BSZ Umfrage: Sind Sie für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK?
(lifepr) Dieburg, 05.11.2011, abgegebene Stimmen: 3900
Mit Ja haben 3538 Teilnehmer gestimmt Das sind 90,72% der abgegebenen Stimmen.
Mit Nein haben 362 Teilnehmer gestimmt. Das sind 9,28% der abgegebenen Stimmen.
Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind aber keine Behörden. Die Industrie- und Handelskammern sind eine Einrichtung der Wirtschaft und sollen als Interessenvertreter der gesamten Gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region fungieren. Sie sollen die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden vertreten und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft werben. Alle Unternehmen müssen einen Zwangsbeitrag zu ihrer IHK leisten.
Allerdings gibt es nach Meinung des BSZ® e.V. keinen einzigen stichhaltigen Grund (mehr) welcher die Zwangsbeiträge von Unternehmen an die Industrie- und Handelskammer rechtfertigen könnte.
Wenn die öffentlich rechtlichen Kammern der Wirtschaft tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die ungefähr 80 IHK Bosse selbst darauf bestehen würden, in privat organisierte Kammervereine überführt zu werden. Aber weit gefehlt. Stattdessen berufen sich die Kammern gerne auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 – 1 BvR 1806/98 -, nachdem die Pflichtmitgliedschaft als zulässig bewertet wird.
Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Pflichtmitgliedschaft ist demnach, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt. Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, komme dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu. Die Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Änderung der Struktur von den in den Kammern zusammengefassten Unternehmen und die Entwicklung des Verbandswesens, verlange vom Gesetzgeber allerdings die ständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen würden. Die Richter haben mit ihrem Urteil der IHK also keineswegs ihre „scheinbare Unverzichtbarkeit“ bescheinigt, sondern vielmehr eine zeitliche Begrenzung der Zwangsmitgliedschaft eingefordert, so BSZ® Vorstand Horst Roosen.
Es ist nach Meinung des BSZ® e.V. nicht zu beanstanden, dass der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedient. So hat auch das Bundesverfassungsgericht als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die „Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und die „Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ benannt, und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet.
Bei dem BSZ® e.V. glaubt man aber nicht daran, dass es sich bei der IHK nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen handelt. Die IHK allerdings glaubt immer noch von sich, dass Sie die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten auch tatsächlich wahrnehme. Das leistet sie aber gerade nicht und kann es wohl auch nicht. Der Staat selbst spricht ihr diese Qualifikation ab indem er sich lieber von freien Beratungsunternehmen beraten lässt.
Der BSZ® e.V. hält es für längst überfällig, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK zu beenden. Mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, die IHK muss bei immer mehr ihrer Zwangsmitglieder sogar die Beiträge durch Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.
Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden. Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.
Die Anzahl der Mitglieder die an Wahlen der IHK teilnehmen sind so dramatisch zurückgegangen, dass sie oft schamhaft verschwiegen werden. Dem Vernehmen nach soll die Wahlbeteiligung meist unter 10% liegen. Von einem Mandat durch ihre Mitglieder kann die IHK schon lange nicht mehr sprechen, dies bestätigt auch sehr eindrucksvoll das eingangs erwähnte Abstimmungsergebnis der BSZ e.V Umfrage.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de
Allein schon der Begriff „IHK Bosse“ zeigt mir, wie subjektiv und unsachlich hier die Diskussion geführt wird.
Eines vorweg geschickt: Ich bin gegen die Zwangsmitgliedschaft.
Ob die hoheitlichen Aufgaben, die die IHK wahrnimmt, besser oder billiger vom Staat wahrgenmommen werden können, darüber streiten sich die Gelehrten.
„Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden.“
Das ist bei Verbänden normal und per se erst einmal nicht zu beanstanden.
„Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.“
Auf die meisten dieser Empfänge kann jedes Kammermitglied gehen. Heute kam die neuste Ausgabe des (meist totlangweiligen) Oldenburger Kammerblättchens, in dem zur Einladung zum Neujahrsempfang eine ganzseitige Anzeige erschienen ist (es fällt nur auf, dass seit Jahren als Hauptredner immer nur Politiker einer bestimmten Partei geladen sind, z.T. solche, die in der Landespolitik sogar innerhalb der eiugenen Partei umstritten sind – ein Schelm, wer Böses dabei denkt).
Aber wie immer hätten es die Unternehmer, die angeblich zu 90 % den Kammerzwang ablehnen, selbst in der Hand, etwas zu ändern:
Die niedrige Wahlbeteiligung gilt vor allem für die Vertreter der „Kleingewerbetreibenden“ (alle, die nicht im Handelsregister eingetragen sind). Bei der letzten Kammerwahl in Oldenburg waren dies mehr als 70 % aller Kammermitglieder. Ich habe zur Vollversammlung kandidiert, bin aber auf das seltene Phänomen gestoßen, dass in meiner Wählergruppe/Wahlbezirk für drei Sitze 12 Kandidaten zur Verfügung standen (oft ist es schwierig, überhaupt genügend Kandidaten zu finden).
Ich habe ein Wahlkampfmailing an alle Kleingewerbetreibenden und Einzelkaufleute gesandt, in dem ich auf die ungerechte Beitragsordnung hingewiesen habe: Kapitalgesellschaften (GmbHs etc.) dominieren die Vollversammlung, aber nach der Oldenburger Beitragsordnung zahlt ein Einzelkaufmann mit einem Gewinn von 50.000 EUR einen Beitrag von 0,5 % des Gewerbeertrags, bei einer GmbH mit 10 Mio. EUR Jahresgewinn sind es nur 0,1355 %.
Da die Wahlbeteilung der im HR eingetragenen Firmen aber rd. 24 % betrug und die der Kleingewerbetreibenden nur rd. 7 %, bin ich nur auf Platz 5 gekommen und zweiter Nachrücker.
Da die IHK aber alle Kandidaten auf Mitgliedschaft in Ausschüssen angesprochen hat, habe ich mich dann in den Tourismusausschuss wählen lassen. Hier konnte fast jeder rein, der wollte, auch wenn er Tourismus nur von eigenen Reisen kennt; es sind nicht alle Plätze besetzt. In diesem Ausschuss sind aber relativ wenige echte Unternehmer vertreten. Eigentlich schade, denn auch hier werden z.T. wichtige Beschlüsse, die Sachverstand erfordern (sollten), gefasst, und 3 x im Jahr zu tagen ist ja nicht so häufig. Man muss aber auch mal den Mut haben, bei einer Stellungnahme zur Förderpolitik nicht mit den anderen die Hand zu heben, weil da nicht praktikabler Käse drin steht.
Fazit: Unternehmer/innen, werdet aktiv. Es sind bereits in mehreren Kammern die Gegner einer Zwangsmitgliedschaft in der Mehrheit der jeweiligen Vollversammlung; so kann man auf Sicht den Kammerzwang aushebeln. Aber nicht, indem man nur jammert.
Kammerkritiker organisieren sich im Bundesverband für freie Kammern e.V. (www.bffk.de)