneten und kräftig schlagen, bis sich blasen bilden. Den Teig mit einer Spätzepresse in kochendes Salzwasser pressen, einmal aufkochen und rausnehmen. In einem Topf Zwiebelwürfel Goldgelb anbraten und die noch heißen Spätzle auf die Zwiebeln geben. Etwa 3 Esslöffel Sahne angießen, umrühren und 150g Käse darüberstreuen. Danach einen Deckel auf den Topf und von der Herdplatte nehmen. Die Käsespätzle ein paar Minuten ziehen lassen und danach einmal kräftig durchrühren. Mit etwas Petersilie bestreuen und servieren.
Dazu passt ein grüner Salat. Guten Appetit.
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