Zu diesem Thema habe ich Herrn Martin Müller, Bundesvorsitzender
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. ein paar Fragen gestellt, was da auf die Gastronomie zukommt.
Wer kontrolliert die Smileys?
Die Lebensmittelkontrolleure machen weiterhin ganz normale Kontrollen wie bisher. Es gibt keine speziellen Smiley-Bewertungen. Aufgrund dieser Kontrolle wird dann ein Smiley, oder auch ein anderes Symbol (wird noch entschieden) vergeben. Für die Kontrollen entstehen keine Kosten. Erst eine Nachkontrolle aufgrund von Beanstandungen ist, wie bisher, kostenpflichtig.
Gibt’s auch andere Firmen, die einen Smiley vergeben dürfen?
Nein. Die Lebensmittelüberwachung darf nur ein amtlicher Lebensmittelkontrolleur durchführen. Andere Bewertungen sind rein privater Natur.
Wenn ein Betrieb noch keinen Smiley hat, was dann? (Wettbewerbsnachteil)
Es wird keine Momentaufnahmen geben. Jeder Betrieb hat eine Chronik, woraus sich die letzten 4 Kontrollen einsehen lassen, die dann in die Einstufung mit einfließen. Da die Betriebe bereits seit Jahren kontrolliert werden, sind auch die Daten vorhanden. Bei Betrieben, die neu anfangen, wird als Anfangswert ein zufriedenstellend vergeben und durch die folgenden Kontrollen eine Auf-, bzw. Abwertung stattfinden.
Was kann ein Restaurant tun, um diesen Smiley schneller zu bekommen?
Es wird keine Kontrollen auf Zuruf stattfinden. Es wird versucht, diese Kontrollen möglichst zeitnah zu gestalten. Betriebe, die vor Kurzem eine Kontrolle hatten, wurden bereits für gut oder sehr gut bewertet. In der Presse wird noch bekannt gegeben, wer noch keinen Smiley hat, wurde noch nicht wieder kontrolliert.
Als Alternative empfiehlt Herr Müller, die letzten Bewertungen für die Gäste sichtbar auszuhängen oder auch im Internet zu veröffentlichen. So hat der Gast einen direkten Einblick, wie die Kontrolle gelaufen ist.
Sollten noch weitere Fragen bestehen, können Sie sich gerne an Ihren Lebensmittelkontrolleur wenden, der Ihnen diese gerne beantwortet.