BSZ Umfrage: Sind Sie für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK?

Das könnte dich auch interessieren …

3 Antworten

  1. Dieter Stötefalke sagt:

    Allein schon der Begriff „IHK Bosse“ zeigt mir, wie subjektiv und unsachlich hier die Diskussion geführt wird.

  2. Eines vorweg geschickt: Ich bin gegen die Zwangsmitgliedschaft.

    Ob die hoheitlichen Aufgaben, die die IHK wahrnimmt, besser oder billiger vom Staat wahrgenmommen werden können, darüber streiten sich die Gelehrten.

    „Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden.“

    Das ist bei Verbänden normal und per se erst einmal nicht zu beanstanden.

    „Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.“

    Auf die meisten dieser Empfänge kann jedes Kammermitglied gehen. Heute kam die neuste Ausgabe des (meist totlangweiligen) Oldenburger Kammerblättchens, in dem zur Einladung zum Neujahrsempfang eine ganzseitige Anzeige erschienen ist (es fällt nur auf, dass seit Jahren als Hauptredner immer nur Politiker einer bestimmten Partei geladen sind, z.T. solche, die in der Landespolitik sogar innerhalb der eiugenen Partei umstritten sind – ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

    Aber wie immer hätten es die Unternehmer, die angeblich zu 90 % den Kammerzwang ablehnen, selbst in der Hand, etwas zu ändern:

    Die niedrige Wahlbeteiligung gilt vor allem für die Vertreter der „Kleingewerbetreibenden“ (alle, die nicht im Handelsregister eingetragen sind). Bei der letzten Kammerwahl in Oldenburg waren dies mehr als 70 % aller Kammermitglieder. Ich habe zur Vollversammlung kandidiert, bin aber auf das seltene Phänomen gestoßen, dass in meiner Wählergruppe/Wahlbezirk für drei Sitze 12 Kandidaten zur Verfügung standen (oft ist es schwierig, überhaupt genügend Kandidaten zu finden).

    Ich habe ein Wahlkampfmailing an alle Kleingewerbetreibenden und Einzelkaufleute gesandt, in dem ich auf die ungerechte Beitragsordnung hingewiesen habe: Kapitalgesellschaften (GmbHs etc.) dominieren die Vollversammlung, aber nach der Oldenburger Beitragsordnung zahlt ein Einzelkaufmann mit einem Gewinn von 50.000 EUR einen Beitrag von 0,5 % des Gewerbeertrags, bei einer GmbH mit 10 Mio. EUR Jahresgewinn sind es nur 0,1355 %.

    Da die Wahlbeteilung der im HR eingetragenen Firmen aber rd. 24 % betrug und die der Kleingewerbetreibenden nur rd. 7 %, bin ich nur auf Platz 5 gekommen und zweiter Nachrücker.

    Da die IHK aber alle Kandidaten auf Mitgliedschaft in Ausschüssen angesprochen hat, habe ich mich dann in den Tourismusausschuss wählen lassen. Hier konnte fast jeder rein, der wollte, auch wenn er Tourismus nur von eigenen Reisen kennt; es sind nicht alle Plätze besetzt. In diesem Ausschuss sind aber relativ wenige echte Unternehmer vertreten. Eigentlich schade, denn auch hier werden z.T. wichtige Beschlüsse, die Sachverstand erfordern (sollten), gefasst, und 3 x im Jahr zu tagen ist ja nicht so häufig. Man muss aber auch mal den Mut haben, bei einer Stellungnahme zur Förderpolitik nicht mit den anderen die Hand zu heben, weil da nicht praktikabler Käse drin steht.

    Fazit: Unternehmer/innen, werdet aktiv. Es sind bereits in mehreren Kammern die Gegner einer Zwangsmitgliedschaft in der Mehrheit der jeweiligen Vollversammlung; so kann man auf Sicht den Kammerzwang aushebeln. Aber nicht, indem man nur jammert.

  3. Kammerkritiker organisieren sich im Bundesverband für freie Kammern e.V. (www.bffk.de)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert