Gäste zum Bahnhof – Hotelservice oder Taxifahrt?

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13 Antworten

  1. Markus Meier sagt:

    Absolut. Das kann sich für beide Seite lohnen 👍

  2. Es wirkt sehr professionell, direkt vom Bahnhof abgeholt zu werden – vor allem in kleineren Orten, wo die Verkehrsverbindung zum Hotel mangelhaft ist. Aber oft haben die Gastgeber nicht genug Zeit oder Personell, um sich um solchen Anliegen zu kümmern. Dann könnte es sinnvoll sein, sich mit der lokalen Taxi Unternehmen in Kontakt zu setzen, um so eine Leistung gewährleisten zu können.

  3. Nora sagt:

    Mein Mann hat ein Hotel geöffnet und ich lese gerne über das Thema, um das Geschäft besser zu verstehen und Ideen zu sammeln. Die Frage bezüglich der Personenbeförderung finde ich sehr wichtig. Danke für den Beitrag, sehr interessant! Ich werde mich auf jeden Fall weiter darüber informieren.

  4. Anne Bonny sagt:

    Viele Urlauber erwarten heutzutage, das geeignete Transportmöglichkeiten im Urlaub zur Verfügung stehen. Mein Mann und ich wollten im letzten Jahr ein kleine Hotel in Spanien besuchen, mussten letztendlich doch umentschieden da es keinen Flughafentransfer in diese Gegend gab. Es ist interessant, dass es in Deutschland ein Personenbeförderungsgesetz gibt.

  5. Luise Hanson sagt:

    In unserem Familienhotel bieten wir auch seit jeher einen Shuttle zum Flughafen an. Dass es hier Probleme bei der Definition geben könnte, hatte ich noch nie überlegt. Ich werde mich hier noch einmal kundig machen, um die Shuttle-bzw. Taxifahrten richtig abzurechnen.

  6. Thomas sagt:

    Ich finde es sehr bequem, dass manche Hotels einen Shuttleservice zum Flughafen ihren Gästen anbieten. Sollte ein Hotel so einen Service nicht anbieten, entscheide ich mich für ein Taxi. Die Taxipreise variieren sich je nach dem Land bzw. Stadt.

  7. Helga sagt:

    Danke für das berührte Thema. Eine ganz treffende FRage: Hotelservice oder Taxifahrt? Die steht vor jedem Touristen. Für uns, da wir schon nicht einmal unseren Urlaub in den Umgebungen bei Hamburg verbringen, gibt es nichts besseres als Taxiservice. Der ist ganz flexibel, ordentlich und pünktlich. Uns passt das ganz gut! Danke für den Erfahrungsaustausch!

  8. Vielen Dank für die aufschlussreichen Einsichten in rechtliche Aspekte des Themas Personenbeförderung. So kann man also als Kunde, wenn man dafür zahlt, erwarten, dass der Fahrer eine zusätzliche Beförderungserlaubnis vorlegen kann. So stellt man zumindest sicher, dass man sich und sein Gepäck auf einer abgesicherten Basis befördern lässt. Gut zu wissen.

  9. Markus Meier sagt:

    Hallo Herr Edwards,
    ich habe mir die Neufassung angeschaut. Nach meiner Meinung ist der Hotel-Transfer davon unberührt, da es sich dabei um einen gewerbsmäßigen Transport handelt. Wenn dafür geworben wird kann es natürlich sein, dass das Hotel eventuell bei der entsprechenden Behörde eine Genehmigung dafür beantragt hat.
    Vielen Dank für den Hinweis.

  10. Chris Edwards sagt:

    Es gibt jetzt eine Neue Fassung der PbefG seit 1 Jan 2014,Wie sieht es jetzt aus für REGELMÄSSIGE Hotel Transfers wo auch beworben wird für so eine dienst,ist das legal oder illegal?

    http://www.buzer.de/gesetz/1381/a19443.htm

  11. Land sagt:

    Als erstes muss mann feststellen, wo kein Kläger da kein Richter :-). Wie allerdings ein Richter urteilt weis man erst nach der Verhandlung zumal es in jedem Bundesland anders ausgelegt wird.
    § 1 PBefG besagt:
    Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden“.

    Wovon man glaube ich ausgehen kann. Frage ist wie hoch ist der wirtschaftliche Vorteil anzusehen. Vorsicht ist geboten wenn ich die Leistung innerhalb eines Paketes anbiete, gelegentlich dürfte das kein Problem sein.

    (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
    1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG will vor allem Gefälligkeitsfahrten, wie die Mitnahme von Bekannten auf Ferienreisen oder > von Kollegen auf der Fahrt zur Arbeitsstelle vom Genehmigungszwang ausnehmen.

    ist also kein Freibrief für eine Serviceleistung.

  12. Maik sagt:

    Das ist mal ein gut geschriebener Post, besten Dank. Muss man sich nochmal in Ruhe durchlesen. Generell finde ich diesen Blog gut zu lesen.

  13. Thomas E.Michalski sagt:

    da hat eine autofreie Insel, doch was angenehmes !

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