BGN-Beiträge sinken um bis zu 3,65 Prozent
(lifePR) (Mannheim, ) Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wiederholt konnte der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65 Prozent. Die Senkung ist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7 Prozent, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Millionen Euro zurück.
Fälligkeit der Beiträge 2012: Spätestens 15. Mai 2013
Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen.
Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGN-Leistungen gibt es im Internet unter www.bgn.de. Fragen zum aktuellen Beitragsbescheid beantwortet das Service-Center unter 0621/4456-1581 (Mo.-Do. von 7-17 Uhr, Fr. 7-16 Uhr).
Foto: hogapr
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