NÜRNBERG (dpa-AFX) – Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat den gesenkten Mehrwertsteuersatz für Hotels verteidigt. „Mehr als 100 Millionen Euro zusätzliche Investitionen und 5500 zusätzliche Arbeitsplätze sprechen eine deutliche Sprache“, sagte Seehofer am Sonntag laut Mitteilung bei der Eröffnung der Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung (HOGA) in Nürnberg. Bayern werde deshalb auch künftig an diesem Erfolgsrezept“festhalten. Kritiker bezeichnen den gesenkten Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie als Klientelpolitik.
Bei der Übernahme des reduzierten Satzes auch für die Gastronomie bleibe er am Ball, sagte Seehofer nach Angaben der „Nürnberger Nachrichten“ (Montagsausgabe). Dazu hatte ihn auch der Präsident des Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverbandes, Ulrich Brandl, aufgefordert. Die Gastronomie benötige dringend eine steuerliche Gleichbehandlung mit Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel, sagte Brandl laut Redemanuskript. Mit Blick auf die Hotellerie zog der Branchenvertreter die Bilanz: „Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsdienstleistungen war wohl das beste Konjunkturpaket, das es je gab.“
Nach Angaben Seehofers sichert der Tourismus mit einem Bruttoumsatz von rund 25 Milliarden Euro und 75 Millionen Übernachtungen pro Jahr das Einkommen von mehr als 560.000 Arbeitnehmern in Bayern. Die noch bis zum 19. Januar stattfindende HOGA ist die erste große Messe der Branche in diesem Jahr und gilt als Stimmungsindikator für Gastronomie, Hotellerie und Tourismus./eri/DP/he
Breite Front gegen Bettensteuer: Mehrheit der Großunternehmen empfiehlt seinen reisenden Mitarbeitern, Köln & Co. zu meiden
Nürnberg (ots) – War es bis vor wenigen Tagen das Geschäftsreisemanagement eines einzelnen großen Chemie-Konzerns, das seinen Mitarbeitern weltweit empfohlen hat, nicht in Köln, sondern in den umliegenden Orten zu übernachten, machen Großunternehmen nun mehrheitlich Front gegen die „Bettensteuer“. Das ist das Ergebnis einer von hotel.de [ www.hotel.de ] durchgeführten Umfrage unter den Travel Managern seiner vielbuchenden Großkunden.
Mehr als 80 Prozent der befragten Travel Manager gaben an, ihren Mitarbeitern empfehlen zu wollen, ihr Buchungsverhalten zu ändern: 42 Prozent wollen die Empfehlung herausgeben, auf Hotels in benachbarten Ortschaften auszuweichen, in denen keine Kulturtaxe anfällt. Weitere 39 Prozent möchten die Reisenden dazu bewegen, sofern möglich auf günstigere Hotels auszuweichen, um so die zusätzlichen Kosten aus der Bettensteuer auffangen zu können.
Nur ein Fünftel – also eine deutliche Minderheit – gab an, keinerlei derartige Empfehlungen aussprechen zu wollen; die Bettensteuer nähme hier also keinen Einfluss auf das Buchungsverhalten der Reisenden.
Über die hotel.de AG
Die hotel.de AG mit der internationalen Marke hotel.info betreibt unter den Adressen www.hotel.de und www.hotel.info einen gebührenfreien Hotel-Reservierungsservice für Unternehmen und Privatkunden. Weltweit bietet das Unternehmen mehr als 210.000 Hotels zur elektronischen Buchung an. Dabei erzielt der Kunde erhebliche Preisvorteile. hotel.de zeigt alle verfügbaren Zimmerpreise eines Hotels an, so dass der Kunde immer den günstigsten bzw. passenden Zimmerpreis wählen kann. Alle Buchungen werden zeitgleich, sicher und direkt an das jeweilige Hotel übermittelt. Dies gewährleistet die einzigartige Integration der hoteleigenen Reservierungssysteme (sog. CRS bzw. PMS) und des hotel.de-eigenen Reservierungssystems myRES unter der einheitlichen Benutzeroberfläche von hotel.de. Desweiteren kann der Kunde zur Auswahl seines Hotels auf Hotelbewertungen und Kommentare von rund einer Million Hotelgäste weltweit zurückgreifen.
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Laut einer Meldung im Deutschlandfunk hält der Generalsekretär die zu Jahresbeginn beschlossene Steuersenkung für zu voreilig. Nach seinen Angaben haben sich die Prioritäten und das Umfeld geändert, wodurch eine Änderung unumgänglich sein soll. Aus heutiger Sicht hält er die Steuersenkung für einen Fehler und muß auf den Prüfstand! Die Prüfer des Bundesrechnungshof´s kritisieren die Maßnahmen in einem Sonderbericht.
Jetzt wurde die Ergebnisse der Klausurtagung der Bundesregierung bekannt gegeben. Für die Hotels und Beherbergungsbetriebe gibt es keine Änderung der Steuersenkung. So gelten auch weiterhin die Anfang 2010 beschlossenen 7 % für Übernachtungen.
In der politischen Debatte um das heute vom Bundeskabinett beschlossenen Sparplänen war dies von der SPD vehement gefordert worden. In den vergangenen Tagen hatte sich auch FDP-Vertreter für eine Rücknahme der als Subvention verschrienen Steuersenkung ausgesprochen. Der Dehoga-Bundesverband, das Präsidium der Hoteldirektorenvereinigung und zahlreiche Hoteliers hatten sich vermehrt zu Wort gemeldet und die Investitionen und neu geschaffenen Arbeitsplätze infolge der Steuersenkung dargestellt.
Seit Einführung der Steuersenkung für Beherbergungsbetriebe müssen sich Hoteliers bei Gästen, Geschäftskunden und auch öffentlich dafür rechtfertigen, dass sie eine Steuerentlastung von 12 % erhalten haben. Jeder Politiker, dem man ein Mikrofon vor die Nase hält, meint sich negativ über diese Steuer auslassen zu müssen. Des weiteren diskutieren viele Gemeinden, Kommunen und Städte über Bettenabgaben, um diesen Steuervorteil zu umgehen. Ob es durch diese ständigen Diskussionen auch ein Zusammenhang auf Umsatzeinbußen gibt, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen, doch die Belastung für das Image der Hoteliers ist auf jeden Fall spürbar! Ebenso ist es für Hoteliers, die über Investitionen nachdenken, oder bereits umgesetzt haben, eine Zitterpartie, weil niemand weiß, wie lange diese Steuerregelung noch gilt. Aktuelle Diskussionen der FDP lassen weitere Unsicherheit aufkommen, da nun auch die Partei die Rücknahme fordert, die diese Steuersenkung eingeführt hat.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass diese Steuersenkung zwar wichtig für die Beherbungsbranche ist, doch das durch diese ständigen Diskussionen und Rechtfertigungen in der Öffentlichkeit ein falsches Bild geschaffen wurde. Der Hotelier wird als habgierig und reich darstellt. Lasst uns dieses Thema begraben und uns wieder unseren Gästen widmen, aber ohne die ständigen Fragen, was wir mit den 12 % gemacht haben. Dieses vermeintliche Steuergeschenk hat der ganzen Branche mittlerweile mehr geschadet, wie genutzt.
Unser Tagesgeschäft ist die Bewirtung der Gäste, denen wir einen angenehmen Aufenthalt bieten möchten und nicht diese ständigen Rechtfertigungen!!!
Die jetzt vorliegende Prüfung von Prof. Dr. Rosenzweig kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übernachtungssteuer rechtlich zulässig ist.“ Dies erklären Frank Henning, SPD-Fraktionsvorsitzender, und Michael Hagedorn, Vorsitzender der GRÜNEN-Ratsfraktion. „Daher halten wir unsere Forderung zur Einführung einer solchen Abgabe aufrecht und erwarten eine Zustimmung hierfür im Rat. Schließlich hat die Stadt dieses Jahr Einnahmeausfälle in Millionenhöhe, die uns die Bundespolitik mit ihren Steuersenkungen einschließlich der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers auferlegt. Mit der Rechtsprüfung von Prof. Dr. Rosenzweig liegen nun auch Hinweise vor, wie diese Abgabe juristisch zu gestalten ist.“
Da das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz die Rechtsgrundlage für eine solche Abgabe wäre, sei es auch nicht mehr nötig, abzuwarten, wie sich das Thema in Köln mit landesbezogen anderweitigen Rechtsgrundlagen entwickelt. „Auch müssen wir bei der Abgabe nicht zwischen privaten und dienstlich veranlassten Hotelübernachtungen unterscheiden. Einwände der Kritiker, eine Übernachtungssteuer dürfe nicht erhoben werden, soweit die Übernachtung beruflich veranlasst sei oder ihre Kosten von Dritten beglichen würden, sind damit vom Tisch,“ erklärt Frank Henning. Rechtssicherheit bestehe laut Prof. Dr. Rosenzweig zwar erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema beschäftigt und dazu gesprochen hat, was nach den Ankündigungen der DEHOGA in Richtung Klage nicht ausgeschlossen werden kann. „Doch darauf wollen wir es ankommen lassen“, so Michael Hagedorn.
Denn laut Prof. Rosenzweig kann die Erhebung einer Übernachtungssteuer nicht als bundesrechtswidrig bzw. verfassungswidrig angesehen werden. Sollten hier verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, stellt Prof. Rosenzweig sogar die Frage, ob denn die Senkung der Umsatzsteuer für Übernachtungen durch den Bund bei bekannt chronisch defizitären Kommunalhaushalten überhaupt verfassungskonform sei. „Letztendlich reagieren wir auf die dramatischen Folgen der schwarz-gelben Bundespolitik für die Kommunalfinanzen Osnabrücks. Da wir diese Einnahmeausfälle mit unseren Haushaltskonsolidierungen nicht auffangen können, soll mit der Kulturförderabgabe eine neue Einnahmequelle erschlossen werden, um einen Teil der Finanzeinbußen auszugleichen“, stellen die beiden Fraktionsvorsitzenden fest.
Hintergrund:
In den Nachrichten des Niedersächsischen Städtetages 4/2010 ist das Ergebnis von Prof. Dr. Klaus Rosenzweig zur rechtlichen Prüfung einer Kulturabgabe veröffentlicht, siehe im Internet unter www.nst.de/media/custom/437_4799_1.PDF?La=1&object=med|437.4799.1
Die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Antrag zur Einführung einer Kulturförderabgabe erarbeitet, wonach die Beherbergungsbetriebe in Osnabrück eine Abgabe an die Stadt in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises leisten. Hintergrund dafür ist die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf 7 % durch die Schwarz-Gelbe Bundesregierung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.
Nachdem der ermäßigte Steuersatz von 7% nur für Übernachtungen gilt, gibt es eine Benachteiligung für Geschäftsreisende, da für das Frühstück weiterhin 19% gelten. Die Abgabe des Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung dar und das auf das Frühstück entfallende Entgelt unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Damit müssen die reine Übernachtung und der Verzehr gesondert auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden.
Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei der Erstattung von Reisekosten nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag gem. R 9.7. LStR abziehen kann, sondern den tatsächlichen Preis, der in der Rechnung gesondert für das Frühstück ausgewiesen ist. Nur die verbleibenden Hotelkosten kann der Arbeitgeber als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt der Preis für ein Frühstück oberhalb der steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen, sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
Nach einer Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gibt es eine Vereinfachungsregel, wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist oder kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich der Preis für Kaffee und Brötchen zwar grundsätzlich nach der Preiskalkulation des Unternehmers. Es wird aber nicht beanstandet, wenn der Hotel- oder Pensionsbetreiber in Anlehnung an die lohnsteuerlichen Regelungen einen Betrag von 4,80 EUR (brutto) für das Frühstück ansetzt. Insoweit ergibt sich dann keine Änderung zum Rechtsstand 2009.
So können auch Geschäftsreisende von dieser Regelung profitieren, ohne großen Mehraufwand…
Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.
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